Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 2. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 25.09.2014:
15.
Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich
Dorfstraße,
Grester
Straße
und
Fettpottstraße
im
Ortsteil
Greste
Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der
Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich
Dorfstraße,
Grester
Straße
und
Fettpottstraße
im
Ortsteil
Greste
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stel
lungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffent
licher Belange
- Satzungsbeschlüsse
BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass der städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB hierzu zwischenzeitlich vorliegt.
RM Herr Hachmeister stellt fest, dass er auf eine Nachfrage bezüglich der Einbeziehungssatzung und
der Gestaltungssatzung für das Dorf Greste seitens der Verwaltung auf TOP 4 des Protokolls der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 06.03.2014 verwiesen worden sei. Da danach jedoch die Einbeziehungssatzung durch einen privaten Auftraggeber erfolgt sei und die Gemeinde bei
der Gestaltungssatzung als Auftraggeber und Ausführende gleichzeitig auftrete, bittet er die Verwaltung diesbezüglich um Stellungnahme.
BM Herr Schemmel entgegnet, dass bereits mehrfach erläutert worden sei, dass in der Vergangenheit
privaten Antragstellern seitens des Fachausschusses empfohlen werde, Bauleitplanverfahren auf eigene Kosten durch einen Dritten (Planer) durchführen zu lassen, um das Vorhaben zeitnah zu realisieren. Auch in diesem Fall sei so verfahren worden und es handele sich um ein renommiertes Planungsbüro, dessen Kompetenz nicht in Frage gestellt werden sollte.
Hinsichtlich der durch RM Herrn Hachmeister angesprochenen inhaltlichen Aspekte, wie z.B. der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen und Lichtbändern, wird auf die Beschlüsse des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 verwiesen.
Sodann signalisieren RM Herr Puchert-Blöbaum, RM Herr Meckelmann und RM Graf von der Schulenburg ihre Zustimmung zu dem Tagesordnungspunkt, da sie das Verfahren als von Anfang an für
transparent und sachlich ansehen und die Planungen für bedeutend und wichtig halten.
Anschließend lässt BM Herr Schemmel über den Tagesordnungspunkt abstimmen:
Beschluss:
1. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der
Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht
stattgegeben.
2. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ als Satzung und die
zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung.
3. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der
Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme
der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht stattgegeben.
4. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW als Satzung und die zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung.
Beratungsergebnis:
- 26 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -