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Beschlußtext (Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Beschlußtext (Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste

hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlungen) Beschlußtext (Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste

hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 25.09.2014: 15. Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stel lungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffent licher Belange - Satzungsbeschlüsse BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass der städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB hierzu zwischenzeitlich vorliegt. RM Herr Hachmeister stellt fest, dass er auf eine Nachfrage bezüglich der Einbeziehungssatzung und der Gestaltungssatzung für das Dorf Greste seitens der Verwaltung auf TOP 4 des Protokolls der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 06.03.2014 verwiesen worden sei. Da danach jedoch die Einbeziehungssatzung durch einen privaten Auftraggeber erfolgt sei und die Gemeinde bei der Gestaltungssatzung als Auftraggeber und Ausführende gleichzeitig auftrete, bittet er die Verwaltung diesbezüglich um Stellungnahme. BM Herr Schemmel entgegnet, dass bereits mehrfach erläutert worden sei, dass in der Vergangenheit privaten Antragstellern seitens des Fachausschusses empfohlen werde, Bauleitplanverfahren auf eigene Kosten durch einen Dritten (Planer) durchführen zu lassen, um das Vorhaben zeitnah zu realisieren. Auch in diesem Fall sei so verfahren worden und es handele sich um ein renommiertes Planungsbüro, dessen Kompetenz nicht in Frage gestellt werden sollte. Hinsichtlich der durch RM Herrn Hachmeister angesprochenen inhaltlichen Aspekte, wie z.B. der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen und Lichtbändern, wird auf die Beschlüsse des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 verwiesen. Sodann signalisieren RM Herr Puchert-Blöbaum, RM Herr Meckelmann und RM Graf von der Schulenburg ihre Zustimmung zu dem Tagesordnungspunkt, da sie das Verfahren als von Anfang an für transparent und sachlich ansehen und die Planungen für bedeutend und wichtig halten. Anschließend lässt BM Herr Schemmel über den Tagesordnungspunkt abstimmen: Beschluss: 1. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht stattgegeben. 2. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt der Rat die Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ als Satzung und die zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung. 3. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht stattgegeben. 4. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt der Rat die Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW als Satzung und die zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung. Beratungsergebnis: - 26 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -