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Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“) hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB -Satzungsempfehlung an den Rat über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“)
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 25.09.2014: 14. 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“) hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ Beschluss: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage der Drucksache 51/2014 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt der Rat die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB in der vorgelegten Fassung. Beratungsergebnis: - einstimmig -