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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung 
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 25.09.2014: 11. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 17.09.2014 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Straßen - Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße. Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft eines Fuß- und Radweges. Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -