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Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Finanzierbarkeit)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
61 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.10.16, 09:17
Aktualisiert
18.10.16, 09:17
Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Finanzierbarkeit) Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Finanzierbarkeit)

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Inhalt der Datei

Zusammenlegung der Schulstandorte in Bergstein und Vossenack zu einem gemeinsamen Standort in Vossenack Vorbemerkung Auf der Grundlage des Beschlusses zu TOP 5.3 vom 29.9.2016 des Gemeindesrates ist von mir wegen der Finanzierbarkeit der Zusammenlegung der Grundschulstandorte Bergstein und Vossenack eine Stellungnahme angefordert worden. Diese Stellungnahme ergibt sich aus den nachstehenden Ausführungen: Im Rahmen der Überlegungen zur Zusammenlegung der Schulstandorte von Bergstein und Vossenack zu einem gemeinsamen Schulstandort in Vossenack sind bisher folgende einzelnen Punkte benannt worden: a) Zusammenlegung der Schulstandorte b) Inklusionsmaßnahmen im Grundschulgebäude c) Instandsetzungsmaßnahmen zu a) Zusammenlegung der Schulstandorte 1. Fenster/Trennwände etc. 2. Heizung, Leitungen etc. 3. Möblierung Zwischensumme: Ing.-Gebühren (15 %) Summe: 274.020,75 € 80.752,08 € 19.250,00 € 374.022,83 € 56.103,42 € 430.126,25 € Bei Umsetzung der Zusammenlegung ist die für die Instandsetzungsvorhaben in der Grundschule Straß in Höhe von 300.000,00 € geplanter Bildungspauschale bereits gebunden. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind nicht berücksichtigt. Die unter Punkt 1 und 2 könnten wie folgt finanziert werden: 1. Teilbetrag aus dem Programm "Gute Schule 2020" aus dem Jahre 2017 2. Bildungspauschale 2017 Zwischensumme: 3. Restbetrag Allgemeine Investitionspauschale Summe: 128.322,00 € 200.000,00 € 328.322,00 € 101.804,25 € 430.126,25 € Die Anmeldung über das Programm "Gute Schule 2020" kann nach den bisherigen Informationen frühestens ab dem 02.01.2017 erfolgen. 1 b) Inklusionsmaßnahmen im Grundschulgebäude in Vossenack Der Grundschulstandort Vossenack ist als GL-Schule in der Gemeinde Hürtgenwald benannt worden. Hierfür sind noch Inklusionsmaßnahmen erforderlich. U. a. ist der Einbau eines Aufzuges erforderlich. Die Inklusionsmaßnahmen sind durch das Ing.-Büro mit insgesamt 169.276,50 € zuzüglich Ing.-Gebühren 25.391,78 € insgesamt 194.668,28 € .beziffert worden. Hierbei handelt es sich um eine investive Maßnahme, da der Wert und der Nutzen des Gebäudes verändert bzw. erhöht wird.. Dieses Vorhaben könnte aus den bisher vorgesehenen Investitionen (Einzahlungen 1.781.050,00 € ./. Auszahlungen 1.340.250,00 €) für 2017 finanziert werden. Aktuell ist unter Berücksichtigung der Bildungspauschaule und Allgemeinen Investitionspauschaler ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 138.995,75 € vorhanden. Demnach wäre die Finanzierung der Inklusionsvorhaben sicher gestellt. c) Instandsetzungsmaßnahmen Die Instandsetzungsmaßnahmen sind vom Ing.-Büro mit 763.586,90 € zuzüglich Ing.-Gebühren in Höhe von 15 % 114.538,04 € insgesamt 878.124,94 € errechnet worden. Ein Teil dieser Maßnahmen stammt aus dem Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2015. Für die Umsetzung dieser Vorhaben sind im Haushalt 2016 100.000,00 € bereit gestellt. Vorrangig sollten hiervon die Brandschutztreppen in Vossenack angebaut werden. Die Finanzierung erfolgt aus der Bildungspauschale. Demnach sind für die übrigen genannten Vorhaben noch 778.124,94 € zu finanzieren. Davon entfallen auf investiven Vorhaben (Leitung, Lehrküche etc.) 80.177,90 €. Diese Finanzierung könnte aus der allgemeinen Investitionspauschale im Jahre 2017 erfolgen. Danach verbleiben für die übrigen Instandsetzungen 697.947,04 €. Diese Vorhaben, die sich unter anderem auch auf die Fenster beziehen, sollte, um eine vertretbare Finanzierung sicher zu stellen, in mehreren Schritten erfolgen. Neben dem Programm "Gute Schule 2020" könnte die Bildungspauschale mit heran gezogen werden. Hierfür stehen unter Berücksichtigung des bisher gesagten in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 328.322,00 €, also insgesamt 656.664,00 €, zur Verfügung. Der Restbetrag könnte aus der allgemeinen Investitionspauschale erfolgen. d) Abschließende Bemerkung Unter dieser Prämissen und der Tatsache, den Haushalt so weit wie möglich nicht zu belasten, wären die Umsetzungen denkbar. Hürtgenwald, den 17.10.2016 Der Bürgermeister i.A. gez. Klaus Kowalke Kämmerer der Gemeinde Hürtgenwald 2