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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
198 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
28.10.16, 16:00
Aktualisiert
28.10.16, 16:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin: 06.10.2016 öffentlich 113/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: BM Frau Leisten Aktenzeichen: Datum: 023.30 24.08.2016 TOP- Nr.: Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet die anwesenden Sachkundigen Bürger, Herrn Bruno Linzenich, Herrn Marco Nießen, Herrn Harald Weirauch sowie die stellv. Sachkundigen Bürger-/innen, Herrn Thomas Prinz, Frau Melanie Scholl, Herrn Jonas Lenzen in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetzte beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“*) *) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt Sachverhalt: - Seite 1 von 2 - € Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht. Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -