Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
198 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
28.10.16, 16:00
Aktualisiert
28.10.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin: 06.10.2016
öffentlich
113/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
BM
Frau Leisten
Aktenzeichen:
Datum:
023.30
24.08.2016
TOP- Nr.:
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet die anwesenden Sachkundigen Bürger, Herrn
Bruno Linzenich, Herrn Marco Nießen, Herrn Harald Weirauch sowie die stellv. Sachkundigen
Bürger-/innen, Herrn Thomas Prinz, Frau Melanie Scholl, Herrn Jonas Lenzen in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die
Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetzte beachte und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“*)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
Sachverhalt:
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€
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der
Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für
Mitglieder der Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) sachkundigen Bürger bei ihrem
Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu
verpflichten.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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