Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 16:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:01
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: 142/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963.11 25.10.2016 Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A von 780 v. H., Grundsteuer B von 950 v. H. und Gewerbesteuer von 480 v. H. zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag insgesamt 540.000,00 € Sachverhalt: Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2016 (III. Fortschreibung 2016) vom 17. März 2016 weiter jährlich erhöht. Demnach wird die Grundsteuer A von 735 v. H. auf 780 v. H. angehoben und die Gewerbesteuer von 465 v. H. auf 480 v. H. - Seite 1 von 2 - Gemäß § 2 Absatz 3 der am 12.05.2016 vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossenen Nachhaltigkeitssatzung wird im Jahr 2017 die Grundsteuer B von 786 v. H. auf 950 v. H. festgelegt. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage bei. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A in Höhe von 10.000,000 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 490.000,00 € und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 40.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -