Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 16:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
142/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
963.11
25.10.2016
Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem
01.01.2017 mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A von 780 v. H.,
Grundsteuer B von 950 v. H.
und Gewerbesteuer von 480 v. H.
zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag insgesamt 540.000,00 €
Sachverhalt:
Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates
zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2016 (III. Fortschreibung 2016) vom
17. März 2016 weiter jährlich erhöht.
Demnach wird die Grundsteuer A von 735 v. H. auf 780 v. H. angehoben und die Gewerbesteuer
von 465 v. H. auf 480 v. H.
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Gemäß § 2 Absatz 3 der am 12.05.2016 vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossenen
Nachhaltigkeitssatzung wird im Jahr 2017 die Grundsteuer B von 786 v. H. auf 950 v. H.
festgelegt.
Der Satzungsentwurf liegt als Anlage bei.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A
in Höhe von 10.000,000 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 490.000,00 € und bei der
Gewerbesteuer in Höhe von 40.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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