Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 16:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
144/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Mainz
Aktenzeichen:
Datum:
968.11
26.10.2016
Hundesteuer;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Hundesteuersatzung ab
dem 01.01.2017 mit den nachstehenden Steuersätzen zu beschließen:
Steuersatz für einen Hund
96,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
114,00 € je Hund
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
138,00 € je Hund
Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen
960,00 € je Hund
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag 9.000,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014,
Beschlussvorlage Nr. 218/2014, verwiesen. Aufgrund des Antrages der CDU vom 20.11.2014,
Ziffer 8, soll die Hundesteuer für 2017 um 10 % erhöht werden.
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Danach ergeben sich folgende Hundesteuersätze:
Steuersatz je Hund
Steuersatz je Hund
bisher
Steuersatz je Hund
neu
Steuersatz für einen Hund
87,00 €
96,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
101,00 €
114,00 €
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
123,00 €
138,00 €
Steuersatz für gefährliche Hunde (sog.
Kampfhunde) oder Hunde bestimmter
Rassen
871,00 €
960,00 €
Die neuen Sätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag gerundet worden.
Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben unverändert.
Die Hundesteuersatzung für 2017 ist als Anlage beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Aufgrund der 10 %-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag
von insgesamt 9.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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