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Beschlussvorlage (Hundesteuer; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 16:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:01
Beschlussvorlage (Hundesteuer;
hier:  Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017) Beschlussvorlage (Hundesteuer;
hier:  Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: 144/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Mainz Aktenzeichen: Datum: 968.11 26.10.2016 Hundesteuer; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2017 mit den nachstehenden Steuersätzen zu beschließen: Steuersatz für einen Hund 96,00 € Steuersatz für zwei Hunde 114,00 € je Hund Steuersatz für drei oder mehr Hunde 138,00 € je Hund Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen 960,00 € je Hund Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag 9.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 218/2014, verwiesen. Aufgrund des Antrages der CDU vom 20.11.2014, Ziffer 8, soll die Hundesteuer für 2017 um 10 % erhöht werden. - Seite 1 von 2 - Danach ergeben sich folgende Hundesteuersätze: Steuersatz je Hund Steuersatz je Hund bisher Steuersatz je Hund neu Steuersatz für einen Hund 87,00 € 96,00 € Steuersatz für zwei Hunde 101,00 € 114,00 € Steuersatz für drei oder mehr Hunde 123,00 € 138,00 € Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) oder Hunde bestimmter Rassen 871,00 € 960,00 € Die neuen Sätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag gerundet worden. Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben unverändert. Die Hundesteuersatzung für 2017 ist als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufgrund der 10 %-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag von insgesamt 9.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -