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Mitteilungsvorlage (Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandorts Bergstein; hier: Mitteilung der Bürgerinitiative "Pro Grundschule Bergstein" gem. § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung vom 31.10.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 16:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:01
Mitteilungsvorlage (Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandorts Bergstein;
hier: Mitteilung der Bürgerinitiative "Pro Grundschule Bergstein" gem. § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung vom 31.10.2016) Mitteilungsvorlage (Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandorts Bergstein;
hier: Mitteilung der Bürgerinitiative "Pro Grundschule Bergstein" gem. § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung vom 31.10.2016)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 151/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser, Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 021.23 02.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandorts Bergstein; hier: Mitteilung der Bürgerinitiative "Pro Grundschule Bergstein" gem. § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 31.10.2016 Beschlussvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 903111 € Sachverhalt: Die Bürgerinitiative „Pro Grundschule Bergstein“, vertreten durch Herrn Dirk Jansen, Gartenstraße 20, 52393 Hürtgenwald, Herrn Michael Jansen, Kallstraße 45, 52393 Hürtgenwald sowie Herrn Norbert Krüttgen, Kirchweg 26, 52393 Hürtgenwald hat am 31.10.2016 dem Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald die Durchführung eines Bürgerbegehrens angezeigt. Die zu entscheidende Frage lautet: „Soll der Teilstandort Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein erhalten bleiben?“. Die Verwaltung hat mit gleichem Datum die geforderte Kostenschätzung gem. § 26 Abs. 2 Satz 5 GO den Initiatoren des Bürgerbegehrens mitgeteilt. - Seite 1 von 2 - Die Beträge und Zahlen der Kostenschätzung ergeben sich unmittelbar aus den vorliegenden Unterlagen „Konzept Schulentwicklungsplanung“ sowie „Machbarkeitsstudie Zusammenlegung Grundschulstandorte“. Die Kostenschätzung lautet: Der jährliche Aufwand (vor allem Personalkosten, Bewirtschaftungskosten, Schülertransportkosten) des Grundschulstandorts Bergstein beträgt ca. 88.500 Euro. In den nächsten Jahren werden bauliche Unterhaltungskosten und Ausbaukosten für das Gebäude in Höhe von insgesamt ca. 531.358,47 Euro notwendig sein. Diese Summe setzt sich zusammen aus Instandsetzungskosten von ca. 359.913,35 Euro, Baukosten für die Umsetzung der Inklusion von ca. 102.137,50 Euro und notwendige Baunebenkosten (z.B. Planungskosten für Architekten, Statiker, Fachingenieure, Prüfungen und Gebühren) von ca. 69.307,62 Euro. Bei einer Schließung des Grundschulstandorts Bergstein können jährlich ca. 42.200 Euro und die in den nächsten Jahren notwendigen Baukosten für das Gebäude in Höhe von insgesamt ca. 531.358,47 Euro eingespart werden. Für die Zusammenlegung der Grundschulstandorte Bergstein und Vossenack am Standort Vossenack werden Baukosten von ca. 430.126,25 Euro (inkl. Baunebenkosten) notwendig. Diese Kostenschätzung ist gem. § 26 Abs. 2 Satz 6 GO auf den Unterschriftenlisten anzugeben. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben nun bis 29.01.2017 Zeit, die benötigten Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Nach derzeitigem Stand müssen 734 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -