Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
102 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
11.11.16, 16:00
Aktualisiert
11.11.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2016
148/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Bergs / Herr
Engels
Aktenzeichen:
Datum:
5 700.313 (2017)
10.11.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr
2017 wird festgestellt.
2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung der
Übergangsheime.
3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in
a) Miete und Betriebskosten 93,46 € je Person und Monat
b) Stromkosten
20,62 € je Person und Monat
c) Heizungskosten
19,13 € je Person und Monat
4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91031
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Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen
Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und
Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu
kalkulieren.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind die bis Ende September 2016 vorhandenen
Flüchtlingszahlen und Unterbringungskosten auf der Basis der momentanen maximalen Belegung
zugrunde gelegt. Eine Berechnung erfolgt auf der Basis der Gesamtkosten je Person und Monat.
Aus rechtlichen Gründen sind die Gebühren für Heizung und Strom getrennt ermittelt worden und
wurden in der beiliegenden Satzung berücksichtigt.
Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen
Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung von einheitlichen
Benutzungsgebühren, aufgeteilt in Miete und Betriebskosten einerseits und Strom- bzw.
Heizkosten andererseits, rechtlich nichts entgegen.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2017 zu erlassenden Satzung über die Erhebung
einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw.
asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der
Anzahl der genutzten Gebäude und Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben
dargestellten Form beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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