Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
102 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
11.11.16, 16:00
Aktualisiert
11.11.16, 16:00
Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung) Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 148/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 5 700.313 (2017) 10.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt. 2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung der Übergangsheime. 3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in a) Miete und Betriebskosten 93,46 € je Person und Monat b) Stromkosten 20,62 € je Person und Monat c) Heizungskosten 19,13 € je Person und Monat 4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91031 - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind die bis Ende September 2016 vorhandenen Flüchtlingszahlen und Unterbringungskosten auf der Basis der momentanen maximalen Belegung zugrunde gelegt. Eine Berechnung erfolgt auf der Basis der Gesamtkosten je Person und Monat. Aus rechtlichen Gründen sind die Gebühren für Heizung und Strom getrennt ermittelt worden und wurden in der beiliegenden Satzung berücksichtigt. Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung von einheitlichen Benutzungsgebühren, aufgeteilt in Miete und Betriebskosten einerseits und Strom- bzw. Heizkosten andererseits, rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2017 zu erlassenden Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der Anzahl der genutzten Gebäude und Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben dargestellten Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -