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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
187 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
14.11.16, 16:00
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 146/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Bergs/Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 5 700.313 (2017) 08.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: 4. Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2017 für a) die Restmüllgefäße, Gefäßeinheit Kalkulierte Gebühr 132,12 € 217,56 € 388,32 € 1.612,08 € 769,20 € 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) b) die Biotonne, Gefäßeinheit Kalkulierte Gebühr 88,08 € 138,36 € 120 Liter 240 Liter wird festgestellt. 2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 2). - Seite 1 von 4 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91111 Erlöse Kosten 720.732,60 € 720.732,60 € Sachverhalt: Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2017 bei. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung 2015 wird in der Berechnung für das Jahr 2017 vorgetragen. Hiernach ist beim Restmüllgefäß ein Verlust in Höhe von 41.892,15 € entstanden. Dieser Verlust kann der Gebührenausgleichsrücklage entnommen werden und wirkt sich bei der Festlegung der Gebühr somit nicht aus. Für das Jahr 2017 sind keine gravierenden Einschnitte im Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet. Im Jahre 2017 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt gemäß der bestehenden Verträge beträgt im Jahre 2017 136.456,05 € (Vorjahr 122.640,23 €). Es steigt um 13.815,82 €. Dies ist auf den neuen Vertrag mit dem Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete, Transport- und Kraftstoffkosten. Daneben ist die Zahl der Restmüllgefäße angestiegen. 2. Bei den Deponiekosten tritt eine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,84 € Grundbetrag je Einwohner und 180,12 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird voraussichtlich 1.300 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten (23.207,00 € und 3.026,00 € Container) und der Verwaltungskostenbeitrag (28.782,00 €) sind aktualisiert und unter Einbeziehung der üblichen Tarifanpassungen (54.995,00 €) berücksichtigt worden. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 9,61 € (Vorjahr - Seite 2 von 4 - 10,09 €) je Gefäß gerechnet. 6. Hieraus ergeben sich folgende Gebührensätze: Gefäßeinheit 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) Kalkulierte Gebühr 132,12 € 217,56 € 388,32 € 1.612,08 € 769,20 € Gebühr Vorjahr 131,28 € 223,92 € 409,32 € 1.737,12 € 749,16 € b) Biotonne Im Jahre 2015 ist im Bereich Biomüll ein Fehlbetrag in Höhe von 8.128,61 € entstanden. Dieser Betrag kann der Gebührenausgleichsrücklage entnommen werden und bleibt somit kostenneutral. Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2017 bei 33.803,44 € (Vorjahr 28.366,22 €). Sie steigen um 5.437,22 €. Die Anzahl der Biomüllgefäße ist gestiegen. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 34.572,00 € (Vorjahr 32.562,00 €) ermittelt. Die anderen Kosten sind entsprechend der bisherigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Anpassungen der Personalkosten bei den Stellenanteilen kalkuliert worden. Nach der Anlage 2 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 88.374,44 € (Vorjahr 75.933,22 €). Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 12.441,22 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäßeinheit 120 Liter 240 Liter Kalkulierte Gebühr 88,08 € 138,36 € Gebühr Vorjahr 92,16 € 148,20 € Die Gebührensätze müssen hier geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist lt. Anlage 2 beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -,- - Seite 3 von 4 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -