Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 16:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenstellung der Kosten für den Bereich des Bestattungswesen im Jahre 2017
1. Kostenzusammenstellung
Bezeichnung
A) Personalkosten
Zeile lt. Haushaltsplan
65.777 €
1. Friedhofwärter
2. Kosten Verwaltung
3. Bestattungsholfer
Einzelbetrag
39.815 €
24.332 €
1.630,00 €
B) Sach- und Dienstleistungen
36.100 €
1. Instandhaltung Friedhofsflächen pp.
2. Instandhaltung der Leichenhallen
3. Wasser, Abwasser, Stromkosten
4. Unterhaltung des beweglichen Vermögens
5. Aufwendungen für Dienstleistungen
6. Deponiekosten
C) Sonstige Kosten
1. Reisekosten
2. Bürobedarf
3. Versicherungen
22.000 €
3.000 €
3.500 €
1.000 €
600 €
6.000 €
1.800 €
1. Reisekosten
2. Bürobedarf
3. Versicherungen
400 €
200 €
1.200 €
D) Interne Leistungsbeziehungen
97.822 €
1. Verwaltung
2. Bauhof
Bestattungen
50 Urnengräber
16 Erdgräber
Zwischensumme:
Pflege
20 Entfernen von Grabstätten
3. Grundbesitzabgaben
E) Kalkulatorische Kosten
1. Abschreibungen
19.500 €
19.500 €
9.872 €
10.296 €
20.168 €
51.103 €
3.800 €
75.071 €
75.071 €
3.251 €
3.251 €
81.824 €
Abschreibungen Leichenhallen
Abschreibungen GWG und BGA
2. Kalkulatorische Verzinsung
Kalkulatorische Verzinsung
Zinssatz 6,5 %
Gebäudewert
Grundstücke
10.121 €
1.765 €
6,50%
182.911,00 €
893.056,59 €
11.889 €
58.049 €
283.323 €
283.323 €
2. Aufteilung der Kosten auf verschiedene Bereiche
Für die Kalkulation wird von maßgebender Bedeutung sein, wie die Kostenblöcke aufzuteilen sein werden. Zunächst sollte daher die o.a. ausgewiesenen Gesamtkosten auf die
einzelnen Kostenträger auftgeteilt werden, um so zu einer übersichtlichen Kalkulation zu kommen. Daher ist es sachgerecht, die Aufteilung wie folgt vorzunehmen:
a) Kostenträger Bestattung
b) Kostenträger Grabentfernung
c) Kostenträger Bereitstellung Friedhof
Von den Einzelkosten entfallen auf die zuvor ausgeiwesenen Kostenträger folgende Einzelbeträge:
Bezeichnung
Personalkosten
Instandhaltung Friedhofflächen und Wege
Instandhaltung Leichenhallen
Bestattung
Grabentfernung
25.302 €
0€
3.000 €
660 €
0€
0€
Bereitstellung
39.815 €
22.000 €
0€
Summe
65.777 €
22.000 €
3.000 €
Wasser, Abwasser, Strom
Unterhaltung bewegliches Vermögen
Aufwendungen für Dienstleistungen
Deponieaufwendungen
Reisekosten
Versicherungen
Bürobedarf
Kalkulatorische Kosten
Abschreibungen Leichenhallen
Abschreibungen GWG
Kalkulatorischen Zinsen Gebäude
Kalkulatoische Zinsen Grundstücke
Interne Leistungsbeziehungen
Bauhof
1.500 €
333 €
0€
5.640 €
133 €
400 €
66 €
0€
10.121 €
589 €
11.889 €
0€
0€
19.672 €
0€
333 €
0€
60 €
133 €
400 €
67 €
0€
0€
588 €
0€
0€
0€
3.800 €
2.000 €
334 €
600 €
300 €
134 €
400 €
67 €
0€
0€
588 €
0€
58.049 €
0€
51.599 €
3.500 €
1.000 €
600 €
6.000 €
400 €
1.200 €
200 €
0€
10.121 €
1.765 €
11.889 €
58.049 €
0€
75.071 €
Grundbesitzabgaben
Verwaltungskostenbeitrag
Summe:
3.251 €
3.750 €
85.646 €
0€
550 €
6.591 €
0€
15.200 €
191.086 €
3.251 €
19.500 €
283.323 €
66 Bestattungen im Durchschnitt in €
1.298 €
3. Gebühren bei der Durchführung der Bestattung
Bei durchschnittlich 66 Bestattungen im Jahr ergeben sich durchschnittliche Bestattungskosten in Höhe von rd. 1.298,67 € (Vorjahr 1.043,07 €).
Hiervon entfallen auf die Benutzung der
Leichenhallen:
Instandhaltung
Wasser, Abwasser, Strom
Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen
Summe:
Bei insgesamt 66 Bestattungen ergibt sich eine Gebühr
Bauhof:
1. Bestattung
a) Sargbestattung
aa)
Durchführung
und Verfüllung
bb) Ausschachtung,
Gemeinkostenzuschlag
für
Verwaltung pp.
Gebühr
b) Urnenbestattung
aa) Ausschachtung, Durchführung und Verfüllung
bb) Gemeinkostenzuschlag für Verwaltung pp.
3.000 €
1.500 €
10.121 €
11.889 €
26.510,22 €
66
401,67 €
16
467,00 €
598,00 €
1.065,00 €
50
244,00 €
598,00 €
842,00 €
4. Grabentfernungen
Die Zahl der Fälle für Grabentfernungen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In der zu kalkulierenden Periode wird von 20 Grabentfernungen pro Jahr ausgegangen. Die
Gesamtkosten sind mit 6.591,00 € anzusetzen. Hiervon entfallen ca. 3/4 der Fälle auf Einzelgräber (hiervon 3 Urnengrabstätten) und die verbleibenden fünf Fälle auf
Doppelwahlgräber(hiervon 2 Urnengrabstätten). Der durchschnittliche Aufwand je Grabentfernung beträgt 330,00 €. Somit ergibt sich hiernach folgende Berechnung:
a) Gebühr je Einzelgrabstätte
Gesamtkosten
Anteil an die Gesamtkosten der Grabentferunung
Hiervon entfallen auf die Einzelgräber
13 Einzelgräber (Erdgräber)
Gebühr je Einzelgrabentfernung
b) Gebühr je Doppelgrabstätte
Auf die Doppelgräber entfallen
5 Doppelwahlgräber
6.591 €
90%
5.932 €
5.141 €
13
395 € (bisher 205 €)
791 €
2
395 € (bisher 410 €)
c) Urnengrabstätten
0
15
0
#DIV/0!
Gesamtkosten
Anteilige Kosten
Doppelgrabstätten
Flächenanteil
659 €
495 €
3
1
165 € (neu)
Anteilige Kosten
Einzelgrabstätte
Flächenanteil
164 €
2
1
82 € (neu)
5. Bereitstellung der Bestattungsfelder
Der Kostenträger Bereitstellung der Bestattungsfelder umfaßt Kosten in Höhe von 191.086,00 € (letzte Kalkulation 187.510,00 €). Dieser Betrag wird nach dem Beschluss zum
Haushaltssicherungskonzept nicht mehr um den Grünflächenanteil reduziert.Von den gesamten Flächen von 45.428 m² entfallen 1.200 m² auf den Teil der bebauten Flächen
(Leichenhallen). Dadurch reduziert sich diese Fläche auf 44.228 m². Von dieser Quadratmeterzahl entfallen 7.794,83 m²(Stand 30.09.2016) auf die Gräberfläche, weitere
25.425,38 m² auf Grünfläche (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 11.007,79 m² auf Wege und sonstige Flächen (z.B. für Abfälle). Dies bedeutet, dass auf den
Gräberflächen inklusive der Zuwegungen und sonstigen Flächen 43 % entfallen und auf Grünflächen 57 %. Diese Grünflächen kann man auch als sog. Vorhalteflächen
bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in die Gebührenbedarfsberchnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden 2.520 m² im umlagefähigen
Aufwand berücksichtigt.
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
Gräberfläche
Wege und sonstige Flächen
10 % umlagefähiger Aufwand von 25.425,38 m² rd.
Summe:
Gesamtfläche ohne Leichenhallen
Flächenanteil der Gräberflächen in %
7.794,83
11.007,79
2.542,00
21.344,62
44.228,00
48,26
m²
m²
m²
m²
m²
Neben diesen Gesichtspunkten ist nach der Literatur sachgerecht, einen bestimmten Anteil der Aufwendungen in der Gebührenkalkulation
zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass
eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes des Bodens nicht geteilt werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf
besteht.
Die Kosten betragen
Der Flächenanteil beträgt somit
Die Kosten für den Flächenanteil betragen
Erhöhung um
umzulegende Kosten in %
Demnach umlagefähige Kosten
191.086 €
48,59%
92.848,53 €
30%
79%
150.958 €