Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Tischvorlage (Wohnungsmäßige Versorgung von Flüchtlingen; Richtfunkstelle Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
166 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
16.11.16, 15:18
Aktualisiert
16.11.16, 15:18
Tischvorlage (Wohnungsmäßige Versorgung von Flüchtlingen;
Richtfunkstelle Kleinhau) Tischvorlage (Wohnungsmäßige Versorgung von Flüchtlingen;
Richtfunkstelle Kleinhau) Tischvorlage (Wohnungsmäßige Versorgung von Flüchtlingen;
Richtfunkstelle Kleinhau)

öffnen download melden Dateigröße: 166 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Tischvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: 159/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: I/2 426.0 10.11.2016 Wohnungsmäßige Versorgung von Flüchtlingen; Richtfunkstelle Kleinhau Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Empfehlung an den Rat der Gemeinde Hürtgenwald: Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Berücksichtigung der derzeitigen und zu erwartenden Flüchtlingssituation einen Mitbenutzungsvertrag mit der Bundesanstalt für Im-mobilienaufgaben für die Richtfunkstelle Kleinhau (Radarstation) zu schließen. Dabei wird der Forderung der Bundeswehr, eine separate Zuwegung zum Antennenmast anzulegen, einen Zaun als Abtrennung zwischen der neu angelegten Zuwegung und dem übrigen Gelände aufzustellen sowie ein neues Tor in diesem Bereich einzubauen,, zugestimmt. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen einzuholen und die erforderlichen Sanierungen zu beauftragen bzw. zu veranlassen. Dabei sind Erstattungsanträge wegen der entstehenden Kosten an die erwähnte Bundesanstalt zu richten. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91031 Geschätzt 200.000,00 € Sachverhalt: Unter Hinweis auf das Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (FlüAG NRW) ist die Gemeinde Hürtgenwald zur Aufnahme von Flüchtlingen und deren wohnungsmäßigen Versorgung verpflichtet. Befanden sich Anfang des Jahres noch über 200 Flüchtlinge in - Seite 1 von 3 - hiesiger Betreuung, so ist deren Anzahl auf derzeit 156 zurückgegangen. Damit liegt die Erfüllungsquote der Gemeinde Hürtgenwald nach Auskunft der für die Zuweisung von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg derzeit bei lediglich 68,91 %. Daraus resultiert eine quantitative Aufnahmeverpflichtung von aktuell 48 Personen. Nach einer E-Mail der Bezirksregierung Arnsberg vom 11. November 2016 ist mit der Zuweisung von je 10 Flüchtlingen in der 47., 48. und 50. Kalenderwoche zu rechnen. 6 Personen der derzeit betreuten Flüchtlinge wohnen in selbst angemieteten Wohnungen. 150 Personen hingegen sind in kommunalen Einrichtungen bzw. von der Gemeinde angemieteten Unterkünften, wohnungsmäßig versorgt. Derzeit sind 24 Unterkünfte für die Unterbringung zur Verfügung. 2 Objekte/Wohnungen sind nicht bzw. 1 Unterkunft ist nur teilweise belegt. Bis Ende November bzw. Anfang Dezember 2016 ist damit zu rechnen, dass eine weitere Unterkunft frei wird. Voraussichtlich wird ab Dezember 2016 eine Landesverordnung zur Umsetzung des Integrationsgesetzes in Kraft treten, wonach die Ausländerämter gemeindescharf Wohnsitzbeschränkungen für die der Gemeinde zugewiesenen Flüchtlinge aussprechen werden. Dies bedeutet, dass die anerkannten Flüchtlinge ebenfalls eine Wohnsitzbeschränkung für die Dauer von bis zu 3 Jahren erhalten werden und somit im Gemeindegebiet verbleiben müssen. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die grundsätzlich weg-zugwilligen Flüchtlinge in Hürtgenwald keine Chance haben, alle eine Wohnung anmieten zu können. Da sonstige Obdachlosenunterkünfte nicht zur Verfügung stehen, wird das hiesige Ord-nungsamt in diesen Fällen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit gehalten sein, eine Einweisung in die bestehenden Unterkünfte zu veranlassen. Nach alledem ist dringend davon auszugehen, dass die Gemeinde mit den derzeit vorhandenen eigenen und angemieteten Unterkünften nicht in der Lage sein wird, den Wohnraumbedarf für die vorhandenen und noch zu erwartenden Flüchtlinge zu decken. Als Lösungsalternativen bieten sich folglich die weitere Anmietung von Wohnungen/Häuser bzw. der Ankauf von Unterkünften an. Auch sind bereits Mitte 2015 erste Überlegungen zur Nutzung der Richtfunkstation Kleinhau (ebenfalls unter Radarstation Kleinhau bekannt) entstanden und zwischenzeitlich dieserhalb Gespräche mit der Bundeswehr und der für dieses Objekt zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geführt worden. Nachdem einige technische Probleme inzwischen von der Bundeswehr ausgeräumt wurden, hat die Bundeswehr am 04.11.2016 per Mail mitgeteilt, dass einer möglichen Mitbenutzung der Richt-funkstelle nichts mehr im Wege steht. Bevor das Objekt von der Gemeinde für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann, müssen insbesondere ein Zaun, eine neue Zufahrt zum Antennenmast und der Einbau eines neuen Tores an der neu zu schaffenden Einfahrt errichtet werden. Einen entsprechenden Mitbenutzungsvertrag will die Bundeswehr im Laufe der Woche übersenden. Unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat dem Beschluss folgt, muss noch eine baurechtliche Genehmigung eingeholtund entsprechende Sanierungsmaßnahmen an dem Objekt durchgeführt. Die Richtfunkstelle ist zur Unterbringung von mindestens 60 Personen geeignet. Aufgrund erster Berechnungen des Architekturbüros Luysberg und dem Brandschutzingenieurbüro Thomälen & Peukert wird von Kosten einschließlich Sanierung bis zu 200.000,00 € ausgegangen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat zur Erstattung der Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten ein formelles Anzeige- und Antragsverfahren eingeführt. Dieses sieht den Abschluss einer Erstattungsvereinbarung zwischen dem Bedarfsträger (Gemeinde) und der Bundesanstalt vor, in der der Umfang der Erstinstandsetzungs- und Erschließungsmaßnahme festgelegt wird. Die Durchführung der Maßnahme obliegt dem Bedarfsträger, der auch die Kosten - Seite 2 von 3 - vorfinanziert. Nach Abschluss der Erstinstandsetzungs- und Erschließlungsmaßnahme beantragt der Bedarfsträger die Erstattung der Kosten. Danach ist davon auszugehen, dass die der Gemeinde entstehenden bzw. die für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erforderlichen Investitionskosten pp. weitestgehend von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstattet werden. Laufende Mietkosten ergeben sich für die Dauer der Nutzung des Objektes nicht. Lediglich für die Betriebskosten muss die Gemeinde selbst aufkommen. Unter Berücksichtigung der Kalkulationsberechnungen der Kämmerei zu den Benutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte ergeben sich monatliche Mietkosten (kalt) je Objekt von durchschnittlich 651,76 €. Dies entspricht einem jährlichen Aufwand von rd. 7.800,00 € je Unterkunft. Bei einer Maximalbelegung von 10 Personen je Unterkunft würde bei einer Nutzung der Richtfunkstation und deren grundsätzlich Mindestbelegung von 60 Personen mindestens 6 Unterkünfte auf dem freien Wohnungsmarkt eingespart. Der Einsparungseffekt läge bei ca. rd. 50.000,00 € jährlich. Es darf aber nicht verkannt werden, dass eine derart konzentrierte Belegung auch Probleme bei den zwischenmenschlichen Beziehungen verursachen kann. Daher wird zweifellos auch die Notwendigkeit gegeben sein, die Radarstation personell verstärkt zu betreuen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Wie vorstehend bereits erwähnt, muss die Gemeinde hinsichtlich der Instandsetzung pp. in Vorleistung gehen. Sofern in der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu schließenden Vereinbarung die Erstattung aller Kosten geregelt werden kann, dürfte die Unterzeichnung des Mitbenutzungsvertrages für die Richtfunkstation Kleinhauf für die Gemeinde kostenneutral sein. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach alledem ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme des Bundeswehrgebäudes wirtschaftlich günstiger sein wird, als die Anmietung bzw. der Ankauf von weiterem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen. Sollten sich die Flüchtlingszahlen rückläufig entwickeln, kann man sich sodann zunächst von anderen kostenträchtigen Objekten trennen. Daher wird der obenstehende Beschlussvorschlag empohlen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -