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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
23.11.16, 08:59
Aktualisiert
23.11.16, 08:59
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 01.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 165/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963.11 14.11.2016 Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2016 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Hebesatzsatzung 2017 mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A von 780 v. H., Grundsteuer B von 950 v. H. und Gewerbesteuer von 480 v. H. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag insgesamt 540.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Vorlage Nr. 142/2016 im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2016 verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A in Höhe von 10.000,00 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 490.000,00 € und bei der Gewerbesteuer von 40.000,00 € zu rechnen. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -