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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) erneuter Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
23.11.16, 08:59
Aktualisiert
23.11.16, 08:59
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 
             Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) erneuter Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 
             Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) erneuter Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 01.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 170/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.31 F/Ra 16.11.2016 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) erneuter Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird gefolgt. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird gefolgt. Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus diesem Grund wurden dieser Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt. Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und Genehmigungsverfahren möglich ist. - Seite 1 von 2 - Der Rat beschließt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, nach Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung, diese bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 5 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 24.11.2016 (Beschlussvorlage 156/2016). Wie in der vorgenannten Vorlage erläutert, sind die im Rahmen der 3. erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen mit entsprechenden Stellungnahmen, in der Ihnen mit der Einladung zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 24.11.2016 anhängenden Abwägungslisten eingearbeitet und in der Farbe lila dargestellt. Anlage 1: Abwägungsliste Öffentlichkeit Anlage 2: Abwägungsliste TÖB zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -