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Beschlussvorlage (Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AÖR"; hier: Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.16, 12:00
Beschlussvorlage (Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AÖR";
hier: Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AÖR";
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 180/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 036.0 02.12.2016 Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AÖR"; hier: Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt den Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald zur neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AÖR“ und ermächtigt den Bürgermeister, die erforderlichen Schritte zu veranlassen, insbesondere den Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro einzubringen. einmalig 1.000 € als Stammkapitalanteil Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 901210 Zentrale Dienste Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den beigefügten Schnellbrief 333/2016 vom 24.11.2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW verwiesen. Die getroffenen inhaltlichen Aussagen, insbesondere zu den genutzten Produkten im IT-Bereich, können bestätigt werden. Auch die Gemeinde Hürtgenwald greift im täglichen Geschäft auf Anwendungen dieser Institution zurück, z.B. KiBiz.web als integriertes Online-Verfahren bei der Verwaltung von Kindertageseinrichtungen. Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt seinen Mitgliedskommunen, der neuen „d-NRW AÖR“ beizutreten, um die Produkte und Angebote im Rahmen einer ausschreibungsfreien InhouseBeauftragung nutzen zu können. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Einmalig 1.000 Euro als Stammkapitalanteil. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald zur neu gegründeten Anstalt „d-NRW AÖR“ ist sinnvoll und angemessen. Nachteilige Auswirkungen sind nicht erkennbar. Aus diesem Grund sollte ein Beitrittsbeschluss erfolgen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -