Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.16, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
180/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
036.0
02.12.2016
Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AÖR";
hier: Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt den Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald zur neu
gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AÖR“ und ermächtigt den Bürgermeister,
die erforderlichen Schritte zu veranlassen, insbesondere den Stammkapitalanteil in Höhe von
1.000 Euro einzubringen.
einmalig 1.000 € als
Stammkapitalanteil
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
901210 Zentrale Dienste
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den beigefügten Schnellbrief 333/2016 vom 24.11.2016 des
Städte- und Gemeindebundes NRW verwiesen. Die getroffenen inhaltlichen Aussagen,
insbesondere zu den genutzten Produkten im IT-Bereich, können bestätigt werden. Auch die
Gemeinde Hürtgenwald greift im täglichen Geschäft auf Anwendungen dieser Institution zurück,
z.B. KiBiz.web als integriertes Online-Verfahren bei der Verwaltung von Kindertageseinrichtungen.
Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt seinen Mitgliedskommunen, der neuen „d-NRW AÖR“
beizutreten, um die Produkte und Angebote im Rahmen einer ausschreibungsfreien InhouseBeauftragung nutzen zu können.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Einmalig 1.000 Euro als Stammkapitalanteil.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Beitritt der Gemeinde Hürtgenwald zur neu gegründeten Anstalt „d-NRW AÖR“ ist sinnvoll und
angemessen. Nachteilige Auswirkungen sind nicht erkennbar. Aus diesem Grund sollte ein
Beitrittsbeschluss erfolgen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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