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Beschlussvorlage (Neuberechnung Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
09.12.16, 12:35
Aktualisiert
09.12.16, 12:35
Beschlussvorlage (Neuberechnung Friedhofsgebühren) Beschlussvorlage (Neuberechnung Friedhofsgebühren) Beschlussvorlage (Neuberechnung Friedhofsgebühren) Beschlussvorlage (Neuberechnung Friedhofsgebühren)

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Inhalt der Datei

Zusammenstellung der Kosten für den Bereich des Bestattungswesen im Jahre 2017 1. Kostenzusammenstellung Bezeichnung A) Personalkosten Zeile lt. Haushaltsplan 65.777 € . 1. Friedhofwärter 2. Kosten Verwaltung 3. Bestattungsholfer Einzelbetrag 39.815 € 24.332 € 1.630,00 € B) Sach- und Dienstleistungen 1. Instandhaltung Friedhofsflächen und -wege 2. Instandhaltung der Leichenhallen 3. Wasser, Abwasser, Stromkosten 4. Unterhaltung des bewegliches Vermögens 5. Aufwendungen für Dienstleistungen 6. Deponiekosten 36.100 € 22.000 € 3.000 € 3.500 € 1.000 € 600 € 6.000 € C) Sonstige Kosten 1. Reisekosten 2. Bürobedarf 3. Versicherungen 1.800 € 400 € 200 € 1.200 € D) Interne Leistungsbeziehungen 97.822 € 1. Verwaltung 2. Bauhof 19.500 € 19.500 € 9.872 € 10.296 € 20.168 € 51.103 € 3.800 € 75.071 € 75.071 € 3.251 € 3.251 € Bestattungen 50 Urnengräber 16 Erdgräber Zwischensumme: Pflege 20 Entfernen von Grabstätten 3. Grundbesitzabgaben E) Kalkulatorische Kosten 1. Abschreibungen 81.824 € Abschreibungen Leichenhallen Abschreibungen GWG und BGA 2. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Verzinsung Zinssatz 6,5 % Gebäudewert Grundstücke 10.121 € 1.765 € 6,50% 182.911,00 € 893.056,59 € 11.889 € 58.049 € 283.323 € 283.323 € 2. Aufteilung der Kosten auf verschiedene Bereiche Für die Kalkulation wird von maßgebender Bedeutung sein, wie die Kostenblöcke aufzuteilen sein werden. Zunächst sollte daher die o.a. ausgewiesenen Gesamtkosten auf die einzelnen Kostenträger auftgeteilt werden, um so zu einer übersichtlichen Kalkulation zu kommen. Daher ist es sachgerecht, die Aufteilung wie folgt vorzunehmen: a) Kostenträger Bestattung b) Kostenträger Grabentfernung c) Kostenträger Bereitstellung Friedhof Von den Einzelkosten entfallen auf die zuvor ausgeiwesenen Kostenträger folgende Einzelbeträge: Bezeichnung Bestattung Grabentfernung Bereitstellung Summe Personalkosten Instandhaltung Friedhofflächen und Wege Instandhaltung Leichenhallen Wasser, Abwasser, Strom Unterhaltung bewegliches Vermögen Aufwendungen für Dienstleistungen Deponieaufwendungen Reisekosten Versicherungen Bürobedarf Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Leichenhallen Abschreibungen GWG Kalkulatorischen Zinsen Gebäude Kalkulatoische Zinsen Grundstücke Interne Leistungsbeziehungen Bauhof 25.302 € 0€ 3.000 € 1.500 € 333 € 0€ 5.640 € 133 € 400 € 66 € 0€ 10.121 € 589 € 11.889 € 0€ 0€ 19.672 € 1.320 € 0€ 0€ 0€ 333 € 0€ 60 € 133 € 400 € 67 € 0€ 0€ 588 € 0€ 0€ 0€ 23.466 € 39.155 € 22.000 € 0€ 2.000 € 334 € 600 € 300 € 134 € 400 € 67 € 0€ 0€ 588 € 0€ 58.049 € 0€ 31.933 € 65.777 € 22.000 € 3.000 € 3.500 € 1.000 € 600 € 6.000 € 400 € 1.200 € 200 € 0€ 10.121 € 1.765 € 11.889 € 58.049 € 0€ 75.071 € Grundbesitzabgaben Verwaltungskostenbeitrag Summe: 3.251 € 3.750 € 85.646 € 0€ 1.100 € 27.467 € 0€ 14.650 € 170.210 € 3.251 € 19.500 € 283.323 € 66 Bestattungen im Durchschnitt in € 1.298 € 3. Gebühren bei der Durchführung der Bestattung Bei durchschnittlich 66 Bestattungen im Jahr ergeben sich durchschnittliche Bestattungskosten in Höhe von rd. 1.298,67 € (Vorjahr 1.043,07 €). Hiervon entfallen auf die Benutzung der Leichenhallen: Instandhaltung Wasser, Abwasser, Strom Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Summe: Bei insgesamt 66 Bestattungen ergibt sich eine Gebühr 3.000 € 1.500 € 10.121 € 11.889 € 26.510,22 € 66 401,67 € Bauhof: 1. Bestattung a) Sargbestattung aa) Ausschachtung, Durchführung und Verfüllung bb) Gemeinkostenzuschlag für Verwaltung pp. Gebühr b) Urnenbestattung aa) Ausschachtung, Durchführung und Verfüllung bb) Gemeinkostenzuschlag für Verwaltung pp. 16 467,00 € 598,00 € 1.065,00 € 50 244,00 € 598,00 € 842,00 € 2. Verfüllung a) Sargebestattung aa) Verfüllung bb) Gemeinkostenzuschlag für Verwaltung pp. Gebühr 0,00 € b) Urnenbestattung aa) Verfüllung bb) Gemeinkostenzuschlag Gebühr 0,00 € 4. Grabentfernungen Die Zahl der Fälle für Grabentfernungen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In der zu kalkulierenden Periode wird von 40 Grabentfernungen pro Jahr ausgegangen. Die Gesamtkosten sind mit 27.467,00 € anzusetzen. Hiervon entfallen ca. 3/4 der Fälle auf Einzelgräber und die verbleibenden fünf Fälle auf Doppelwahlgräber. Der durchschnittliche Aufwand je Grabentfernung beträgt 308,20 €. Somit ergibt sich hiernach folgende Berechnung: a) Gebühr je Einzelgrabstätte Gesamtkosten Hiervon entfallen auf die Einzelgräber 30 Einzelgräber Gebühr je Einzelgrabentfernung b) Gebühr je Doppelgrabstätte Auf die Doppelgräber entfallen 10 Doppelwahlgräber 27.467 € 20.600 € 30 75% 687 € (bisher 205 €) 6.867 € 10 25% 1.373 € (bisher 410 €) Entfernung Urnengräber Rest??? 5. Bereitstellung der Bestattungsfelder Der Kostenträger Bereitstellung der Bestattungsfelder umfaßt Kosten in Höhe von 191.086,00 € (letzte Kalkulation 187.510,00 €). Dieser Betrag wird nach dem Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept nicht mehr um den Grünflächenanteil reduziert.Von den gesamten Flächen von 45.428 m² entfallen 1.200 m² auf den Teil der bebauten Flächen (Leichenhallen). Dadurch reduziert sich diese Fläche auf 44.228 m². Von dieser Quadratmeterzahl entfallen 7.794,83 m²(Stand 30.09.2016) auf die Gräberfläche, weitere 25.425,38 m² auf Grünfläche (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 11.007,79 m² auf Wege und sonstige Flächen (z.B. für Abfälle). Dies bedeutet, dass auf den Gräberflächen inklusive der Zuwegungen und sonstigen Flächen 43 % entfallen und auf Grünflächen 57 %. Diese Grünflächen kann man auch als sog. Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in die Gebührenbedarfsberchnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden 2.520 m² im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Somit ergibt sich folgende Berechnung: Gräberfläche 7.794,83 m² Wege und sonstige Flächen 10 % umlagefähiger Aufwand von 25.425,38 m² rd. Summe: Gesamtfläche ohne Leichenhallen Flächenanteil der Gräberflächen in % 11.007,79 2.542,00 21.344,62 44.228,00 48,26 m² m² m² m² Neben diesen Gesichtspunkten ist nach der Literatur sachgerecht, einen bestimmten Anteil der Aufwendungen in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes des Bodens nicht geteilt werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Die Kosten betragen Der Flächenanteil beträgt somit Die Kosten für den Flächenanteil betragen Erhöhung um umzulegende Kosten in % Demnach umlagefähige Kosten 170.210 € 48,59% 82.704,88 € 30% 79% 134.466 €