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Mitteilungsvorlage (Segelflugplatz Bergstein; Abschluss des Probebetriebs sowie Stellungnahme des Lärmschutzbeirates zum Probebetrieb)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 16:01
Aktualisiert
06.02.17, 16:01
Mitteilungsvorlage (Segelflugplatz Bergstein;
Abschluss des Probebetriebs sowie Stellungnahme des Lärmschutzbeirates zum Probebetrieb) Mitteilungsvorlage (Segelflugplatz Bergstein;
Abschluss des Probebetriebs sowie Stellungnahme des Lärmschutzbeirates zum Probebetrieb)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.02.2017 öffentlich TOP- Nr.: 4/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 797.83 11.01.2017 Segelflugplatz Bergstein; Abschluss des Probebetriebs sowie Stellungnahme des Lärmschutzbeirates zum Probebetrieb Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 915212 € Sachverhalt: Auf die Vorlage 35/2016 wird verwiesen. Inhaltlich wird auf die beigefügte abschließende Stellungnahme des Lärmschutzbeirates verwiesen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Es muss festgestellt werden, dass es sich hierbei um den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ handelt, auf welchen sich die Bürgerinitiative und der Luftsportverein Düren-Hürtgenwald e. V. unter Moderation des Lärmschutzbeiratsvorsitzenden, Herrn Markus Schlepütz, Ortsvorsteher von Bergstein, sowie Herrn Bürgermeister Buch einigen konnten. Da die Auffassung der beiden Gruppen zum Probebetrieb sehr konträr war, wurde seitens der Verwaltung im Anschluss an die letzte Sitzung des Lärmschutzbeirates die Möglichkeit angeboten, - Seite 1 von 2 - eine eigene Stellungnahme ergänzend zu den hier vorgelegten Unterlagen zu verfassen und zur Verfügung zu stellen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die beigefügte Stellungnahme des Lärmschutzbeirates soll durch die Mitglieder des Gemeinderates zur Kenntnis genommen werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein den endgültigen Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen wird. Das sich dann anschließende Verfahren wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Gemeinde Hürtgenwald die Möglichkeit eröffnen, eine Stellungnahme zum Antrag abzugeben. Letztendlich kann zu diesem späteren Zeitpunkt der genaue Wortlaut der gemeindlichen Stellungnahme festgelegt werden. Ob dieser letztendlich zustimmend oder verneinend sein wird, muss sich durch Mehrheitsverhältnisse einer Ratsentscheidung zeigen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -