Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
186 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 16:01
Aktualisiert
24.01.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Lärmschutzbeirat zum Probebetrieb auf dem Segelfluggelände in Bergstein auf
der Grundlage des § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Stellungnahme LSV Düren-Hürtgenwald e.V.
Der Lärmschutzbeirat konstituierte sich in seiner Sitzung am 26.04.2016. Es hatten
insgesamt sieben Arbeitssitzungen stattgefunden. In der sechsten Arbeitssitzung
wurden alle Eingabensteller/-innen eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen mit der
Möglichkeit, sich zur Angelegenheit auch mündlich äußern zu können.
Durch den Lärmschutzbeirat wurde eine Beschwerdeliste erstellt.
Den insgesamt 252 Eingaben von 31 Beschwerdeführern (1,45 % der 2144
Bewohner der Ortsteile Bergstein und Brandenberg) standen insgesamt 196
Flugbewegungen, die dem Flugbetrieb zuzuordnen waren, gegenüber.
Hinweis: Die von der BI mehrfach erwähnte Unterschriftenliste wurde im Jahr 2015,
also ein Jahr vor dem Probebetrieb, erstellt.
Es wurde mehrfach vorgetragen, dass das Erkennen der Flugzeugkennung schwierig
sei. Zudem wurden sehr viele Flugbewegungen beobachtet, die aufgrund einer
anderweitig erteilten Flugerlaubnis erfolgten und weder dem Probebetrieb noch dem
Segelfluggelände zuzuordnen waren.
Der weitaus überwiegende Teil der gemeldeten Flugbewegungen konnte zeitlich
anhand der Start- und Landelisten dem Probebetrieb zugeordnet werden.
Direkte Verstöße gegen die Genehmigung des Probebetriebes und der erteilten
Auflagen waren keine bzw. nur in einem äußerst geringem Maße festzustellen.
Hierzu gehörte zum Beispiel der Motorcheck in unmittelbarer Nähe zur
Stellungnahme LSV-Düren-Hürtgenwald e.V._15.01.2017
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Wohnbebauung „Auf dem Heiligenfeld“. Dieses kann zukünftig vermieden werden, da
wir besondere Bereiche für den RunUp-Check ausweisen können (z.B. im Westen
des Platzes, somit weit entfernt von der Wohnbebauung.
Die ablehnende Haltung der Eingabensteller/-innen wird in erster Linie mit einer
Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, Störung der Privatsphäre,
Wertverlust für Boden und Gebäude und der zusätzlichen finanziellen Belastung der
Allgemeinheit durch das Interesse einer kleinen Gruppe, deren Mitglieder
überwiegend nicht aus Hürtgenwald kommen, begründet. Hierzu zählt, dass die
Nähe des Fluggeländes zur direkt angrenzenden Bebauung im Bereich der Straße
„Auf dem Heiligenfeld“ als zu gering kritisiert wird.
Das Lärmgutachten weist aber auch für diesen Bereich eine sehr geringe und damit
zumutbare Lärmbelästigung aus.
Die Aussage, dass Vereinsmitglieder nicht überwiegend aus Hürtgenwald kommen,
ist falsch. Von den 54 Mitgliedern kommen 23 aus der Gemeinde Hürtgenwald
(Vossenack =2, Gey/Straß = 7, Bergstein = 9, Zerkall = 3, Hürtgen = 1, Kleinhau = 1),
d.h. mehr als ein Drittel der Gesamtmitglieder . Des weiteren kommen noch 5
Mitglieder aus der Gemeinde Nideggen und 2 aus der Gemeinde Heimbach, d.h. aus
der umliegenden Eifelregion inklusive Hürtgenwald = 30 Mitglieder = über 50% der
Gesamtmitgliederzahl.
Ferner wird befürchtet, dass diese Erweiterung nicht die Letzte sein wird. Hierdurch
könnten langfristig gesehen Verhältnisse wie auf den Verkehrslandeplätzen in
Merzbrück oder Dahlemer Binz entstehen. Hierzu erklären wir in aller Deutlichkeit,
dass eine Ausweitung des Verkehrs nicht beabsichtigt ist und wir uns bereit erklären,
rechtlich verbindliche Zusagen festzuschreiben.
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Ein wesentliches Argument für die Erweiterung der Betriebsgenehmigung ist, dass
der Verein sich weiterentwickeln muss, um zukunftsfähig zu bleiben, sowohl was die
Entwicklung im Segelflugzeugbau mit Klapptriebwerken u.a. auch mit Elektromotoren
als auch was die persönlichen Möglichkeiten der Mitglieder in unterschiedlichen
Lebenssituationen angeht.
Seitens des Vereins wird betont, dass die Beschränkung der Anzahl der Fluggeräte,
die letztendlich auf dem Platz stationiert sind, auf sechs konkrete Fluggeräte
festgelegt wird. Mit den beantragten maximalen 30 Flugbewegungen pro Tag und
insgesamt 1.600 Bewegungen pro Jahr wird durch diese Deckelung eine Limitierung
vorgegeben, welche dauerhaft festgeschrieben wird. Eine darüber hinaus gehende
Erweiterung des Fluggeländes oder -betriebes ist nicht geplant. Dazu zählt auch der
Verzicht auf Schulbetrieb in der Platzrunde und Nachtflugbetrieb.
Es ist ferner davon auszugehen, dass es mehrere Jahre dauern werde, bis die
angestrebten sechs Flugzeuge tatsächlich vor Ort seien. Wir betonen ausdrücklich,
dass wir uns mit dem in Rede stehenden Antrag weit unter den rechtlichen
Möglichkeiten bewegen.
Der Ausschluss eines Fluggerätes vom Probebetrieb hat zudem gezeigt, dass wir
uns unserer Verantwortung den Bürgern gegenüber sehr bewusst sind.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Verein seit 42 Jahren Teil der
Vereinslandschaft der Gemeinde ist und nicht nur ein außergewöhnliches
Freizeitangebot erbringt, sondern auch seitdem mit seinen Mitgliedern ehrenamtlich
in und für die Gemeinde tätig ist (z.B. Weihnachtsmarkt Bergstein und Dorfkartell),
sodass eine Unterstützung zum Erhalt des Vereins durchaus im Sinne der Gemeinde
zu erkennen sein sollte.
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