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Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Lärmschutzbeirat vom 16.11.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 16:01
Aktualisiert
24.01.17, 16:01
Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Lärmschutzbeirat vom 16.11.2016) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Lärmschutzbeirat vom 16.11.2016) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Lärmschutzbeirat vom 16.11.2016)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme Lärmschutzbeirat zum Probebetrieb auf dem Segelfluggelände in Bergstein auf der Grundlage des § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Der Lärmschutzbeirat konstituierte sich in seiner Sitzung am 26.04.2016. Es haben insgesamt sieben Arbeitssitzungen stattgefunden. In der sechsten Arbeitssitzung wurden alle Eingabensteller/innen eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen mit der Möglichkeit, sich zur Angelegenheit auch mündlich äußern zu können. Durch den Lärmschutzbeirat wurde die dieser Stellungnahme beigefügte Liste erstellt. Den insgesamt 126 Eingaben standen insgesamt 188 Flugbewegungen, die dem Flugbetrieb zuzuordnen waren, gegenüber. Insgesamt wurden 36 Eingabensteller/innen verzeichnet. Davon äußerten sich 27 negativ und 9 positiv zur Sache. (Einwohnerzahl Bergstein 937 (07/2016); Brandenberg 624 (07/2016); Unterschriftenliste BI 583) *) An 39 möglichen Wochenend- und Feiertagsflugtagen (mit je max. 30 Flugbewegungen) haben 137 Flugbewegungen an 16 Tagen stattgefunden. Während der Flugferien haben an 10 möglichen Wochentagflugtagen 76 Flugbewegungen an 7 Tagen stattgefunden. Während der Sommerferien haben 159 Flugbewegungen stattgefunden. Der auch genehmigte und mögliche Luftfahrzeugschlepp hat nicht stattgefunden. Es wurde mehrfach vorgetragen, dass das Erkennen der Flugzeugkennung schwierig sei. Zudem wurden sehr viele Flugbewegungen beobachtet, die aufgrund einer anderweitig erteilten Flugerlaubnis erfolgten und weder dem Probebetrieb noch dem Segelfluggelände zuzuordnen waren. Der weit überwiegende Teil der gemeldeten Flugbewegungen konnte zeitlich anhand der Start- und Landelisten dem Probebetrieb zugeordnet werden. Die Eingabensteller/innen äußerten ihr subjektives Empfinden dahingehend, dass die Beeinträchtigung durch „Lärm“ und „Überfliegen von Privatgrundstücken, in teilweise zu geringer Höhe“, als Hauptbeschwerdegrund angegeben wurden. *) Die genannten Flugbewegungsgesamtzahlen können je nach Zählweise zwischen 188 und 213 differieren. Direkte Verstöße gegen die Genehmigung des Probebetriebes sind nicht festzustellen. Aufgrund einer Beschwerde über den Motorcheck im Osten des Platzes, empfahl die BezReg Düsseldorf für die Restlaufzeit des Probebetriebes diesen nicht in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung „Auf dem Heiligenfeld“ sondern im Westen des Platzes durchzuführen. Durch die BI wurde regelmäßig vorgetragen, dass der Probebetrieb mit Blick auf die möglichen und tatsächlich durchgeführten nicht annähernd den beantragten maximal zulässigen Bedingungen entsprochen hat. Hierzu erklärte der Luftsportverein, dass die Wetterbedingungen, die Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge oder die Flugplatzbedingungen einen umfangreicheren Betrieb nicht zugelassen hätten. Die ablehnende Haltung der Eingabensteller/innen wird in erster Linie mit einer Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, Störung der Privatsphäre, Wertverlust für Boden und Gebäude und der zusätzlichen finanziellen Belastung der Allgemeinheit durch das Interesse einer kleinen Gruppe, deren Mitglieder überwiegend nicht aus Hürtgenwald kommen, begründet. (Laut Luftsportverein sind 23 der 62 Mitglieder in Hürtgenwald wohnhaft.) Zu allererst wird die Nähe des Fluggeländes zur direkt angrenzenden Bebauung im Bereich der Straße „Auf dem Heiligenfeld“ als zu gering kritisiert. Ferner wird befürchtet, dass diese Erweiterung nicht die Letzte sein wird. Hierdurch könnten langfristig gesehen Verhältnisse wie auf den Verkehrslandeplätzen in Merzbrück oder Dahlemer Binz entstehen. Der Verein argumentiert, dass er sich weiterentwickeln muss, um zukunftsfähig zu bleiben, sowohl was die Entwicklung im Segelflugzeugbau mit Klapptriebwerken unter anderem auch mit Elektromotoren angeht als auch was die persönlichen Möglichkeiten der Mitglieder in unterschiedlichen Lebenssituationen betrifft. Mit Hinblick auf die Attraktivität des Vereins, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Erhöhung des Mitgliederstamms. Seitens des Vereins wird betont, dass die Beschränkung der Anzahl der Fluggeräte, die letztendlich auf dem Platz stationiert sind, auf sechs konkrete Fluggeräte festgelegt wird. Mit den beantragten maximal 30 Flugbewegungen pro Tag werde ein Limit vorgegeben, welches dauerhaft betrachtet, nur schwerlich erreicht werden kann. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung des Fluggeländes oder -betriebes sei nicht geplant. Es werde davon ausgegangen, dass es mehrere Jahre dauern werde, bis die angestrebten sechs Flugzeuge tatsächlich vor Ort seien. Es wird betont, dass man sich mit dem in Rede stehenden Antrag weit unter den rechtlichen Möglichkeiten bewege. Der Ausschluss eines Fluggerätes vom Probebetrieb habe zudem gezeigt, dass der Verein sich seiner Verantwortung den Bürgern gegenüber bewusst sei. Weiterhin möchte der Verein darauf hinweisen, dass er seit 42 Jahren Teil der Vereinslandschaft ist, und nicht nur ein außergewöhnliches Freizeitangebot erbringt, sondern auch seit dem mit seinen Mitgliedern ehrenamtlich in und für die Gemeinde tätig ist. Der Lärmschutzbeirat empfiehlt dem Rat die vorstehenden Ausführungen im Rahmen einer eventuellen Entscheidungsfindung mit zugrunde zu legen. Hürtgenwald, den 16.11.2016 Der Vorsitzende des Lärmschutzbeirates (Markus Schlepütz)