Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 16:01
Aktualisiert
24.01.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme
Lärmschutzbeirat zum Probebetrieb auf dem Segelfluggelände in Bergstein auf
der Grundlage des § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Der Lärmschutzbeirat konstituierte sich in seiner Sitzung am 26.04.2016. Es haben
insgesamt sieben Arbeitssitzungen stattgefunden. In der sechsten Arbeitssitzung
wurden alle Eingabensteller/innen eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen mit der
Möglichkeit, sich zur Angelegenheit auch mündlich äußern zu können.
Durch den Lärmschutzbeirat wurde die dieser Stellungnahme beigefügte Liste
erstellt. Den insgesamt 126 Eingaben standen insgesamt 188 Flugbewegungen, die
dem Flugbetrieb zuzuordnen waren, gegenüber. Insgesamt wurden 36
Eingabensteller/innen verzeichnet. Davon äußerten sich 27 negativ und 9 positiv zur
Sache. (Einwohnerzahl Bergstein 937 (07/2016); Brandenberg 624 (07/2016);
Unterschriftenliste BI 583) *)
An 39 möglichen Wochenend- und Feiertagsflugtagen (mit je max. 30
Flugbewegungen) haben 137 Flugbewegungen an 16 Tagen stattgefunden.
Während der Flugferien haben an 10 möglichen Wochentagflugtagen 76
Flugbewegungen an 7 Tagen stattgefunden. Während der Sommerferien haben 159
Flugbewegungen stattgefunden.
Der auch genehmigte und mögliche Luftfahrzeugschlepp hat nicht stattgefunden.
Es wurde mehrfach vorgetragen, dass das Erkennen der Flugzeugkennung schwierig
sei. Zudem wurden sehr viele Flugbewegungen beobachtet, die aufgrund einer
anderweitig erteilten Flugerlaubnis erfolgten und weder dem Probebetrieb noch dem
Segelfluggelände zuzuordnen waren.
Der weit überwiegende Teil der gemeldeten Flugbewegungen konnte zeitlich anhand
der Start- und Landelisten dem Probebetrieb zugeordnet werden. Die
Eingabensteller/innen äußerten ihr subjektives Empfinden dahingehend, dass die
Beeinträchtigung durch „Lärm“ und „Überfliegen von Privatgrundstücken, in teilweise
zu geringer Höhe“, als Hauptbeschwerdegrund angegeben wurden.
*) Die genannten Flugbewegungsgesamtzahlen können je nach Zählweise zwischen 188 und 213
differieren.
Direkte Verstöße gegen die Genehmigung des Probebetriebes sind nicht
festzustellen. Aufgrund einer Beschwerde über den Motorcheck im Osten des
Platzes, empfahl die BezReg Düsseldorf für die Restlaufzeit des Probebetriebes
diesen nicht in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung „Auf dem Heiligenfeld“
sondern im Westen des Platzes durchzuführen.
Durch die BI wurde regelmäßig vorgetragen, dass der Probebetrieb mit Blick auf die
möglichen und tatsächlich durchgeführten nicht annähernd den beantragten maximal
zulässigen Bedingungen entsprochen hat. Hierzu erklärte der Luftsportverein, dass
die Wetterbedingungen, die Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge oder die
Flugplatzbedingungen einen umfangreicheren Betrieb nicht zugelassen hätten.
Die ablehnende Haltung der Eingabensteller/innen wird in erster Linie mit einer
Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, Störung der Privatsphäre,
Wertverlust für Boden und Gebäude und der zusätzlichen finanziellen Belastung der
Allgemeinheit durch das Interesse einer kleinen Gruppe, deren Mitglieder
überwiegend nicht aus Hürtgenwald kommen, begründet. (Laut Luftsportverein sind
23 der 62 Mitglieder in Hürtgenwald wohnhaft.) Zu allererst wird die Nähe des
Fluggeländes zur direkt angrenzenden Bebauung im Bereich der Straße „Auf dem
Heiligenfeld“ als zu gering kritisiert. Ferner wird befürchtet, dass diese Erweiterung
nicht die Letzte sein wird. Hierdurch könnten langfristig gesehen Verhältnisse wie auf
den Verkehrslandeplätzen in Merzbrück oder Dahlemer Binz entstehen.
Der Verein argumentiert, dass er sich weiterentwickeln muss, um zukunftsfähig zu
bleiben, sowohl was die Entwicklung im Segelflugzeugbau mit Klapptriebwerken
unter anderem auch mit Elektromotoren angeht als auch was die persönlichen
Möglichkeiten der Mitglieder in unterschiedlichen Lebenssituationen betrifft. Mit
Hinblick auf die Attraktivität des Vereins, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
und der Erhöhung des Mitgliederstamms. Seitens des Vereins wird betont, dass die
Beschränkung der Anzahl der Fluggeräte, die letztendlich auf dem Platz stationiert
sind, auf sechs konkrete Fluggeräte festgelegt wird. Mit den beantragten maximal 30
Flugbewegungen pro Tag werde ein Limit vorgegeben, welches dauerhaft betrachtet,
nur schwerlich erreicht werden kann. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung des
Fluggeländes oder -betriebes sei nicht geplant. Es werde davon ausgegangen, dass
es mehrere Jahre dauern werde, bis die angestrebten sechs Flugzeuge tatsächlich
vor Ort seien. Es wird betont, dass man sich mit dem in Rede stehenden Antrag weit
unter den rechtlichen Möglichkeiten bewege. Der Ausschluss eines Fluggerätes vom
Probebetrieb habe zudem gezeigt, dass der Verein sich seiner Verantwortung den
Bürgern gegenüber bewusst sei. Weiterhin möchte der Verein darauf hinweisen,
dass er seit 42 Jahren Teil der Vereinslandschaft ist, und nicht nur ein
außergewöhnliches Freizeitangebot erbringt, sondern auch seit dem mit seinen
Mitgliedern ehrenamtlich in und für die Gemeinde tätig ist.
Der Lärmschutzbeirat empfiehlt dem Rat die vorstehenden Ausführungen im Rahmen
einer eventuellen Entscheidungsfindung mit zugrunde zu legen.
Hürtgenwald, den 16.11.2016
Der Vorsitzende des Lärmschutzbeirates
(Markus Schlepütz)