Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 16:19
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2016
145/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Bergs / Herr
Engels
Aktenzeichen:
Datum:
5 700.313 (2017)
31.10.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulationen und Satzung 2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 29,24 €/m³ bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 35,35 €/m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Objektbezogene Einnahmen:
28.042 €
Objektbezogene Ausgaben:
28.042 €
Die Mittel müssen im Haushaltsplan
bereitgestellt werden.
Sachverhalt:
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Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2015
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt.
Im Vergleich zum Jahr 2016 steigen die Kosten um rd. 500,00 € auf 25.390,00 € aufgrund tariflich
leicht gestiegener Personalkosten.
Während für das Jahr 2016 mit einer Menge von insgesamt 1.062,00 m³ kalkuliert wurde, wird für
2017 die tatsächlich im letzten Jahr erfolgte Abfuhrmenge von 830,00 m³ zugrunde gelegt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der
Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 29,24 € je Kubikmeter (Vorjahr 26,01 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 35,35 € je Kubikmeter (Vorjahr 32,13 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine, da kostendeckende Gebühren.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-,-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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