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Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulationen und Satzung 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 16:19
Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulationen und Satzung 2017) Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulationen und Satzung 2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 145/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 5 700.313 (2017) 31.10.2016 öffentlich TOP- Nr.: Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulationen und Satzung 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 29,24 €/m³ bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 35,35 €/m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Objektbezogene Einnahmen: 28.042 € Objektbezogene Ausgaben: 28.042 € Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Sachverhalt: - Seite 1 von 2 - Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2015 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Im Vergleich zum Jahr 2016 steigen die Kosten um rd. 500,00 € auf 25.390,00 € aufgrund tariflich leicht gestiegener Personalkosten. Während für das Jahr 2016 mit einer Menge von insgesamt 1.062,00 m³ kalkuliert wurde, wird für 2017 die tatsächlich im letzten Jahr erfolgte Abfuhrmenge von 830,00 m³ zugrunde gelegt. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 29,24 € je Kubikmeter (Vorjahr 26,01 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 35,35 € je Kubikmeter (Vorjahr 32,13 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine, da kostendeckende Gebühren. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -,- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -