Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
165 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.03.17, 12:01
Aktualisiert
03.03.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 16.03.2017
22/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 3 und 4
Herren Riester
und Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
464.20
01.03.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Dorfplatz/Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald,
Planungsleistungen zur Erarbeitung eines LEADER Antrags mit der Zweckbestimmung
Mehrgenerationenplatz zu vergeben. Hierbei sind die Ergebnisse der durchgeführten
Zukunftswerkstatt Gey aus November 2016 entsprechend zu berücksichtigen. In der
Gesamtbetrachtung der potentiell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist die
Ermächtigungsübertragung für den Bodenbelag der Skateranlage mit einzubeziehen. Vor einer
möglichen Umsetzung der Maßnahme ist ein separater Ratsbeschluss notwendig.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, Planungsleistungen von ca. 7.000 €
Produkt:
90621 Kinder- und Jugendarbeit sowie 91311
Dorfplätze und Grünanlagen
Sachverhalt:
Bekanntlich ist es seit längerem Wunsch diverser Jugendlichen und des Ortsvorstehers von Gey,
Herr Helmut Rößeler, den Skaterplatz an der Mehrzweckhalle und dem Dorfplatz in Gey
umzugestalten. Ferner ist durch den jetzigen, verschlissenen Oberflächenbelag die
Verkehrssicherheit des Platzes nur eingeschränkt gewährleistet.
In einer am 17.11.2016 unter Beteiligung des Ortsvorstehers, der gemeindlichen
Jugendbetreuerinnen und zahlreicher Jugendlicher durchgeführten Zukunftswerkstatt in Gey
wurden die Vorstellungen und Pläne für den Skaterplatz konkretisiert. Der Platzbereich soll
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grundsätzlich in drei Funktionsbereiche aufgeteilt werden, und zwar in einen Skaterplatz (für
Skateboards), in einen Basketballplatz und in einen Parcours für Inline-Skaten usw.. Die
Nutzungsbereiche bedingen verschiedene Untergründe bzw. Aufbauten.
Auf Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler hatte sich der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in
seiner Sitzung am 29.09.2016 unter TOP 2 letztmalig mit dem Projekt beschäftigt und einstimmig
wie folgt beschlossen:
Der Gemeinderat verweist die weitere Beratung in den Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines LEADER-Projektes Fördermittel für einen
Mehrgenerationenplatz in Gey zu beantragen.
Eine Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine im Februar 2017
war ursprünglich vorgesehen, die Sitzung ist jedoch aus terminlichen Gründen auf einen späteren
Zeitpunkt im Jahr verschoben worden. Um die Angelegenheit jedoch nicht weiter zu verzögern,
erlaubt sich die Verwaltung jedoch nun, diesen Tagesordnungspunkt im Bau- und
Umweltausschuss zur Beratung vorzubringen.
Für die verkehrstechnische Überarbeitung des Bodenbelags auf der Skateranlage in Gey sind vor
drei Jahren 20.000 € im Haushalt der Gemeinde veranschlagt worden. Die Umsetzung dieses
Vorhabens konnte bis zum Jahresende 2015 nicht durchgeführt werden. Stattdessen wurden
diese Mittel in das Folgejahr übernommen und stehen auch noch im Jahre 2017n als
Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren haushaltstechnisch zur Verfügung.
Aus den Spendenmitteln „Kinder. Lachen. Lernen“ der Sparkasse Düren wurden durch Beschluss
des Rates 20.000 € für Maßnahmen in Gey bewilligt. Im vergangenen Jahr wurden hiervon für die
Ertüchtigung des Treffpunkts „Pilz“ am Dorfplatz 3.500 € verausgabt. Somit ergeben sich für
weitere Maßnahmen am Skaterplatz/Mehrgenerationenplatz noch folgende Restmittel:
a)
Ermächtigungsübertragung Skaterplatz aus Vorjahren
20.000 €
b)
Spendenmittel „Kinder. Lachen. Lernen“ der Sparkasse Düren
16.500 €
SUMME
36.500 €
Um einen LEADER-Antrag stellen zu können, ist die Erarbeitung von Plangrundlagen und eines
späteren Nutzungskonzeptes unabdingbar. Hierzu ist die Verwaltung weder zeitlich noch fachlich
in der Lage. Es sollte daher ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja, es wird mit Planungskosten in Höhe von ca. 7.000 € gerechnet. Ob und in welcher Höhe
Fördermittel aus einem später gestellten LEADER-Antrag zur Errichtung eines
Mehrgenerationenplatzes fließen werden, kann derzeit nicht gesagt werden.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist zu entscheiden, ob Planungsleistungen für die Umgestaltung des Areals vergeben werden
sollen. Eine Ausführung verschiedener Arbeiten und Maßnahmen (Oberflächenbelag, Aufbauten,
Einbindung in das Umfeld) ohne Grundkonzeption erscheint nicht zielführend. Ebenso werden
Plangrundlagen und ein Nutzungskonzept für die Antragstellung eines Mehrgenerationenplatzes
benötigt. Aus diesen Gründen wird daher verwaltungsseitig der Beschlußvorschlag unterbreitet.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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