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Beschlussvorlage (Änderung der Nachhaltigkeitssatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
09.12.16, 12:35
Aktualisiert
09.12.16, 12:35
Beschlussvorlage (Änderung der Nachhaltigkeitssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Nachhaltigkeitssatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 181/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 5 902-401 2017 06.12.2016 Änderung der Nachhaltigkeitssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die in der beiliegenden Fassung geänderte Nachhaltigkeitssatzung der Gemeinde Hürtgenwald. In § 3 erhält der bisherige Absatz 3 folgende Fassung: Für das Haushaltsjahr 2017 wird der Hebesatz auf 926 v. H. festgelegt: Die Nummerierung der bisherigen folgenden Absätze ändert sich entsprechend. Im neuen Absatz 4 wird die Jahreszahl „2017“ durch „2018“ geändert. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 € Minderertrag bei der Grundsteuer B in Höhe von 73.000,00 € Sachverhalt: Am 12.5.2016 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Nachhaltigkeitssatzung beschlossen. In dieser Satzung ist in § 3 Abs. 3 festgelegt worden, dass der Hebesatz ab dem Jahre 2017 bis zum - Seite 1 von 2 - Jahre 2023 einschließlich eines Zusatzbeitrages bei der Grundsteuer B auf 950 v. H. festgesetzt wird. Im Rahmen der Beratungen zum Erlass der Hebesatzsatzung 2017 ist seitens der Teilnehmer des Haushaltsworkshop besprochen worden, dass der Hebesatz für das Jahr 2017 auf 926 v. H. festgesetzt wird. Aus diesem Grunde ist die Nachhaltigkeitssatzung entsprechend anzupassen. Der vorgesehene Minderertrag bei der Grundsteuer B kann aus Verbesserungen (Mehrerträge sowie Minderaufwendungen) aufgebracht werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Minderertrag bei der Grundsteuer B in Höhe von 73.000,00 € Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Durch die Verbesserungen (Mehrerträge sowie Minderaufwendungen) kann der Ertragsausfall bei der Grundsteuer B für 2017 aufgefangen werden. Um dennoch am vorgegebenen Konsolidierungsziel in Verbindung mit der alsbaldigen Rückführung der Liquiditätskredite zu beginnen, sollte ab dem Jahre 2018 der Hebesatz wieder mit 950 v. H. festgesetzt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -