Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
09.12.16, 12:35
Aktualisiert
09.12.16, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
181/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
5 902-401 2017
06.12.2016
Änderung der Nachhaltigkeitssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die in der beiliegenden Fassung geänderte Nachhaltigkeitssatzung der
Gemeinde Hürtgenwald.
In § 3 erhält der bisherige Absatz 3 folgende Fassung:
Für das Haushaltsjahr 2017 wird der Hebesatz auf 926 v. H. festgelegt:
Die Nummerierung der bisherigen folgenden Absätze ändert sich entsprechend.
Im neuen Absatz 4 wird die Jahreszahl „2017“ durch „2018“ geändert.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
€
Minderertrag bei der Grundsteuer B in Höhe von
73.000,00 €
Sachverhalt:
Am 12.5.2016 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Nachhaltigkeitssatzung beschlossen. In
dieser Satzung ist in § 3 Abs. 3 festgelegt worden, dass der Hebesatz ab dem Jahre 2017 bis zum
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Jahre 2023 einschließlich eines Zusatzbeitrages bei der Grundsteuer B auf 950 v. H. festgesetzt
wird.
Im Rahmen der Beratungen zum Erlass der Hebesatzsatzung 2017 ist seitens der Teilnehmer des
Haushaltsworkshop besprochen worden, dass der Hebesatz für das Jahr 2017 auf 926 v. H.
festgesetzt wird. Aus diesem Grunde ist die Nachhaltigkeitssatzung entsprechend anzupassen.
Der vorgesehene Minderertrag bei der Grundsteuer B kann aus Verbesserungen (Mehrerträge
sowie Minderaufwendungen) aufgebracht werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Minderertrag bei der Grundsteuer B in Höhe von 73.000,00 €
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Durch die Verbesserungen (Mehrerträge sowie Minderaufwendungen) kann der Ertragsausfall bei
der Grundsteuer B für 2017 aufgefangen werden.
Um dennoch am vorgegebenen Konsolidierungsziel in Verbindung mit der alsbaldigen
Rückführung der Liquiditätskredite zu beginnen, sollte ab dem Jahre 2018 der Hebesatz wieder
mit 950 v. H. festgesetzt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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