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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 (Germeter/An der Wurzel) im Ortsteil Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.03.17, 12:01
Aktualisiert
03.03.17, 12:01
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 (Germeter/An der Wurzel) im Ortsteil Vossenack) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 (Germeter/An der Wurzel) im Ortsteil Vossenack)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 16.03.2017 öffentlich TOP- Nr.: 23/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.418 F/Ra 21.02.2017 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 (Germeter/An der Wurzel) im Ortsteil Vossenack Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Antrag des Anhängerbetriebes Freunek vom 30.12.2016 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 zur Ausweisung eines Grundstückes als „Mischfläche“ zurückgewiesen. oder In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, den Antrag bis zur Bekanntgabe eines neuen Investors zurückzustellen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem beiliegenden Antrag des Betriebes Anhängerverleih Andreas Freunek vom 30.12.2016. Der Bebauungsplan Nr. K 12 wurde im Jahr 2007 ausschließlich für Wohnzwecke mit der Festsetzung „WA = allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt. Die Errichtung des beantragten Stellplatzes für den Anhängerbetrieb bedarf einer Baugenehmigung. - Seite 1 von 2 - Nach Auskunft der Baugenehmigungsbehörde könnte diese nur erteilt werden, wenn das besagte Grundstück zumindest als „Mischfläche“ im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Hierzu bedarf es demnach einer Änderung des Bebauungsplanes. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wie bereits erwähnt, wurde der Bebauungsplan Nr. K 12 ausschließlich für Wohnzwecke aufgestellt. Eine Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Ausweisung eines Grundstückes als „Mischfläche“ wäre sehr problematisch und würde das gesamte Baugebiet, insbesondere die künftige Erschließung und Vermarktung des 2. Bauabschnittes in Frage stellen, gerade im Hinblick auf die Überlegungen der GIS Kreis Düren mbH, die Erschließung und Vermarktung an einen Investor zu übertragen. Alternativ wäre denkbar, dass der Antrag vorerst zurückgestellt wird, bis ein neuer Investor bekannt ist und mit diesem die mögliche Bebauungsplanänderung abgeklärt werden kann. Ansonsten sollte die Verwaltung dem Antragsteller bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück behilflich sein. 1 Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -