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Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW hier: Ratsbeschluss vom 16.02.2017 über den Beschluss zu TOP 2.2 Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2017 und IV. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wegen der Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
20.03.17, 16:00
Aktualisiert
20.03.17, 16:00
Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW
hier: Ratsbeschluss vom 16.02.2017 über den Beschluss zu TOP 2.2 Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2017 und IV. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wegen der Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage) Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW
hier: Ratsbeschluss vom 16.02.2017 über den Beschluss zu TOP 2.2 Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2017 und IV. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wegen der Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 30.03.2017 öffentlich TOP- Nr.: 29/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 4 902.403 13.03.2017 Beanstandung nach § 54 GO NRW hier: Ratsbeschluss vom 16.02.2017 über den Beschluss zu TOP 2.2 Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2017 und IV. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wegen der Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hebt den Beschluss vom 16.02.2017 wegen der Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage in Höhe von 6.200,00 € auf. Alternative 2: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verbleibt trotz der Beanstandung durch den Bürgermeister bei seinem Beschluss vom 16.02.2017, die Kreis- und Jugendamtsumlage um insgesamt 6.200,00 € zu kürzen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 € Sachverhalt: Nach § 54 Abs. 2 GO NRW hat der Bürgermeister einen Beschluss zu beanstanden, der das geltende Recht verletzt. Dies ist im Falle des Beschlusses zur Kürzung der Kreis- und Jugendamtsumlage nach dem Antrag der Fraktionen zur Haushaltssatzung und zur IV. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzpetes 2013-2023 gegeben. Die Beanstandung und Ihre Begründung sind den Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 13.03.2017 dargelegt worden. (Anlage) - Seite 1 von 2 - Dem Gemeinderat ist nun Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung der Begründung des Bürgermeisters erneut zu beraten und zu beschließen. Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Kreisverwaltung einzuholen. Das weitere Verfahren ist ausführlich im Beanstandungsschreiben beschrieben. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe Darstellung im Sachverhalt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wegen der Beanstandung durch den Bürgermeister wird auf die Alternativen im Beschlussvorschlag verwiesen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -