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Beschlussvorlage (Dorfplatz/ Skaterplatz in der Ortschaft Gey; hier: Sachstand und weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
20.03.17, 16:00
Aktualisiert
20.03.17, 16:00
Beschlussvorlage (Dorfplatz/ Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Dorfplatz/ Skaterplatz in der Ortschaft Gey;
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Abteilung: Termin: 30.03.2017 Sachbearbeiter: öffentlich TOP- Nr.: Aktenzeichen: Datum: 26/2017 Abteilungen 3 und 4 Herren Riester und Kowalke 464.20 06.03.2017 Dorfplatz/ Skaterplatz in der Ortschaft Gey; hier: Sachstand und weiteres Vorgehen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses Planungsleistungen zur Erarbeitung eines LEADER Antrags mit der Zweckbestimmung Mehrgenerationenplatz zu vergeben. Hierbei sind die Ergebnisse der durchgeführten Zukunftswerkstatt Gey aus November 2016 entsprechend zu berücksichtigen. In der Gesamtbetrachtung der potentiell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist die Ermächtigungsübertragung für den Bodenbelag der Skateranlage mit einzubeziehen. Vor einer möglichen Umsetzung der Maßnahme ist ein separater Ratsbeschluss notwendig. € Finanzielle Auswirkungen ? Ja, Planungsleistungen von ca. 7.000 Produkt: 90621 Kinder- und Jugendarbeit sowie 91311 Dorfplätze Sachverhalt: Es wird inhaltlich auf die Beschlussvorlage 22/2017 für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.03.2017 verwiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt das Ergebnis der Beratungen des Bau- und Umweltausschusses noch nicht vor. Ggf. erfolgen in der Sitzung mündliche Ausführungen über die Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja, es wird mit Planungskosten in Höhe von ca. 7.000 € gerechnet. Ob und in welcher Höhe Fördermittel aus einem später gestellten LEADER-Antrag zur Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes fließen werden, kann derzeit nicht gesagt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist zu entscheiden, ob Planungsleistungen für die Umgestaltung des Areals vergeben werden sollen. Eine Ausführung verschiedener Arbeiten und Maßnahmen (Oberflächenbelag, Aufbauten, Einbindung in das Umfeld) ohne Grundkonzeption erscheint nicht zielführend. Ebenso werden Plangrundlagen und ein Nutzungskonzept für die Antragstellung eines Mehrgenerationenplatzes benötigt. Aus diesen Gründen wird daher verwaltungsseitig der Beschlußvorschlag unterbreitet. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -