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Beschlusstext (Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
28.11.14, 12:03
Aktualisiert
28.11.14, 12:03
Beschlusstext (Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 19.11.2014 im Abfallwirtschaftszentrum, Mechernich-Strempt TOP 14 Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Die Verwaltung erläutert dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr, dass im Abfallwirtschaftszentrum ein Labor, die Waage, eine Kleinanliefererstation, ein Sondermüllabfallzwischenlager u.a. Einrichtungen betrieben werden. Die in diesen Einrichtungen entstehenden Eigenkosten seien bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Ausschuss wird positiv erwähnt, dass zum zweiten Mal in Folge die Abfallgebühren gesenkt würden und dass die Kommunen dies an die Bürger weitergeben müssten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Verkehr emfpiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 70/2014 Z1 Z2 Z3