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Mitteilungsvorlage (Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.04.17, 12:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 27.04.2017 37/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 200.0/Kr. 10.04.2017 öffentlich TOP- Nr.: Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) Beschlussvorschlag: Keiner Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in NRW erhalten vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in NRW dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme Ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms „NRW.BANK.GuteSchule 2020“ aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfe in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweiligen Vertretungskörperschaft informiert wird. Die NRW.BANK entscheidet über die Gewährung der Kredite im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse. Das Land leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingente der jeweiligen Kommune nicht übersteigen. Das Kreditkontingent der - Seite 1 von 2 - Gemeinde Hürtgenwald beträgt insgesamt (2017 bis 2020) 510.860 Euro (jährlich 127.715 Euro). Jede Kommune kann jährlich bis zu 25 Prozent des Kontingents in Anspruch nehmen Nicht in Anspruch genommen Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden sie auch im Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune bestimmt sich jeweils zur Hälfte nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schul-/Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016. Voraussetzung für die Gewährung der Schuldendiensthilfen ist die Aufnahme eines Kredites mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Rahmen des Programms „NRW:BANK.Gute Schule 2020“ zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Schulausschuss und der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sollten mit einer Entscheidung über die Verwendung der Schuldendiensthilfe warten, bis das Ergebnis des Bürgerentscheids zum Grundschulstandort Bergstein bekannt ist. Die Mittel für 2017 können auch noch in 2018 eingesetzt werden Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -