Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.04.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 27.04.2017
37/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
200.0/Kr.
10.04.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)
Beschlussvorschlag:
Keiner
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90311
€
Sachverhalt:
Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in NRW erhalten vom Land
Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des
Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in NRW dienen. Die
Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme Ihrer Zins- und
Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im
Rahmen des Programms „NRW.BANK.GuteSchule 2020“ aufgenommen werden, gewährt.
Kommunen, welche Schuldendiensthilfe in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen
Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des
Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen
sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer
Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die
jeweiligen Vertretungskörperschaft informiert wird. Die NRW.BANK entscheidet über die
Gewährung der Kredite im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse. Das Land leistet
Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie zu diesem Gesetz ausgewiesenen
Gesamtkreditkontingente der jeweiligen Kommune nicht übersteigen. Das Kreditkontingent der
- Seite 1 von 2 -
Gemeinde Hürtgenwald beträgt insgesamt (2017 bis 2020) 510.860 Euro (jährlich 127.715 Euro).
Jede Kommune kann jährlich bis zu 25 Prozent des Kontingents in Anspruch nehmen Nicht in
Anspruch genommen Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig
in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden sie auch im Folgejahr nicht in Anspruch
genommen, verfallen sie. Das Gesamtkreditkontingent jeder Kommune bestimmt sich jeweils zur
Hälfte nach der Höhe der Schlüsselzuweisungen nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen der
Jahre 2011 bis 2015 und der Höhe ihrer Schul-/Bildungspauschale nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz 2016. Voraussetzung für die Gewährung der Schuldendiensthilfen
ist die Aufnahme eines Kredites mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Rahmen des Programms
„NRW:BANK.Gute Schule 2020“
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Schulausschuss und der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sollten mit einer Entscheidung über
die Verwendung der Schuldendiensthilfe warten, bis das Ergebnis des Bürgerentscheids zum
Grundschulstandort Bergstein bekannt ist. Die Mittel für 2017 können auch noch in 2018
eingesetzt werden
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -