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Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
08.11.16, 16:00
Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 170/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Übergangsheime 2016 03.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 103,51 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90531 Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. - Seite 1 von 2 - Die Gebührenkalkulation für das 2016 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind die bis Ende Oktober 2015 vorhandenen Flüchtlingszahlen und Unterbringungskosten auf der Basis der momentanen maximalen Belegung zugrunde gelegt. Eine Berechnung erfolgt auf der Basis der Gesamtkosten je Person und Monat. Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2016 zu erlassenden Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der Anzahl der genutzten Gebäude bzw. Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben dargestellten Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -