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Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.04.17, 12:00
Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen
in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18) Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen
in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 27.04.2017 40/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 200.02/Kr. 10.04.2017 öffentlich TOP- Nr.: Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, 3 Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/18 festzulegen. An der Grundschule Vossenack am Standort Vossenack 2 Eingangsklassen und in der Grundschule Gey 1 Eingangsklasse zu bilden. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90312 € Sachverhalt: Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gem. § 93 Absatz 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei der einer Schülerzahl von: Bis 29 Kinder eine Klasse: 30 bis 56 Kinder zwei Klassen usw. - Seite 1 von 2 - Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung er kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Anfang Februar 2017 wurden dem Schulamt des Kreises Düren folgende Zahlen (Stand: 01.02.2017) gemeldet. Grundschule Vossenack Standort Vossenack: 31 Schulneulinge Standort Bergstein: 8 Schulneulinge Grundschule Gey: 27 Schulneulinge Insgesamt: 66 Schulneulinge Die kommunale Klassenrichtzahl errechnet sich wie folgt: 66 Schüler : 23 = 2,86 ( 3 Klassen!) Das heißt: Am Standort Vossenack werden 2 neue Klassen und in der Grundschule Gey 1 neue Klasse gebildet. Am Standort Bergstein wird jahrgangsübergreifend unterrichtet, dort wird keine neue Eingangsklasse gebildet. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Keine Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -