Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
09.05.17, 19:10
Aktualisiert
09.05.17, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 18.05.2017
46/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Görner/Frau
Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
461.15
26.04.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Kindertageseinrichtung "Villa Wackelzahn" Brandenberg;
Mögliche Errichtung einer III. Gruppe aufgrund hoher Anmeldezahlen für das
Kindergartenjahr 2017/2018
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 27.04.2017 beauftragt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald den Bürgermeister, unter Hinweis auf das Haushaltssicherungskonzept einen
Zuschuss beim Kreis Düren zur Finanzierung der Umbau- und Ausstattungskosten ohne
Eigenanteil der Gemeinde zu beantragen. Auftragserteilungen pp. sind erst nach
Kostenzusicherung des Kreises vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90611
Geschätzt ca. 25.000,00 €
Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung „Villa Wackelzahn“ in Brandenberg betreut derzeit 36 Kinder, davon 7
Kinder unter 3 Jahren. 6 Kinder werden am 30. August diesen Jahres eingeschult. Somit verbleiben 30 „Alt-Kinder“ in der Einrichtung.
Für das neue Kindergartenjahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.07.2018) haben sich bis zum
Stichtag 05.12.2017 (Rückgabe der schriftlichen Bedarfsabfragen) insgesamt 24 neue Kinder
(davon 16 Kinder unter 3 Jahren) angemeldet. Für das neue Kindergartenjahr müssen somit 54
Kinder betreut werden. Die Kindertageseinrichtung hat bisher 2 Gruppen. Diese sind für 54
Kindern nicht ausreichend.
Die Verwaltung hat das Jugendamt des Kreises Düren rechtzeitig über die große Anzahl der
Anmeldungen informiert. Um eine möglichst hohe Anzahl an Kindern in zwei Gruppen aufnehmen
zu können, hat die Verwaltung folgende Gruppenaufteilung an den Kreis mitgeteilt:
1 Regelgruppe mit 25 Kindern
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sowie
1 U3-Gruppe mit 6 U3 Kindern (Höchstzahl von U3 Kindern in dieser Gruppenform) und 14 Kinder
über 3 Jahren.
Damit wären 45 Kinder versorgt. Unversorgt blieben 9 U3 Kinder.
Es hat sich eine Interessengemeinschaft „Pro Villa Wackelzahn Brandenberg“ gegründet, die sich
sowohl an die Gemeinde Hürtgenwald als auch an den Landrat des Kreises Düren gewandt hat.
Dabei wurde in erster Linie um die Einrichtung einer III. Gruppe im vorhandenen Turnraum im
Dachgeschoss des Kindergartengebäudes gebeten. Zwischenzeitlich haben diverse Termine und
Begehungen gemeinsam mit dem Kreis Düren stattgefunden. Nach alledem ist es derzeit
vorstellbar, im Hinblick auf die erwartenden Bedarfszahlen in den nächsten Jahren im Turnraum
provisorisch eine III. Gruppe einzurichten. Dort soll dann eine Regelgruppe mit Kindern im Alter
von 3 Jahren und älter untergebracht werden. Somit können dann alle Kinder aus Brandenberg,
Bergstein und Zerkall versorgt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Es müssen kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sowie Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Derzeit steht noch ein Angebot einer Fachfirma aus. Es werden
jedoch nach alledem Kosten für den Umbau von über. 20.000,00 € erwartet. Die Kosten für eine
Ausstattung der neu als Gruppenraum zu nutzenden Räumlichkeiten wurden bereits mit dem
Kreisjugendamt abgestimmt und belaufen sich auf über 4.000,00 €. Fördermittel nach den
einschlägigen Richtlinien sind nicht zu erwarten, da die Erweiterung voraussichtlich nur für ein bis
zwei Jahre notwendig ist. Nach der aktuellen Jugendhilfeplanung des Kreises Düren wird mit
rückläufigen Anmeldezahlen im Einzugsbereich Brandenberg ab Kita-Jahr 2019/20 gerechnet. Die
Zweckbindung von Fördermitteln im eigentlichen Sinne beträgt jedoch 5 Jahre. Daher wurde mit
dem Kreis Düren vereinbart, dass dort ein formloser Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu
Lasten des Kreises gestellt wird. Wohl erwartet der Kreis, dass die Gemeinde einen Eigenanteil
von 10 v.H. trägt. Im vorliegenden Fall dürfte sich dieser Anteil auf ca. 2.500,00 € belaufen. Nach
Rücksprache mit dem Kämmerer sind bekanntlich derartige Kosten im gemeindlichen Haushalt für
das laufende Jahr nicht vorgesehen. Ggfls. wäre eine Finanzierung des Eigenanteils folglich über
eine außerplanmäßige Ausgabe vorzunehmen. Diese Ausgabe könnte über die
Bildungspauschale gedeckt werden. Hier ist jedoch zu bedenken, dass diese Mittel dann u.U. für
die Finanzierung von Investitionen im Grundschulbereich nicht zur Verfügung stehen. Daher sollte
der Bürgermeister beauftragt werden, auch unter dem Aspekt des Haushaltssicherungskonzeptes
beim Kreis eine Zuschussgewährung in voller Höhe, ohne Eigenanteil, geltend zu machen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Dem entgegenstehende Gründe sind nicht erkennbar. Daher sollte ein Beschluss wie vorstehend
vorgeschlagen, gefasst werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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