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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers sowie eines persönlichen stellvertretenden sachkundigen Bürgers durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
198 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
10.11.16, 16:01
Aktualisiert
10.11.16, 16:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 24.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: 157/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 023.30 F/Ra 08.11.2016 Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers sowie eines persönlichen stellvertretenden sachkundigen Bürgers durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Der Ausschussvorsitzende Rößeler verpflichtet den anwesenden sachkundigen Bürger, Herrn Joachim Franzen, sowie den anwesenden persönlichen stellvertretenden sachkundiger Bürger, Herrn Jochen Bihn, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“ *) *) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26.06.2014 Gebrauch gemacht. - Seite 1 von 2 - Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -