Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.04.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 27.04.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 1.
35/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
461.15
04.04.2017
Kindertageseinrichtung "Villa Wackelzahn" Brandenberg;
Mögliche Errichtung einer III. Gruppe aufgrund hoher Anmeldezahlen für das
Kindergartenjahr 2017/2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt zum einen den Sachstand zur Kenntnis. Zum anderen
wird der Bürgermeister beauftragt, unter Hinweis auf das Haushaltssicherungskonzept einen
Zuschuss beim Kreis Düren zur Finanzierung der Umbau- und Ausstattungskosten ohne Eigenanteil der Gemeinde zu beantragen. Auftragserteilungen pp. sind erst nach Kostenzusicherung
des Kreises vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90611
Geschätzt ca. 25.000,00 €
Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung „Villa Wackelzahn“ in Brandenberg betreut derzeit 36 Kinder, davon 7
Kinder unter 3 Jahren. 6 Kinder werden am 30. August diesen Jahres eingeschult. Somit
verbleiben 30 „Alt-Kinder“ in der Einrichtung.
Für das neue Kindergartenjahr 2017/2018 (01.08.2017 bis 31.07.2018) haben sich bis zum
Stichtag 05.12.2017 (Rückgabe der schriftlichen Bedarfsabfragen) insgesamt 24 neue Kinder
(davon 16 Kinder unter 3 Jahren) angemeldet. Für das neue Kindergartenjahr müssen somit 54
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Kinder betreut werden. Die Kindertageseinrichtung hat bisher 2 Gruppen. Diese sind für 54
Kindern nicht ausreichend..
Die Verwaltung hat das Jugendamt des Kreises Düren rechtzeitig über die große Anzahl der
Anmeldungen informiert. Um eine möglichst hohe Anzahl an Kindern in zwei Gruppen aufnehmen
zu können, hat die Verwaltung folgende Gruppenaufteilung an den Kreis mitgeteilt:
1 Regelgruppe mit 25 Kindern
sowie
1 U3-Gruppe mit 6 U3 Kindern (Höchstzahl von U3 Kindern in dieser Gruppenform) und 14 Kinder
über 3 Jahren.
Damit wären 45 Kinder versorgt. Unversorgt blieben 9 U3 Kinder.
Es hat sich eine Interessengemeinschaft „Pro Villa Wackelzahn Brandenberg“ gegründet, die sich
sowohl an die Gemeinde Hürtgenwald als auch an den Landrat des Kreises Düren gewandt hat.
Dabei wurde in erster Linie um die Einrichtung einer III. Gruppe im vorhandenen Turnraum im
Dachgeschoss des Kindergartengebäudes gebeten. Zwischenzeitlich haben diverse Termine und
Begehungen gemeinsam mit dem Kreis Düren stattgefunden. Nach alledem ist es derzeit
vorstellbar, im Hinblick auf die erwartenden Bedarfszahlen in den nächsten Jahren im Turnraum
provisorisch eine III. Gruppe einzurichten. Dort soll dann eine Regelgruppe mit Kindern im Alter
von 3 Jahren und älter untergebracht werden. Somit können dann alle Kinder aus Brandenberg,
Bergstein und Zerkall versorgt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Es müssen kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sowie Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Derzeit steht noch ein Angebot einer Fachfirma aus.
Es werden jedoch nach alledem Kosten für den Umbau von über. 20.000,00 € erwartet. Die
Kosten für eine Ausstattung der neu als Gruppenraum zu nutzenden Räumlichkeiten wurden
bereits mit dem Kreisjugendamt abgestimmt und belaufen sich auf über 4.000,00 €. Fördermittel
nach den einschlägigen Richtlinien sind nicht zu erwarten, da die Erweiterung voraussichtlich nur
für ein bis zwei Jahre notwendig ist. Nach der aktuellen Jugendhilfeplanung des Kreises Düren
wird mit rückläufigen Anmeldezahlen im Einzugsbereich Brandenberg ab Kita-Jahr 2019/20
gerechnet. Die Zweckbindung von Fördermitteln im eigentlichen Sinne beträgt jedoch 5 Jahre.
Daher wurde mit dem Kreis Düren vereinbart, dass dort ein formloser Antrag auf Gewährung eines
Zuschusses zu Lasten des Kreises gestellt wird. Wohl erwartet der Kreis, dass die Gemeinde
einen Eigenanteil von 10 v.H. trägt. Im vorliegenden Fall dürfte sich dieser Anteil auf ca. 2.500,00
€ belaufen. Nach Rücksprache mit dem Kämmerer sind bekanntlich derartige Kosten im
gemeindlichen Haushalt für das laufende Jahr nicht vorgesehen. Ggfls. wäre eine Finanzierung
des Eigenanteils folglich über eine außerplanmäßige Ausgabe vorzunehmen. Diese Ausgabe
könnte über die Bildungspauschale gedeckt werden. Hier ist jedoch zu bedenken, dass diese
Mittel dann u.U. für die Finanzierung von Investitionen im Grundschulbereich nicht zur Verfügung
stehen. Daher sollte der Bürgermeister beauftragt werden, auch unter dem Aspekt des
Haushaltssicherungskonzeptes beim Kreis eine Zuschussgewährung in voller Höhe, ohne
Eigenanteil, geltend zu machen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Dem entgegenstehende Gründe sind nicht erkennbar. Daher sollte ein Beschluss wie vorstehend
vorgeschlagen, gefasst werden.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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