Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
08.04.16, 15:03
Aktualisiert
08.04.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 08.03.2016
11.2.1
Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
(Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016)
459/2015 2. Ergänzung
Den Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige
„Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ in der Fassung der Vorlage V 459/2015, 1. Ergänzung, wird mit folgenden
Maßgaben zugestimmt:
1. Einrichtung eines Sperrvermerkes zum Planansatz „Ausbau eines Geh- u. Radweges in der
Rotbachstraße“ im Betriebszweig Straßen (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.1.1, Seite 3/5
und V 96/2015)
Die im Planansatz vorgesehenen Mittel sollen mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet werden,
wonach eine Freigabe der Mittel erst nach Klärung der Förderungsmöglichkeit erfolgen soll.
2. Streichung folgender Planansätze:
-
Planansatz i.H.v. 15.000,- €, „Ausbau Skateranlage - Alte Erper Straße“ im Betriebszweig
Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1, Seite 1/3 und B 584/2015)
-
Planansatz i.H.v. 5.000,- €, „Sportplatz Erp, Voruntersuchung Umbau Tennenplatz in
Kunstrasen“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1,
Seite 2/3)
3. Neuaufnahme folgenden Planansatzes:
-
Planansatz i.H.v. 9.000,- € „Einfriedung Kriegerdenkmal Herrig“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. A 111/2016)
Die vor ausgewiesenen Änderungsmaßgaben haben nur marginale bzw. nicht, bis kaum relevante
Auswirkungen auf die Vorlagen V 459/2015, 1.Ergänzung (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen) und V 460/2015, 1. Ergänzung (Kreditaufnahmen 2016 des Eigenbetriebes Straßen).
Hieraus
resultierende,
kreditrelevante
Auswirkungen
auf
das
gemäß
Vorlage V 460/2015,1. Ergänzung, vorgesehene Kreditvolumen 2016 werden durch den
Eigenbetrieb Straßen berücksichtigt. Weitere Darstellungs- und Beschlussnotwendigkeiten sind
aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen entbehrlich.
Die Vorlage wird dem Rat mit den in den Vorberatungen beschlossenen Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen.
11 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 08.03.2016
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