Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.16, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 15.12.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
179/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
5 902-60.2
01.12.2016
Verzicht auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013-2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgenden Beschluss:
a) Den Ausführungen zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2013 und 2015 der
WIROG AG vom 30.11.2016 schließt sich der Rat an,
b) für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wird wegen der untergeordneten Bedeutung der verselbstständigten Aufgabenbereiche auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet und
c) nach Erstellung der künftigen Jahresabschlüsse wird die Erarbeitung eines Gesamtabschlusses für jedes Jahr neu bewertet bzw. beurteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90131
€
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2014, TOP 6.3, Vorlagen-Nr.
152/2014 und 20.08.2015, TOP 5.1, Vorlagen-Nr. 103/2016 und 29.09.2016, TOP 6.1, VorlagenNr. 105/2016 sind die Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015 beschlossen worden.
Als weitere Folge der Erstellung der Abschlüsse hat nach dem 12. Teil der Gemeindeordnung
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(§ 116 ff. GO NRW) die Gemeinde zum 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss unter
der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Hierbei sind die
verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu
konsolidieren. Die Vorschriften für den Einzelabschluss der Gemeinde aus den §§ 88 GO NRW
und 91 GO NRW finden hierzu entsprechende Anwendung.
Allerdings ist nach Absatz 3 des § 116 GO NRW die Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche nicht erforderlich, wenn ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage für die Gemeinde von
untergeordneter Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund hat die WIROG AG, Bonn, eine Stellungnahme hinsichtlich der
Aufstellung des Gesamtabschlusses erstellt. Diese Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.
Hierbei kommt die WIROG AG, Bonn, auf den Seiten 7 und 10 zu der Aussage, dass die
Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 entsprechend den
Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW für die Gemeinde Hürtgenwald entbehrlich ist.
Allerdings wird diese Aussage in jedem Fall nach der Erstellung weiterer Jahresabschlüsse neu
bewertet bzw. beurteilt werden müssen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses können neben den Aufwendungen
für die Verwaltung auch die Kosten für die Prüfung des Abschlusses eingespart werden. Daher
sollten die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2013, 2014 und 2015 nicht aufgestellt werden.
Die Folgejahre sind jeweils wieder neu zu beurteilen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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