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Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013-2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.16, 12:00
Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013-2015) Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013-2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 179/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 5 902-60.2 01.12.2016 Verzicht auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2013-2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgenden Beschluss: a) Den Ausführungen zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2013 und 2015 der WIROG AG vom 30.11.2016 schließt sich der Rat an, b) für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wird wegen der untergeordneten Bedeutung der verselbstständigten Aufgabenbereiche auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet und c) nach Erstellung der künftigen Jahresabschlüsse wird die Erarbeitung eines Gesamtabschlusses für jedes Jahr neu bewertet bzw. beurteilt werden. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90131 € Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2014, TOP 6.3, Vorlagen-Nr. 152/2014 und 20.08.2015, TOP 5.1, Vorlagen-Nr. 103/2016 und 29.09.2016, TOP 6.1, VorlagenNr. 105/2016 sind die Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015 beschlossen worden. Als weitere Folge der Erstellung der Abschlüsse hat nach dem 12. Teil der Gemeindeordnung - Seite 1 von 2 - (§ 116 ff. GO NRW) die Gemeinde zum 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Hierbei sind die verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Die Vorschriften für den Einzelabschluss der Gemeinde aus den §§ 88 GO NRW und 91 GO NRW finden hierzu entsprechende Anwendung. Allerdings ist nach Absatz 3 des § 116 GO NRW die Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche nicht erforderlich, wenn ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage für die Gemeinde von untergeordneter Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund hat die WIROG AG, Bonn, eine Stellungnahme hinsichtlich der Aufstellung des Gesamtabschlusses erstellt. Diese Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen. Hierbei kommt die WIROG AG, Bonn, auf den Seiten 7 und 10 zu der Aussage, dass die Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW für die Gemeinde Hürtgenwald entbehrlich ist. Allerdings wird diese Aussage in jedem Fall nach der Erstellung weiterer Jahresabschlüsse neu bewertet bzw. beurteilt werden müssen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses können neben den Aufwendungen für die Verwaltung auch die Kosten für die Prüfung des Abschlusses eingespart werden. Daher sollten die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2013, 2014 und 2015 nicht aufgestellt werden. Die Folgejahre sind jeweils wieder neu zu beurteilen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -