Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
107 kB
Erstellt
29.06.17, 12:01
Aktualisiert
29.06.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 3
Frau Kersting,
Frau Jungherz
Aktenzeichen:
Datum:
51.3
19.06.2017
Termin: 11.07.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
63/2017
Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt den Bericht über das Jahr 2016 und den
Ausblick zur Kenntnis.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
9062 Kinder- und Jugendarbeit
Sachverhalt:
Im Jahre 2014 hat die Gemeinde Hürtgenwald mit dem Kreis Düren eine neue Vereinbarung über
die Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald geschlossen. Diese
Vereinbarung ist Grundlage für die Offene Kinder- und Jugendarbeit durch die beiden
Jugendbetreuerinnen in Hürtgenwald.
Zum besseren Verständnis werden nachfolgend einige Bestimmungen dieser Vereinbarung
wiedergegeben:
- die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, die vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren
verabschiedeten Rahmenbedingungen einzuhalten und auf dieser Grundlage Offene Kinder- und
Jugendarbeit durchzuführen
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- der Kreis Düren verpflichtet sich, die Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft
(Beschäftigungsumfang 100%) auf der Grundlage des TVöD zu tragen.
- der Kreis Düren gewährt einen Fortbildungszuschuss von bis zu 550,00 Euro jährlich
- der Kreis Düren gewährt eine Pauschale von 4.210,00 Euro zu den pädagogischen Sachkosten
(z.B. für Veranstaltungskosten)
- die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, die Räumlichkeiten der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen
- die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, dem Kreis Düren jährlich umfassende
Verwendungsnachweise, u.a. den Qualitätsbericht über die geleistete Arbeit, vorzulegen und über
die geleistete Arbeit umfassend zu berichten
In der Gemeinde Hürtgenwald sind bereits seit etlichen Jahren Frau Sonja Kersting und Frau Sara
Jungherz
die
hauptamtlichen
Fachkräfte
in
der
Jugendbetreuung,
mit
einem
Beschäftigungsumfang von jeweils 50%.
Der Qualitätsbericht für das Jahr 2016 wurde dem Kreis Düren -Amt für Demografie, Kinder,
Jugend, Familie und Senioren-, Ende Februar 2017 form- und fristgerecht übersandt und
zwischenzeitlich ausgewertet. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Da zum einen der
Umfang des Qualitätsberichts sehr groß ist und zum anderen einzelne Angaben Rückschlüsse auf
einzelne Personengruppen zulassen wurde auf die Beifügung des Qualitätsberichts an diese
Vorlage verzichtet. Die beiden Jugendbetreuerinnen bieten aber gerne an, dass interessierte
Ausschussmitglieder den Qualitätsbericht einsehen können.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen
und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von
anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für
Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in
angemessenem Umfang einbeziehen.
Die offene Kinder und Jugendarbeit bezeichnet ein Angebot im Rahmen eines pädagogischen
Konzeptes, das durch Offenheit, Zugänglichkeit und einen geringen Verpflichtungsgrad
gekennzeichnet ist. Hier stehen Flächen und Räume bereit, die situativ durch Kinder und
Jugendliche nutzbar sind. Dabei versteht sich der offene Bereich als ein Anregungs-, Erprobungsund Selbstbestimmungsraum.
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Die Arbeitsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren:
a) Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendtreffs Bergstein, Brandenberg, Großhau,
Hürtgen, Kleinhau, Straß und Vossenack
b) Partizipation: Kinder- und Jugendliche von Grund- und weiterführenden Schulen besuchen die
Gemeindeverwaltung und tragen Anregungen und Ideen vor
c) Spielplatzplanung: pädagogische Begleitung von neuen Spielgeräten und/ oder neuen
Ausstattungen
d) Angebote und Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit: Ausflüge (z.B.
zum Rheinenergiestadion nach Köln), Ferienaktionen (z.B. großes Zeltlager auf dem
Jugendzeltplatz Finkenheide) und Projekte (z.B. Sommermarkt am Rathaus, Kino für Kids an allen
drei Grundschulstandorten)
e) Aufsuchende Jugendarbeit: Kinder und Jugendliche werden an den informellen Treffpunkten
aufgesucht.
Die Jugendbetreuerinnen werden in der Sitzung anwesend sein und für erläuternde Ausführungen
und Fragen gerne zur Verfügung stehen.
Das Konzept der Jugendvorstände in den Jugendtreffs (siehe oben Buchstabe a) als Grundlage
für eine dezentrale Jugendarbeit in einer großen Flächengemeinde wird seit Jahren erfolgreich
praktiziert, stößt aber auch erwartungsgemäß an Grenzen. Bedingt durch das begrenzte zeitliche
Budget, können die Jugendbetreuerinnen nicht immer und überall anwesend sein. Jugendliche
versuchen mitunter Grenzen und Regeln auszutesten und stellen Strukturen in Frage. Dies führt in
Teilen der Bevölkerung zu einem negativen Ansehen von Jugendtreffs und zu Beschwerden bei
den Ortsvorstehern bzw. dem Ordnungsamt. Zu betonen ist, dass zu Teilen selbstverantwortete
Jugendtreffs ein wertvolles Lern- und Betätigungsfeld für Jugendliche darstellen, da
Eigenverantwortung und das Austragen von Konflikten erprobt und erlernt werden. In Gesprächen
mit den Jugendlichen, Anwohnern, Ortsvorstehern und Verwaltungsmitarbeitern müssen die
hauptamtlichen Fachkräfte Situationen klären, vermitteln und Anwälte der Kinder- und Jugendliche
sein. Dies alles erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis, Belastbarkeit, Geduld und
Flexibilität.
Abschließend sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass sich die Kinder- und Jugendarbeit in
den letzten Jahren einem großen und bemerkenswerten Wandel vollzogen hat. Einige Stichpunkte
hierbei sind:
- Kinder- und Jugend zwischen Beschleunigung und Verdichtung
- Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen
- Ausbau der Ganztagsschulen
- Verkürzung der Gymnasialzeit (G8)
- Ausbau neuer Kommunikationformen (Handy, Smartphone)
- Entfall der Wehrpflicht/ des Zivildiensts ab 2011
- Veränderungen im freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Engagement
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt den Bericht über das Jahr 2016 und den
Ausblick zur Kenntnis.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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