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Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
107 kB
Erstellt
29.06.17, 12:01
Aktualisiert
29.06.17, 12:01
Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
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hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 3 Frau Kersting, Frau Jungherz Aktenzeichen: Datum: 51.3 19.06.2017 Termin: 11.07.2017 öffentlich TOP- Nr.: 63/2017 Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Bericht über das Jahr 2016 und Ausblick Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt den Bericht über das Jahr 2016 und den Ausblick zur Kenntnis. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 9062 Kinder- und Jugendarbeit Sachverhalt: Im Jahre 2014 hat die Gemeinde Hürtgenwald mit dem Kreis Düren eine neue Vereinbarung über die Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald geschlossen. Diese Vereinbarung ist Grundlage für die Offene Kinder- und Jugendarbeit durch die beiden Jugendbetreuerinnen in Hürtgenwald. Zum besseren Verständnis werden nachfolgend einige Bestimmungen dieser Vereinbarung wiedergegeben: - die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, die vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren verabschiedeten Rahmenbedingungen einzuhalten und auf dieser Grundlage Offene Kinder- und Jugendarbeit durchzuführen - Seite 1 von 4 - - der Kreis Düren verpflichtet sich, die Personalkosten einer hauptamtlichen Fachkraft (Beschäftigungsumfang 100%) auf der Grundlage des TVöD zu tragen. - der Kreis Düren gewährt einen Fortbildungszuschuss von bis zu 550,00 Euro jährlich - der Kreis Düren gewährt eine Pauschale von 4.210,00 Euro zu den pädagogischen Sachkosten (z.B. für Veranstaltungskosten) - die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, die Räumlichkeiten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen - die Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich, dem Kreis Düren jährlich umfassende Verwendungsnachweise, u.a. den Qualitätsbericht über die geleistete Arbeit, vorzulegen und über die geleistete Arbeit umfassend zu berichten In der Gemeinde Hürtgenwald sind bereits seit etlichen Jahren Frau Sonja Kersting und Frau Sara Jungherz die hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendbetreuung, mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 50%. Der Qualitätsbericht für das Jahr 2016 wurde dem Kreis Düren -Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren-, Ende Februar 2017 form- und fristgerecht übersandt und zwischenzeitlich ausgewertet. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Da zum einen der Umfang des Qualitätsberichts sehr groß ist und zum anderen einzelne Angaben Rückschlüsse auf einzelne Personengruppen zulassen wurde auf die Beifügung des Qualitätsberichts an diese Vorlage verzichtet. Die beiden Jugendbetreuerinnen bieten aber gerne an, dass interessierte Ausschussmitglieder den Qualitätsbericht einsehen können. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). § 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. Die offene Kinder und Jugendarbeit bezeichnet ein Angebot im Rahmen eines pädagogischen Konzeptes, das durch Offenheit, Zugänglichkeit und einen geringen Verpflichtungsgrad gekennzeichnet ist. Hier stehen Flächen und Räume bereit, die situativ durch Kinder und Jugendliche nutzbar sind. Dabei versteht sich der offene Bereich als ein Anregungs-, Erprobungsund Selbstbestimmungsraum. - Seite 2 von 4 - Die Arbeitsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren: a) Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendtreffs Bergstein, Brandenberg, Großhau, Hürtgen, Kleinhau, Straß und Vossenack b) Partizipation: Kinder- und Jugendliche von Grund- und weiterführenden Schulen besuchen die Gemeindeverwaltung und tragen Anregungen und Ideen vor c) Spielplatzplanung: pädagogische Begleitung von neuen Spielgeräten und/ oder neuen Ausstattungen d) Angebote und Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit: Ausflüge (z.B. zum Rheinenergiestadion nach Köln), Ferienaktionen (z.B. großes Zeltlager auf dem Jugendzeltplatz Finkenheide) und Projekte (z.B. Sommermarkt am Rathaus, Kino für Kids an allen drei Grundschulstandorten) e) Aufsuchende Jugendarbeit: Kinder und Jugendliche werden an den informellen Treffpunkten aufgesucht. Die Jugendbetreuerinnen werden in der Sitzung anwesend sein und für erläuternde Ausführungen und Fragen gerne zur Verfügung stehen. Das Konzept der Jugendvorstände in den Jugendtreffs (siehe oben Buchstabe a) als Grundlage für eine dezentrale Jugendarbeit in einer großen Flächengemeinde wird seit Jahren erfolgreich praktiziert, stößt aber auch erwartungsgemäß an Grenzen. Bedingt durch das begrenzte zeitliche Budget, können die Jugendbetreuerinnen nicht immer und überall anwesend sein. Jugendliche versuchen mitunter Grenzen und Regeln auszutesten und stellen Strukturen in Frage. Dies führt in Teilen der Bevölkerung zu einem negativen Ansehen von Jugendtreffs und zu Beschwerden bei den Ortsvorstehern bzw. dem Ordnungsamt. Zu betonen ist, dass zu Teilen selbstverantwortete Jugendtreffs ein wertvolles Lern- und Betätigungsfeld für Jugendliche darstellen, da Eigenverantwortung und das Austragen von Konflikten erprobt und erlernt werden. In Gesprächen mit den Jugendlichen, Anwohnern, Ortsvorstehern und Verwaltungsmitarbeitern müssen die hauptamtlichen Fachkräfte Situationen klären, vermitteln und Anwälte der Kinder- und Jugendliche sein. Dies alles erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis, Belastbarkeit, Geduld und Flexibilität. Abschließend sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass sich die Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren einem großen und bemerkenswerten Wandel vollzogen hat. Einige Stichpunkte hierbei sind: - Kinder- und Jugend zwischen Beschleunigung und Verdichtung - Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen - Ausbau der Ganztagsschulen - Verkürzung der Gymnasialzeit (G8) - Ausbau neuer Kommunikationformen (Handy, Smartphone) - Entfall der Wehrpflicht/ des Zivildiensts ab 2011 - Veränderungen im freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Engagement zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine - Seite 3 von 4 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt den Bericht über das Jahr 2016 und den Ausblick zur Kenntnis. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -