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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
577 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
03.02.15, 04:11

Inhalt der Datei

3 / XVI / 2014 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:00 Uhr 19:50 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Engels, Hans-Josef, Weilerswist 16:15 - 19:50 Uhr Esser, Johannes, Nettersheim Gerdemann, Rita, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kohlheyer, Clas, Euskirchen 16:00 - 19:10 Uhr Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nießen, Franz-Josef, Schleiden Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich 16:00 - 19:40 Uhr Schmitz, Stefan, Euskirchen Schulte, Andreas, Weilerswist -2Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall FDP Grau, Christian, Zülpich Reiff, Hans, Kall Schorn, Frederik, Weilerswist van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kalnins, Angela, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich AfD Dürer, Joachim, Weilerswist 16:00 - 18:55 Uhr Lübke, Bernd, Hellenthal Mondorf, Michael, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Dr. Zilkens, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Thomassen, GB I / 13 Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Rosell, GBL II Herr Blindert, GBL IV Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Eil, Gleichstellungsbeauftragte Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Stickeler, Karsten, Weilerswist SPD Waasem, Thilo, Bad Münstereifel -3FDP Herbrand, Markus, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kroll, Dorothee, Euskirchen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 01.12.2014 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern: Öffentliche Sitzung: Der Antrag 41/2014 der SPD-Fraktion (TOP 21.11) zur Teilnahme am Bundesprogramm `Demokratie Leben` kann nach entsprechender Rücksprache heute abgesetzt und in den Fachausschuss verwiesen werden. Die Verwaltungsergänzung wird sodann nachgereicht. Ergänzungen: zu TOP 4: Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien R 5 / 2014 hier: Verwaltungsergänzung vom 08.12.2014 Z1 / R 5 / 2014 zu TOP 21.4: Ergänzendes Schreiben der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (zu A38/2014) zu TOP 21.12: Verwaltungsergänzung vom 09.12.2014 hier: 2. Veränderungsliste Z10 / V 67 / 2014 -4Nichtöffentliche Sitzung: Ergänzung: A 45 / 2014 zu TOP 4: Änderung der Richtlinie des Kreises Euskirchen über die Anlage von liquiden Mitteln hier: gemeinsamer Antrag der SPDund CDU-Kreistagsfraktion Zudem soll der TOP 3 des nichtöffentlichen Teils (V86/2014, Wiederbestellung Vorstand KSK) unmittelbar im Anschluss an diesen TOP im öffentlichen Teil behandelt werden. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) fragt an, warum der TOP 4 des nichtöffentlichen Teils (V84/2014, Richtlinie liquide Mittel) nicht öffentlich behandelt wird, da er keinen Grund für eine Nichtöffentlichkeit erkennen könne. Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass man zum einen den Beschuss im April über die Richtlinie auch im nichtöffentlichen Teil gefasst habe und es sich zudem hierbei um eine Strategie des Kreises Euskirchen zu Ausschreibungsverfahren handele. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bittet darum, den Verwaltungsvorschlag zur Reduzierung der Ausgleichsrücklage um 2,5 Mio. € zwischen TOP 21.8 und 21.9 zu behandeln. Zudem möchte er die Veranschlagung der Haushaltsmittel in Sachen vogelsang (TOP 2 nichtöffentlicher Teil, V86/2014) vorziehen und unter TOP 21.12 behandeln. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass man sich zu TOP 16 (F4/2014, Aromastoffe) noch in der Klärung befinde und insofern eine Vertagung in den Fachausschuss angezeigt sei. Des Weiteren erkenne er keinen Grund warum die V86/2014 (vogelsang) im nichtöffentlichen Teil behandelt werden solle. Landrat Rosenke erläutert, dass der Vorlage das Protokoll der Aufsichtsratssitzung beigefügt ist und dieses nichtöffentlicher Natur ist. Zudem werde in der Begründung hieraus zitiert. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erwidert, dass es dann jedoch unlogisch sei, zunächst über die Haushaltsmittel zu entscheiden, um dann im nichtöffentlichen Teil in der Sache zu diskutieren. Nach kurzer Diskussion beantragt Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) die V86/2014 im öffentlichen Teil zu thematisieren, dabei jedoch Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung außen vor zu lassen. Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- TOP 2a Wiederbestellung der Mitglieder des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen V 83/2014 Kreisausschuss Z1 26.11.2014 Der Kreistag genehmigt gem. § 8 Abs. 2 lit. e) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz – SpkG) den Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 10.11.2014, mit dem die Herren Udo Becker und Hartmut Cremer für die Zeit vom 01.11.2015 bis 31.10.2020 als Mitglieder des Vorstandes wiederbestellt wurden. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Resolution: Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen Kreistag 09.04.2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 01.09.2014 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 23.09.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 R 4/2014 Z1 Z2 Z3 Z4 Siehe Beschluss zu TOP 3.1. TOP 3.1 Kreistag Euskirchen unterstützt Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände zum Freihandelsabkommen TTIP hier: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag in vollem Umfang unterstütze. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer erläutert, dass seine Fraktion leider nicht in die Antragstellung eingebunden worden sei, man aber diesen dennoch unterstützen werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass man sich des Fortschritts Willen diesem Antrag anschließen werde, auch wenn das Positionspapier bezogen auf die Präambel kritisch gesehen werde und man ansonsten auch weitere Teile des Freihandelsabkommen ablehne. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde, da man die positiven Auswirkungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht ausreichend gewürdigt sieht. Landrat Rosenke lässt sodann über den Antrag abstimmen. A 43/2014 -6Der Kreistag Euskirchen beschließt, sich dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen zum TTIP anzuschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 4 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDPFraktion und 1 Enthaltung der AfDFraktion Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN R 5/2014 Verwaltungsergänzung Z1 08.12.2014 Landrat Rosenke zitiert kurz aus der EU-Richtlinie 2009/71/EURATOM, aus der sich die grenzüberschreitenden Informationspflichten in Atomfragen ergeben. Auch wenn danach keine Information hätte erfolgen müssen, werde man trotzdem Kontakt mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Brüssel aufnehmen, um bestenfalls eine direkte Information bei entsprechenden Störfällen zu erhalten. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) dankt der Verwaltung für die zügige und ehrliche Beantwortung der Fragen. Die Entscheidung der belgischen Regierung, die Laufzeit der in Teilen über 30 Jahre alten Technik um weitere zehn Jahre zu verlängern sei äußerst kritisch zu sehen und entsprechende Störfälle vorprogrammiert. Insofern sei es beängstigend, dass der Kreis Euskirchen über den Vorfall am 30.11.2014 in keinster Weise informiert wurde. Dies könne so nicht hingenommen werden und müsse der belgischen Regierung durch diese Resolution verdeutlicht werden. Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) stellt fest, dass es sich entgegen der Resolution um ein Feuer in einem Umspannwerk gehandelt habe und der Reaktor anschließend planmäßig und automatisch heruntergefahren wurde, so dass die Sicherheitsvorkehrungen funktioniert hätten. Zudem sei der AfD-Fraktion die Souveränität der Nationalstaaten wichtig und man könne insofern den Belgiern nicht deren Energiepolitik vorschreiben. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Resolution für richtig, jedoch sei dies an der Stelle zu wenig. Vielmehr sei es wichtig auf allen Ebenen vorstellig zu werden, damit sich auch die Landes- und Bundesbehörde damit befasse. Ergänzend sei dies sicherlich auch ein Thema für den Zweckverband Region Aachen. Landrat Rosenke teilt mit, dass es im Rahmen der gleichgelagerten Resolution aus 2011 einen umfangreichen Vorgang gebe, wo auch der Kreis Düren an die Bundeskanzlerin geschrieben habe. Nach Sichtung werde er weitere Schritte einleiten und sich für mehr Transparenz einsetzen. -7Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass die Regularien von belgischer Seite eingehalten wurden und man insofern der Resolution nicht zustimmen werde. Dennoch werde man sich mit den politischen Partnern in Belgien in Verbindung setzen und dies empfehle er auch den anderen Fraktionen, um so vielleicht eine neue Positionierung Belgiens zu erzielen. Kreistagsmitglied Vermöhlen (SPD) möchte mit Verweis auf die Beantwortung zu Frage 6 der Resolution wissen, wie man eine entsprechend schnelle Verteilung der Kaliumiodidtabletten sicherstellen könne und nach welchen Kriterien diese verteilt würden. Da dies in der Sitzung nicht beantwortet werden konnte, hat die Fachabteilung zwischenzeitlich folgendes mitgeteilt: Die Kaliumjodidtabletten wurden über das Land NRW Ende 2013 den Kreisen und kreisfreien Städten (nach Zonen- und Bevölkerungsanteil) zur Verfügung gestellt. Die Lagerung der Kaliumjodidtabletten erfolgt zentral im Bereich des Arzneimittellagers des öffentlichen Rettungsdienstes / der medizinischen Gefahrenabwehr des Kreises Euskirchen in Mechernich. Die Überwachung (Lagerung, Verfall, Austausch) erfolgt durch den für den Rettungsdienst / die medizinische Gefahrenabwehr verantwortlichen Apotheker. Die Verteilung von Kaliumjodidtabletten erfolgt auf Anweisung des Krisenstabes zunächst durch Zuführung der Arzneimittel an die Städte und Gemeinden, hier durch Fahrzeuge des Katastrophenschutzes. In den Städten und Gemeinden sind auf Anweisung des Krisenstabes dann die im Vorhinein dort festgelegten zentralen Ausgabestellen personell zu besetzen. Diese personelle Mindestbesetzung ist hier eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Aufgabe: Personenerfassung nach Einwohnermelderegister und Dokumentation der Jodtablettenausgabe) in Verbindung mit einer Apothekerin oder eines Apothekers bzw. einer Ärztin oder eines Arztes (Hinweis auf Einnahme, Wirkung und Nebenwirkung, Verteilung von noch zu erstellenden Merkblättern). Der Personalansatz ist lageabhängig anzupassen. Die punktuelle Zubringung von Kaliumjodtabletten ist der Einzelbewertung der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung, dem dortigen örtlichen Stab für außergewöhnliche Ereignisse, zugeordnet. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) macht deutlich, dass die Atomkraftwerke verschwinden müssen und dass man aber auch die Bevölkerung im Rahmen einer Übung auf den Ernstfall vorbereiten müsse. Hier seien die entsprechenden Institutionen und Einrichtungen des Kreises gefragt, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. -8Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) befürwortet die Resolution und hält mit Blick auf Tschernobyl die Äußerungen von Herrn Mondorf (AfD) gegenüber der Kreisbevölkerung für fahrlässig. Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) erwidert, dass in Tschernobyl auf hochriskante Art und Weise experimentiert wurde. Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass kürzlich in Luxemburg die gesamte Bevölkerung durch ein Schreiben der Regierung auf mögliche Probleme mit dem Reaktor in Tschernobyl und entsprechende Verhaltensweisen hingewiesen wurde. Zudem teilt sie mit Verweis auf eine Übung im Kernkraftwerk Moorland mit, dass auch das deutsche Notfallmanagement nicht richtig funktioniere und hier Handlungsbedarf bestehe. Der Vorsitzende lässt anschließend über die Resolution abstimmen. Der Kreistag beschließt: Der Kreis Euskirchen fordert die belgische Regierung mit Nachdruck auf, das völlig veraltete Atomkraftwerk Tihange sofort abzuschalten. Auf keinen Fall darf der heruntergefahrene Reaktorblock 3 wieder aktiviert werden. Die belgische Regierung wird aufgefordert die Risiken die durch den Betrieb des Kraftwerks entstehen zu beachten sowie die Bedenken der angrenzenden Regionen zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP, AfD und UWV (1) sowie zwei Enthaltungen (UWV) Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aktueller Sachstand V 71/2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 10.11.2014 Z1 26.11.2014 Z2 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den Klimaschutzprojekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2014 zur Kenntnis. b.) Der Kreistag beschließt die Maßnahmenplanung 2015 sowie die Mittelübertragung der Restmittel in Höhe von 56.000 €. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziffer 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der UWV- und AfDFraktion -9- TOP 6 DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Zwischenbericht zu den Projekten und Vorschlag zur Mittelübertragung 2014/2015 V 72/2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 10.11.2014 Z1 26.11.2014 Z2 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den Demografie Projekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2014 zur Kenntnis. b.) Der Kreistag beschließt die Mittelübertragung der Restmittel in Höhe von 80.000,00 € für verzögerte Projekte, bisher nicht bewilligte Projekte sowie für laufende und fortzuführende Projekte. Neue Projektansätze sind ebenso damit abzudecken. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziffer 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. c.) Der Kreistag beschließt die Aufhebung der Regelungen zur Anschubfinanzierung (Zwei-Jahres-Frist) im Bedarfsfall. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der UWV-Fraktion Erstellung Breitbandkabelnetz hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Kreisausschuss A 40/2014 26.11.2014 Landrat Rosenke teilt mit, dass das Thema Breitband sowohl beim Kreis als auch den Kommunen zur Chefsache erklärt wurde. Allerdings sei der alleinige Beschluss nicht ausreichend, die Politik müsse auch entsprechende Mittel im Haushalt einplanen. Er schlage daher vor, die Politik möge einen Titel von 50.000,- € einplanen, damit die Planung auf Kreisebene erfolgen kann und man den Kommunen die notwendige Unterstützung bieten könne. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält die Mittelbereitstellung heute für unangebracht, da zunächst die Grundlagen und Verfahrensweise mit den Kommunen zu klären seien. Anschließend könne man sich Gedanken über mögliche Förderungen und eigene Finanzmittel machen. Insofern werde man das Thema weiter auf Wiedervorlage legen. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) lehnt ebenfalls eine pauschale Mittelbereitstellung ab und bittet die Verwaltung vielmehr, Mittel für konkrete Projekte und Maßnahmen über den Fachausschuss zu beantragen - hier gelange man dann auch sicherlich zu einem positiven Ergebnis. Z1 - 10 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass aus seiner Sicht die Stimmung bei den Bürgermeistern in dieser Sache immer noch nicht gut sei und verweist auf die entsprechende Vorlage aus Bad Münstereifel, in der in Bezug auf die Initiative des Kreises von Skepsis die Rede sei. Insofern sei es wichtig, dass die Beteiligten an einem Strang ziehen und mögliche Irritationen aus der Welt geschaffen werden. Landrat Rosenke sieht gute Chancen künftig gemeinsam mit den Bürgermeistern das genannte Ziel zu verfolgen. Der Kreistag beschließt, den Landrat aufzufordern, mit den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen Kontakt aufzunehmen im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit einem den heutigen Anforderungen erstreckenden Breitbandnetzes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren und anderen Kommunalverbänden. Abstimmungsergebnis: TOP 8 Einstimmig Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017 V 85/2014 Kreisausschuss Z1 26.11.2014 Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) sieht bei den verbeamteten Mitarbeiter/innen durchaus noch eine Diskrepanz zwischen den Geschlechtern, allerdings sei dies aus seiner Sicht bei den tariflich Beschäftigten nicht der Fall. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) stellt die allseits bekannte Problematik von Frauen in Führungspositionen fest und regt an, möglicherweise eine Kandidatin zur Landratswahl aufzustellen. Frau Eil, Gleichstellungsbeauftragte, führt aus, dass es schwierig sei, Frauen zu finden, die entsprechende Positionen bekleiden möchten. Des Weiteren sei ein Großteil der Frauen in Teilzeit beschäftigt, wodurch das Bild etwas verfälscht sei. Würde man Stellenumfänge statt Köpfe darstellen, wäre der Handlungsbedarf deutlicher sichtbar. Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage zur Vorlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (AfD) - 11 TOP 9 Änderung des Taxentarifes vom 09.10.2013 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss V 76/2014 19.11.2014 26.11.2014 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt, die 12. Verordnung vom 09.10.2013 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten für den Verkehr mit den im Kreis Euskirchen zugelassenen Taxen (Taxentarif) entsprechend der Anlage 1 der Vorlage zu ändern. Abstimmungsergebnis: TOP 10 Einstimmig Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) V 82/2014 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 18.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beschließt: 1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015), auslaufend aufgelöst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten. Abstimmungsergebnis: TOP 11 Einstimmig Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen A 29/2014 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 13.11.2014 20.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beschließt, 1. die Kreisverwaltung wird aufgefordert, angesichts der steigenden Anzahl von Integrationshelfern/ Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Förderinstrument weiterentwickelt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie auch für die Kindertagesstätten. 2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der Inklusionspauschale weiterzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 - TOP 12 Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen A 31/2014 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 18.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag nimmt die Ausführungen in der Z1 zur Kenntnis. TOP 13 Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 37/2014 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 18.11.2014 26.11.2014 Kreistagsmitglied Ramers erläutert, dass viele der Flüchtlinge männlich und im Schnitt ca. 30 Jahre alt seien. Aus diesem Grund habe auch das BZE signalisiert, sich an entsprechenden Angeboten zu beteiligen, so dass man den Prüfauftrag an die Verwaltung auf das BZE ausweiten könne. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreis Euskirchen erarbeitet gemeinsam mit den Kommunen und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der jungen/jugendlichen Flüchtlinge. Bei der Suche nach geeigneten Standorten soll eine abgestimmte, bedarfsgerechte Lösung angestrebt werden. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2015/2016 V 75/2014 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Z1 Z2 20.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für das Kindergartenjahr 2015/16 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) - 13 - TOP 15 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz hier: Ersatzwahl Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss V 61/2014 13.11.2014 26.11.2014 Z1 Z2 Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): für die Gesetzliche Pflegeversicherung: Sigrid Averesch, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Düsseldorf und für die Ärztekammer Nordrhein: Dr. Michael Hirzebruch, Eifelhöhenklinik Marmagen -als StellvertreterAbstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Erzeugung von Aromastoffen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen F 4/2014 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 05.11.2014 19.11.2014 Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Fachausschuss vertagt. TOP 17 Sperrung von Wald- und Wanderwegen im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion F 9/2014 Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Z1 Z2 25.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag nimmt die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. TOP 18 Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion R 3/2014 Kreisausschuss Z1 Der Kreistag beschließt folgende Resolution: 26.11.2014 - 14 Die Bundesregierung in Berlin und die Landesregierung in Düsseldorf werden aufgefordert, durch Zurverfügungstellung von städtebaulichen Mitteln und steuerlichen Vergünstigungen Anreize dafür zu schaffen, dass der Erwerb von Eigentum in mit alter Bausubstanz versehenen dörflichen Ortskernen und deren nachhaltige Sanierung erleichtert werden. Abstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 70/2014 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 19.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Förderung kommunaler Straßenbau hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion A 39/2014 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 19.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Notwendigkeit einer fortdauernden Förderung des Baues und der Unterhaltung von kommunalen Straßen über das Jahr 2019 hinaus aufmerksam zu machen und dieselbe einzufordern. Für das Stadtverkehrsförderprogramm - Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität muss es eine adäquate Fortsetzung geben, die den bedarfsgerechten Erhalt der StraßenInfrastruktur im Kreis Euskirchen ermöglicht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 21 Vorlagen, Anträge und Informationen zur Haushaltssatzung 2015 TOP 21.1 Stellungnahme der Verwaltung Landrat Rosenke nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum Haushalt 2015. Die Haushaltsrede ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. - 15 - TOP 21.2 Stellungnahmen / Haushaltsreden der Fraktionen Für die CDU-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Reidt zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Für die SPD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Schulte zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Für die FDP-Fraktion nimmt Kreistagsmitglied Grau zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt Fraktionsvorsitzender Grutke zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt. Für die UWV-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Troschke zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. Für die Fraktion DIE LINKE nimmt Fraktionsvorsitzender Bell zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt. Für die AfD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Dürer zum Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt. TOP 21.3 Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW V 68/2014 Kreistag Verwaltungsergänzung Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 01.10.2014 30.10.2014 06.11.2014 19.11.2014 26.11.2014 Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt: Zu den im Schreiben vom 24.09.2014 angesprochenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen: 1. Dem vorangestellten Fazit der Bürgermeister ist grundsätzlich zu widersprechen.   Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge des Kreises Euskirchen werden ganz offensichtlich negiert. Ein partnerschaftlicher Dialog hat immer stattgefunden. - 16 -     Insbesondere für den erheblich kreisumlagerelevanten Sozialund Jugendbereich wurde eigens eine Sozialkonferenz eingerichtet, die als Plattform für den gegenseitigen Austausch über Situation, Ursachen und Lösungsansätze dienen soll. Der Kreistag lässt immer die haushaltswirtschaftliche Situation in seine Erwägungen einfließen und bemüht sich um Rücksichtnahme. Auf eines der jüngsten Beispiele, der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2014, darf ebenso verwiesen werden wie auf den Vermögenseinsatz der Vergangenheit. Die Finanznöte der Städte und Gemeinden wurden im Übrigen vom Kreis nie negiert. Der Kreistag kann allerdings auch nicht die Gesetzeslage ignorieren, die einen Haushaltsausgleich für Kreise vorschreibt. Ebenso wenig kann er sich eigener Steuerquellen bedienen, sondern ist kraft Gesetzes auf das Institut der Umlagefinanzierung für den verbleibenden Zuschussbedarf angewiesen. Plakative Vorwürfe à la „Kreis ist … mitverantwortlich für die … Misere“ ändern nichts an der Tatsache, dass die gestiegenen Kreisumlagebelastungen fast ausschließlich auf Steigerungen im sozialen Bereich zurückzuführen sind. Die Kritik an Umgangsformen ist aus Sicht des Kreises nicht nachvollziehbar. 2. Benehmen Wie unter 1.3 richtigerweise ausgeführt, kommt der Kreis seinen Verpflichtungen nach und folgt der Rechtslage. Kritik an fehlender Detailtiefe kann aus Sicht des Kreises nicht nachvollzogen werden, da zu dem frühen Zeitpunkt der Benehmenseinleitung eine umfangreichere Darstellung nicht leistbar ist. Wenn im Zwischenfazit eine Vorfestlegung unterstellt wird, ist diese zurückzuweisen:   Da eine Kreisumlage nicht „von oben herab“ zu Beginn des Aufstellungsprozesses festgelegt wird, sondern am Ende des Prozesses Ergebnis einer Vielzahl von Produktplanungen ist, wurde auch der Gesamtergebnisplan, der Basis der Eckdaten ist, in das Benehmensschreiben aufgenommen. Angesichts der Irritation, die dies anscheinend auslöst, wird künftig auf diese Angabe verzichtet. Die Einstellung des Schreibens in den elektronischen Sitzungsdienst folgt der langjährigen Praxis und dem Wunsch des Kreistages, frühzeitig über das Benehmensschreiben informiert zu werden. Dass sich Parameter im Zuge der Beratungen noch verändern können, trifft alle staatlichen Ebenen. Eine „last-minuteVerständigung“ erscheint nicht praktikabel. 3. Einzelne angesprochene Punkte  Zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wurden auf Seite 5 des Benehmensschreibens Erläuterungen abgegeben. Die zu erwartenden Stände des Eigenkapitals sind Inhalt des Haushaltsentwurfes, der am 01.10.2014 dem - 17 Kreistag zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eine Sonderumlage nach § 56c KrO ist derzeit ebenso wenig geplant wie eine Abrechnung der Jugendamtsumlage. Die Ausführungen der Bürgermeister, dass in diesem Falle ein Ertrag mit kreisumlagemindernder Wirkung entstünde, gehen allerdings fehl.  Die Ursache der steigenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist die steigende Fallzahl, wie auch im Benehmensschreiben ausgeführt wird. Vorwürfe, dass die Entwicklung vom Kreis lediglich als durchzureichendes „Faktum“ angesehen wird, sind unangebracht. Gegensteuerungsmaßnahmen sind jedoch leider derzeit nicht ersichtlich. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Die Thematik wurde auch in der Sozialkonferenz am 15.09.2014 angesprochen, ohne dass irgendeine Gemeinde eine Idee zur Gegensteuerung in diesem Bereich geäußert hat. Mitverursacher der steigenden Fallzahlen ist zu einem wesentlichen Teil das durch den Bundesgesetzgeber abgesenkte Rentenniveau - insbesondere bei den in der Regel zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrenten. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Als Konsequenz aus den Feststellungen der Rechnungsprüfung im Rechnungsprüfungsbericht laufen derzeit bilaterale Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden. Die dort erzielten Ergebnisse sollen in der nächsten Sozialkonferenz und ggfls. anschließend in der Bürgermeisterkonferenz mit allen Städten und Gemeinden diskutiert und bewertet werden. Dies wurde ebenfalls in der Sozialkonferenz vom 15.09.2014 angekündigt. Themen werden dabei insbesondere sein:  ein ordnungsgemäßer Personaleinsatz  die Geltendmachung von Eigenschäden  die Beibehaltung oder Rücknahme der Delegation.  Die Nachbesetzung einer Stelle im Bereich Schulsozialarbeit war erforderlich, weil eine Stelle derzeit nicht besetzt ist. Um überhaupt qualifizierte Bewerber(innen) zur Bewerbung zu motivieren, ist der Zusatz in der Stellenausschreibung - wie beschrieben - gewählt worden. Nach wie vor steht der Kreis zu seiner Zusage, eine Entscheidung über die Fortführung der Schulsozialarbeiterstellen nach dem BuT erst nach Erörterung mit den Städten und Gemeinden zu treffen. Derzeit erstellt die Abt. 51 - wie besprochen - ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit insgesamt. In der Sozialkonferenz am 15.09.2014 ist der Kreis von den Städten und Gemeinden gebeten worden, hierbei auch zu prüfen, ob die Schulsozialarbeit der Schulträger nicht auch vom Kreis übernommen werden kann. Dieses Thema ist Schwerpunktthema der nächsten Sozialkonferenz. - 18  In der Abt. 51 findet ein stetiges, umfangreiches und intensives Controlling statt. Mit jedem Anbieter finden konstruktive, aber auch kontroverse Qualitätsdialoge statt (Wirksamkeitsdialoge). Die Wirksamkeit und Zielerreichung von erzieherischen Hilfen wird bundesweit diskutiert und ist auch in der Abt. 51 seit vielen Jahren im Rahmen der Qualitätsentwicklung permanente Aufgabe. Ziel ist dabei weiterhin eine möglichst effektive Hilfeplanung (ohne Einschränkung des Rechtsanspruches). Insgesamt ist dann auch festzustellen, dass der Kreis Euskirchen im Vergleich der Aufwände mit anderen Jugendhilfeträgern im unteren Bereich anzusiedeln ist.  Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der freiwillige Anteil an den Elternbeiträgen (Differenz der geplanten Elternbeiträge zu 19% der Betriebskosten) seit Jahren im Haushalt bei den freiwilligen Leistungen ausgewiesen. Die vorgenommenen Änderungen im Elternbeitragsrecht waren allgemeiner politischer Wille und sind auch vor dem Hintergrund der Einbringlichkeit des Beitrages bei Eltern aus den angesprochenen Rechtskreisen zu sehen. Bezüglich des steigenden Buchungsverhaltens ist festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen eine der niedrigsten Quoten für 45 Stunden-Betreuung hat sowie die vom Land vorgegebene max. Erhöhung von 4% pro Kindergartenjahr bei den 45-Stunden-Betreuungen immer unterschritten wurde. Dies liegt u.a. daran, dass von hier die Betreuungsbuchungen für jede Kita im Einzelgespräch auf der Basis der tatsächlichen Anmeldungen genehmigt werden. Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Die Abrechnungen der Tageseinrichtungen erfolgen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Verwendungsnachweise. Sollten dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bestehen, wird um Konkretisierung gebeten.  ÖPNV-Umlage Wie richtigerweise bemerkt wird, ist der Ertragsrückgang aufgrund der Anteilsverkäufe an der ene/ere sukzessive berücksichtigt. Von einem vollen Ertragsrückgang in 2015 wurde nicht ausgegangen. Bündelung Schüler- und Linienverkehre und Nutzung der DB: Bereits im Jahr 2011 hat der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK über das Projekt „SchuliMM“ versucht, auf die sich wandelnde Schullandschaft mit Aufbau neuer Schulformen und den Veränderungen durch den demographischen Wandel (Rückgang Schülerzahlen) für den ÖPNV zu reagieren. Ziel war es, bereits frühzeitig zusammen mit den Städten und Gemeinden Lösungsmöglichkeiten für eine kostengünstige ÖPNV-Anbindung neuer Schulformen oder veränderter Schulstandorte zu finden. Der Kreis Euskirchen hat dabei nicht nur einzelne Schulstandorte im Blick, sondern muss den vernetzten Verkehr für die Schulträger zusammen mit der RVK planen und umsetzen. Im Jahr 2012 musste das - 19 Projekt „SchuliMM“ aufgegeben werden, da sich die Kommunen und Schulträger außer Stande sahen, konkrete Angaben zu den zukünftigen Schulstandorten oder Schulformen zu tätigen. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde in Blankenheim/Nettersheim die Gesamtschule sowie in Mechernich und Kall die Sekundarschule eingerichtet. Für die Gesamtschule wurde nach mehrheitlichem Votum der Städten und Gemeinden neue Verkehre aufgelegt, da sich neue Fahrbeziehungen in Richtung Blankenheim ergaben, die in der bisherigen Schullandschaft nicht vorhanden waren. Für die Planung des Schülerverkehrs ergeben sich mehrere Problempunkte. Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist grundsätzlich auf die Bahnstrecken abgestimmt. Teilweise werden auch schon Schülerverkehre über die Bahn abgewickelt. Die Beförderung mit der Bahn ist jedoch nicht überall möglich, von den Schulträgern gewünscht oder betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die Taktung der Bahn umfasst überwiegend einen Stundentakt. Die Schulzeiten orientieren sich an einem 45-Minuten-Rhythmus. Daher passen die Schul- und Bahnzeiten nicht immer zusammen. Zudem werden von einigen Schulträgern nur kurze Wartezeiten für die Schüler toleriert. Hierdurch ist eine Beförderung über die Bahn und über den auf die Bahn ausgerichteten ÖPNV schwierig. Vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene Beförderungen über die Bahn, die einen zusätzlichen Umstieg oder eine längere Reisezeit für einige Schüler bedeutet hätten, wurden von den betroffenen Schulträgern nicht akzeptiert. Die Schülerfahrtkostenverordnung stellt ebenfalls Grenzen für eine Beförderung von Schülern auf. Diese Grenzen werden von Seiten der Schulträger aber nur teilweise ausgereizt. Vor diesem Hintergrund erstellt der Kreis Euskirchen eine Leitlinie, unter welchen Voraussetzungen zukünftig dem Schülerverkehr dienende Fahrten neu eingerichtet werden und über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden. Eine entsprechende Information der Städte und Gemeinden fand im Juli 2014 statt. Eine konstruktive Mitarbeit der Städte und Gemeinden ist erforderlich. Die Ergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der ÖPNV bei der Schulentwicklungsplanung der Schulträger keine Rolle spielt. Nach Festlegung der neuen Schulformen muss der ÖPNV entsprechend reagieren und angepasst werden. Durch den „Wettbewerb“ um Schüler werden möglichst ansprechende Verbindungen zu den Schulstandorten von Seiten der Schulträger versprochen. Dass keine Beförderungspflicht seitens des Schulträgers oder des ÖPNV für jede individuelle Verbindung besteht, kommt dabei nur selten zum Tragen. Um die Schülerbeförderung besser in den ÖPNV und in den Bahnverkehr integrieren zu können, müssten die Schulträger sowie die Schulen die Schulzeiten auf die Taktung von ÖPNV und Bahn abstimmen und entsprechende Wartezeiten einplanen. In den Fällen, wo eine Integration möglich war, wurde diese auch umgesetzt. - 20 Entwicklung der ÖPNV-Umlage In der Stellungnahme der Bürgermeister wird auf die Entwicklung der Kreisumlage(n) in den Jahren 2008 bis 2014 eingegangen. Hierbei wird deutlich, dass zwischen den Haushaltsjahren 2011 und 2012 eine z. T. erhebliche Erhöhung der differenzierten ÖPNV-Umlage bei den Städten und Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese resultiert aus der zum Schuljahreswechsel 2011/2012 im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgten Integration der Schülerverkehre in den ÖPNV. Die Integration führte jedoch gleichzeitig in den kommunalen Haushalten zu einem Entfall der Direktzahlungen an die RVK und zur Leistung von Schulträgeranteilen zu den SchülerTickets. Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP): Im Rahmen der Fortschreibung zum Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen wurden alle Städte und Gemeinden Anfang Juli 2014 über den Sachstand informiert. Hier wurden die Ergebnisse zur Fortschreibung des Bedienungsstandards, die Integration von TaxiBus und AST sowie die Durchführung von Schülerverkehren erörtert. Darüber hinaus fand bereits mit einzelnen Städten und Gemeinden ein intensiver Austausch zu kommunalen NVPThemen statt. Dieser Austausch findet nicht nur im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sondern auch zu allgemeinen Themen des ÖPNV z.B. im Rahmen der Veränderungen zum Fahrplan- oder Schuljahreswechsel statt. Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern über grenzüberschreitende Verkehre. Zur Fortschreibung des NVP wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Euskirchen nicht nur ein Grobkonzept für die einzelnen Bereiche erarbeitet, wie es für einen NVP üblich ist, sondern dass die einzelnen Projekte möglichst umsetzungsreif konzipiert werden. Diese Herangehensweise ist deutlich arbeitsintensiver als die Erstellung von Grobkonzepten. Hinzuweisen ist auch darauf, dass zur Erarbeitung des NVP für den Bereich Planung lediglich eine Teilzeitstelle zur Verfügung steht und im Rahmen dieser Stelle gleichzeitig die Vorbereitungen zum Schuljahres- und Fahrplanwechsel bearbeitet werden müssen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 werden bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Weitere Prüfkonzepte sind in Bearbeitung. Mit den Städten und Gemeinden wurde vereinbart, dass noch 2014 Regionalkonferenzen mit den Fraktionsvertretern auf gemeindlicher Ebene stattfinden werden. Der Kreis Euskirchen wird hierzu einladen.  Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der kdvz haben sich immer für kompromissorientierte Maßnahmen eingesetzt, konnten sich aber im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durchsetzen. Warum unter 1.3, e. suggeriert wird, dass eine Positionierung der Kreis Euskirchen hieran irgendetwas ändert, ist nicht - 21 nachvollziehbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass außer dem Kreis Euskirchen auch noch mehrere Städte und Gemeinden aus dem Kreis der unterzeichnenden Bürgermeister Mitglied der kdvz sind. Die Rechtsposition der kdvz dient der berechtigten Interessenwahrung aller verbliebenen kdvz-Mitglieder gegenüber den austrittswilligen und ist aus Sicht dieser durchaus erfolgversprechend.  Diskussionen über Beauftragte, Netzwerke oder Zentren steht der Kreis - wie in der Vergangenheit - sehr offen gegenüber. Es bedarf allerdings in diesem Zusammenhang schon einer Konkretisierung, was es aus Sicht der Bürgermeister abzuschaffen gilt.  Woher die Bürgermeister die Annahme nehmen, der Kreis beabsichtige über zu pessimistische Planungen eine Überschussbewirtschaftung, wird weder belegt noch auch nur annähernd nachvollziehbar begründet. Soweit auf das Rechnungsjahr 2010 Bezug genommen wird, ist festzustellen, dass es sich um das Jahr der überraschenden und hohen Nachzahlung aus der Wohngeldersparnis handelt. Der Kreistag hatte hierzu im Dezember 2010 beschlossen, den größten Teil an die Städte und Gemeinden auszuschütten und einen Restbetrag dazu zu nutzen, den vsl. für 2009 entstehenden Fehlbetrag (der sich später auch bestätigt hat) durch einen Überschuss 2010 auszugleichen. Aber auch darüber hinausgehend ist festzuhalten, dass der Kreis immer versucht, Planungen realistisch vorzunehmen. Die Ergebnisse des letzten Jahrzehnts weisen sowohl Überschüsse als auch Fehlbeträge in der Jahresrechnung aus, die sich aber jeweils im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen (bzw. vorher Ausgaben) relativ gering darstellen. Es mutet schon etwas abstrus an, sich auf das Jahr 2010 zu beziehen und gleichzeitig das Fehlbetragsjahr 2009 außen vor zu lassen. Für 2014 wird derzeit im Übrigen ebenfalls von einem Defizit ausgegangen, wie den Bürgermeistern bekannt ist.  Bei der Finanzierung des U3-Ausbaus von einer „Umgehungsstrategie“ zu sprechen, ist vollkommen unangebracht. Der sog. Kindergartenkonsens hat mit der Kreisumlage überhaupt nichts zu tun, sondern ist historisch vor dem Hintergrund gewachsen, dass zum einen eine TeilAufgabenerledigung durch die Städte und Gemeinden insgesamt wirtschaftlicher erschien und zum anderen damit die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eigener Steuerung haben. Gerade diese Steuerungsmöglichkeiten werden von den Städten und Gemeinden unterschiedlich bewertet, wie sich in den letzten Jahren zeigt. Dass diese Ausführungen von allen 11 Städten und Gemeinden mitgetragen werden, erstaunt doch sehr. Aus den intensiven Erörterungen gerade dieses Themas in den vergangenen Monaten ist kreisseitig festgehalten worden, - 22 dass 10 von 11 Städten und Gemeinden am bisherigen „KitaKonsens“ festhalten wollen. Kreisseitig wird derzeit absprachegemäß - an der Vorbereitung entsprechender vertraglicher Vereinbarungen gearbeitet. Auch über das Beispiel hinaus sind keine Aufgaben ersichtlich, die „vor der Klammer“ auf die Kommunen abgewälzt worden sein sollen. Angesichts der bisherigen Vorwürfe, der Kreis versuche zu viel an sich zu ziehen, erscheint dieser Vorwurf etwas widersprüchlich.  Die sogenannte „Kreisumlage-Steuer-Spirale“ geht nach Auffassung des Kreises an der Realität vorbei. Tatsache ist, dass Grundsteuererhöhungen durchaus zu erhöhten Unterkunftskosten und damit steigenden Soziallasten führen. Dass aber – wie in der Zeichnung unterstellt – reihenweise Abgabenschuldner durch die erhöhten Grundsteuer hilfebedürftig werden, darf bezweifelt werden. Es ist im Übrigen bezeichnend, dass „nur“ die Frage gestellt wird, was denn der Kreis dagegen tue.  Das unter 3.2 beklagte „Verpuffen von Konsolidierungsmaßnahmen“ gilt nicht nur für die gemeindliche Ebene, sondern gerade auch für den Kreis. Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen des Kreises bis hin zum Vermögenseinsatz konnten die steigenden Soziallasten im Ergebnis nur gering bremsen. Wenn behauptet wird, dass eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises nicht zu erkennen seien, zeugt dies nicht gerade von sachlicher Auseinandersetzung.  Der auf den Seiten 8 bis 10 gerichtete Blick in die Vergangenheit weist leider den Mangel auf, dass zwar die Ausgaben und Aufwendungen für die Umlagen, die der Kreis erhebt, aufgeführt werden, die andere Seite der Medaille aber in den meisten Tabellen tunlichst ignoriert wird. So fehlen bei fast allen Städten und Gemeinden insbesondere die einmaligen Zahlungen des Kreises, die aufgrund sich abzeichnender Überschüsse ausgekehrt wurden. Es sei beispielhaft auf den Betrag von 10,7 Mio. € im Jahr 2010 verwiesen, der aus der Nachzahlung der Wohngeldersparnis (s.o.) resultierte. Auch die Zahlungen, die der Kreis freiwillig an die kommunalen Kindergartenträger leistet, werden nicht aufgeführt. Anders allerdings in 2008: da werden die Zahlungen des Kreises überwiegend abgezogen, so dass das Basisjahr für den Vergleich relativ gering ausfällt. Dass der Vergleichsmaßstab 2008 (letzteres kamerales Jahr) gewählt wurde, macht die Vergleiche im Übrigen nur noch unseriöser, da zum einen bekanntermaßen das Haushaltsjahr 2008 mit einem hohen (kameralen) Fehlbetrag abschloss und es zum anderen durch die Einführung der Doppik automatisch zu Erhöhungen kommen musste (Beispiel kamerale Nichttilgung vs. doppische Abschreibung).  Soll-Stellenbedarf: Außer dass sich der Kreis in der Vergangenheit externen Untersuchungen (Kienbaum) gestellt und bei GPA-Vergleichen gut abgeschnitten hat, wird darauf - 23 hingewiesen, dass der Stellenbedarf jährlich in der Organisations- und Stellenbewertungskommission des Kreises geprüft wird. Dennoch kann eine neue Ermittlung des Gesamtstellenbedarfs durch einen externen Berater (z.B. KGSt. oder REFA) beim Kreis - wie auch den kreisangehörigen Gemeinden - sinnvoll sein. Das Thema sollte daher in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen erörtert werden. Zu den in der Anhörung am 29.10.2014 angesprochenen Punkten, soweit nicht bereits in der schriftlichen Stellungnahme thematisiert oder in der Anhörungsveranstaltung direkt beantwortet, sowie zum Schreiben der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 18.11.2014 wird wie folgt Stellung genommen:  Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Städte und Gemeinden sowie Kreis sitzen mithin immer „in einem Boot“. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird und auch in der Anhörung angesprochen wurde, steht der Kreis offen gegenüber.  Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht geteilt, da dabei verkannt wird, dass auch der Kreis äußeren Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind. Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden. Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den Beschluss über die Haushaltssatzung 2015. Der Kreis Euskirchen bekundet nochmals seine jederzeitige - 24 Gesprächsbereitschaft zu konkreten Einsparvorschlägen und zur Erörterung und ggf. Erschließung gemeinsamer oder mehrheitlich vorhandener Rationalisierungs- und Optimierungspotentiale.  Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein vergleichsweise geringes Eigenkapital. Die Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer Schwankungsreserve. Angesichts der vorhandenen Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach § 56c KrO zu vermeiden, da aus Sicht des Kreises Planungssicherheit anzustreben ist. Als Ergebnis eines Abwägungsprozesses wird nach dem Jahr 2014 auch in 2015 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen.  Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.  Einladungen an die Städte und Gemeinden zur fachlichen Erörterung dienen generell entweder der möglichst umfassenden Information oder der Diskussion. Ein Verzicht würde in diesen Fällen zu einer Nichtbeteiligung der Städte und Gemeinden führen. Im Sinne eines möglichst gemeinschaftlichen Miteinanders wurde bisher davon ausgegangen, dass ein Verzicht gemeindlicherseits nicht erwünscht ist. Nach Ansicht des Kreises sollte einzelfallbezogen an den Kreis herangetragen werden, auf welche konkreten Veranstaltungen verzichtet werden sollte. Abstimmungsergebnis: TOP 21.4 Einstimmig Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion A 38/2014 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Schreiben der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Z1 Z2 18.11.2014 26.11.2014 04.12.2014 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke möchte wissen, ob es realistisch ist, dass diese neuen Stellen ergebnis- bzw. kreisumlageneutral eingerichtet werden. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass es unterschiedliche Fördermöglichkeiten gebe und es insofern vielmehr Sozialpolitik als Arbeitsmarktpolitik sei. Ziel sei nicht, den Stellenplan bzw. die Kosten aufzublähen, mögliche Restkosten sollen im Rahmen des allgemeinen Stellenbudgets aufgefangen werden. - 25 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, ob die sechs Stellen nur dann eingerichtet werden sollen, wenn deren Finanzierung außerhalb des Stellenplanes gewährleistet sei. Herr Adams, GBL I, geht davon aus, dass das vorhandene Stellenplanbudget ausreichen wird. Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Kreistag beschließt, 1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig eine berufliche Perspektive bietet. In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben. Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. 2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. 3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem Förderbedarf bereitstellt. 4. Zur Umsetzung und Anwendung berichtet die Verwaltung jährlich. Der "Soziale Stellenplan" wird bei Notwendigkeit dem gegebenen Bedarf angepasst. Eine paritätische Besetzung der Stellen wird angestrebt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP-, UWV- und AfD-Fraktion TOP 21.5 Berücksichtigung von Einfacharbeitsplätzen im Stellenplan 2015 Hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen A 34/2014 Kreisausschuss Z1 26.11.2014 Auf Nachfrage teilt die antragstellende Fraktion mit, dass sich - 26 dieser Antrag aufgrund der Ergänzung zu TOP 21.4 (Schreiben der Fraktionen) erledigt hat. TOP 21.6 Stellenplan 2015 V 64/2014 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Verwaltungsergänzung 06.11.2014 21.11.2014 26.11.2014 27.11.2014 Z1 Z2 Z3 Z4 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) beantragt eine Stellenmehrung von 9 Stellen. Landrat Rosenke lässt über diesen Antrag abstimmen: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2015 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. Abstimmungsergebnis: TOP 21.7 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, UWV und AfD (2) sowie einer Enthaltung (AfD) Beteiligungsbericht 2013 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss Info 22/2014 10.11.2014 Z1 26.11.2014 Z2 Der Kreistag nimmt die Info 22/2014 zur Kenntnis. TOP 21.8 Haushalt 2015 hier: Antrag der UWV-Fraktion Kreisausschuss Siehe Beschluss zu TOP 21.9. A 33/2014 26.11.2014 Z1 - 27 - TOP 21.9 Verwendung der Ausgleichsrücklage hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt fest, dass die zu erwartende Kreisumlageerhöhung durch die Gewerbesteuer und Grundsteuer B unmittelbar bei den Kreisbürgern ankommt. Insofern würde auch der Beschluss zur Ausgleichsrücklage direkte Auswirkungen haben. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) betont, dass diese Maßnahme lediglich eine einmalige Wirkung erzeuge und man damit nicht die strukturellen Probleme löse. Da man auch die Interessen des Kreises berücksichtigen müsse, sei die Entnahme in Höhe von 2 Mio. € vertretbar und sinnvoll. Landrat Rosenke erläutert kurz den verwaltungsseitigen Vorschlag zur Entnahme von 2,5 Mio. €. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) hält fest, dass seine Fraktion eine verlässliche Finanzpolitik möchte und die Ausgleichsrücklage eine solche bleiben sollte. Insofern würde der jetzige Griff in die Rücklage nicht wirklich weiterhelfen, da weder für die Städte und Gemeinden noch für den Kreis absehbar sei, was künftig noch auf die jeweilige Kommune zukomme. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ebenfalls für unseriös und gefährlich und verweist ergänzend auf die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt. Landrat Rosenke lässt über den UWV-Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der Fraktionen FDP, UWV, AfD und DIE LINKE Mit Verweis auf die Veränderungsliste erfolgt anschließend die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag (Entnahme in Höhe von 2,5 Mio. €). Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der AfD-Fraktion und Landrat Rosenke Im Anschluss stellt der Vorsitzende den CDU-Antrag zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE sowie einer Enthaltung A 44/2014 - 28 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) TOP 21.10 DemografieInitiative - Reduzierung des Haushaltsansatzes 2015 hier: Antrag der FDP-Fraktion A 35/2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 10.11.2014 Z1 26.11.2014 Z2 Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt den Mittelansatz für die DemografieInitiative des Kreises Euskirchen (Kostenträger 1505710411 / Sachkonto SK 5281000) im Haushaltsplan 2015 von 80.000 € auf 40.000 € zu reduzieren. Der Ansatz ist zu budgetieren. Abstimmungsergebnis: TOP 21.11 Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der Fraktionen FDP, UWV und AfD Teilnahme am Bundesprogramm 'Demokratie Leben' hier: Antrag der SPD-Fraktion A 41/2014 Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Fachausschuss vertagt. TOP 21.12 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 V 67/2014 Kreistag Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Inklusion Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Verwaltungsergänzung 01.10.2014 06.11.2014 10.11.2014 Z1 Z2 Z3 19.11.2014 13.11.2014 18.11.2014 20.11.2014 26.11.2014 28.11.2014 09.12.2014 Z4 Z5 Z6 Z7 Z8 Z9 Z 10 Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) bittet für die Fraktionen CDU und SPD über die 2. Veränderungsliste in der Verwaltungsergänzung Z10 vorab gesondert abstimmen zu lassen. Dieser Bitte wird zugestimmt. Sodann steht ohne weitere Aussprache die 2. Veränderungsliste zur Abstimmung. - 29 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der AfDFraktion Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Der Vorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung. Im Anschluss plädiert Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) dafür, die Haushaltsmittel entsprechend der Vorlage 86/2014 in den Haushalt mit aufzunehmen. Auf Nachfragen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke erläutert Kreiskämmerer Hessenius die Höhe der Folgekosten im Falle der Bezuschussung durch das Land und nimmt zur Frage der vorläufigen Haushaltsführung Stellung: soweit der Haushalt 2015 noch nicht rechtswirksam ist, ist im Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung zu prüfen. Diese sind hier erfüllt. Für Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist die ganze Situation äußerst fragwürdig, wenn Haushaltsmittel eingestellt werden ohne dass in der Sache eine vernünftige Diskussion stattgefunden habe. Dies sei an der Stelle zu kurz gesprungen und müsse aufgearbeitet werden. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass viele andere Gesellschafter schon zugestimmt hätten und sich auch bei vogelsang ip alle Beteiligten einig waren. Insofern solle man jetzt die Sache zeitnah im Rahmen einer Sondersitzung des Fachausschusses zu Ende bringen. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke zitiert einen Presseartikel vom 03.09.2014, wonach angeblich noch alles in Ordnung war und möchte wissen, woher nun plötzlich diese enorme Differenz komme. Landrat Rosenke verweist darauf, die inhaltliche Diskussion im Fachausschuss zu führen und ergänzt, dass eine Entscheidung im März nach Informationen der Bezirksregierung Köln förderunschädlich sei. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) betont, dass die Vorlage eigentlich entscheidungsreif sei und man durchaus heute den Beschluss fassen könne. Die Sondersitzung sei insofern lediglich ein Angebot. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt sodann die Haushaltsmittel aus der Vorlage 86/2014 (nichtöffentlich) vorsorglich in den Haushalt einzustellen und das Thema inhaltlich womöglich in einer Sondersitzung des Fachausschusses Anfang Januar zu behandeln, um dann im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung in der Sache zu beschließen, damit auch die Förderanträge entsprechend zeitnah gestellt werden können. - 30 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erläutert, dass es heute lediglich um die Haushaltsmittel gehe und nicht um die Sache als solches. Zudem sei es bei Altbauprojekten die Regel, dass unvorhergesehene Dinge passierten, die dann zu Mehrkosten führen. Des Weiteren seien die Rückmeldungen seiner Kollegen aus den anderen Kreisen durchaus positiv, dort gebe es anscheinend weniger Probleme als hier. Allerdings bittet er darum, die Politik über solche Dinge künftig unmittelbar zu informieren, damit man es nicht aus der Presse erfahren müsse. Eine Sondersitzung benötige seine Fraktion nicht. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit Verweis auf einen Fragenkatalog aus Düren mit, dass man über die Projekterhöhung diskutieren wolle und eine Aufklärung verlange. Ohne zu wissen, wie der Betrag entstanden sei, wäre es unverantwortlich den zusätzlichen Betrag in den Haushalt einzustellen, der womöglich auf 1 Mio. € anwachsen könne. Schließlich sei im Fachausschuss am 10.11.2014 noch alles in Ordnung gewesen. Kreistagsmitglied Bühl (UWV) stellt fest, dass CDU und SPD in den entsprechenden Gremien vertreten seien und insofern einen klaren Wissensvorsprung hätten. Wären die kleineren Fraktionen ebenso informiert worden, gäbe es die Probleme in der Form jetzt vermutlich gar nicht. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) ergänzt, dass es zum guten Ton gehöre, allen Beteiligten den gleichen Wissensstand zu vermitteln, damit vor der Entscheidung über die Sache diskutiert werden könne. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist der Auffassung, dass es hier durchaus auch um Personen gehe und dass das Zustandekommen der Vorlage schon recht fragwürdig sei, so dass der Eindruck entstehen könne, man wolle gewisse Sachen gar nicht diskutieren. Nach Ansicht von Kreistagsmitglied Ramers (SPD) wurde das Thema von verschiedenen Seiten aufgebauscht und er hielte nun den Vorschlag einer Sondersitzung sowie den heutigen Beschluss über die Mittelbereitstellung - versehen mit einer entsprechenden Sperre - für vernünftig. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) macht nochmals deutlich, dass diese Sondersitzung in der ersten Januarwoche stattfinden muss. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt sodann eine Sondersitzung des Fachausschusses in der ersten Januarwoche sowie die Einstellung der mit einer Sperre versehenen entsprechenden Haushaltsmittel. Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet um getrennte Abstimmung. Der Vorsitzende lässt zunächst Sondersitzung abstimmen: über den Antrag der - 31 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der UWV-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag Haushaltsmittel inklusive Sperrvermerk abstimmen: Abstimmungsergebnis: der Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie Enthaltung der AfDFraktion Abschließend stellt der Vorsitzende den Haushalt unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse insgesamt wie folgt zur Abstimmung: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung der Anlage 9 zu dieser Niederschrift. 2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, UWV, AfD und DIE LINKE Berichte und Mitteilungen des Landrates -Mündl. VortragDer Vorsitzende teilt mit, dass es keine weiteren Mitteilungen gebe. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke (Rosenke) Landrat gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 06.01.2015 - 32 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter