Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
577 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
03.02.15, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
3 / XVI / 2014
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:00 Uhr
19:50 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Engels, Hans-Josef, Weilerswist 16:15 - 19:50 Uhr
Esser, Johannes, Nettersheim
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kohlheyer, Clas, Euskirchen 16:00 - 19:10 Uhr
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich 16:00 - 19:40 Uhr
Schmitz, Stefan, Euskirchen
Schulte, Andreas, Weilerswist
-2Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Reiff, Hans, Kall
Schorn, Frederik, Weilerswist
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
AfD
Dürer, Joachim, Weilerswist 16:00 - 18:55 Uhr
Lübke, Bernd, Hellenthal
Mondorf, Michael, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Dr. Zilkens, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Thomassen, GB I / 13
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Rosell, GBL II
Herr Blindert, GBL IV
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Eil, Gleichstellungsbeauftragte
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Stickeler, Karsten, Weilerswist
SPD
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
-3FDP
Herbrand, Markus, Schleiden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung
des Kreistages mit Einladung vom 01.12.2014 form- und
fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit
beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die
Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern:
Öffentliche Sitzung:
Der Antrag 41/2014 der SPD-Fraktion (TOP 21.11) zur Teilnahme
am Bundesprogramm `Demokratie Leben` kann nach
entsprechender Rücksprache heute abgesetzt und in den
Fachausschuss verwiesen werden. Die Verwaltungsergänzung
wird sodann nachgereicht.
Ergänzungen:
zu TOP 4:
Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in
Belgien
R 5 / 2014
hier: Verwaltungsergänzung vom 08.12.2014
Z1 / R 5 / 2014
zu TOP 21.4: Ergänzendes Schreiben der Fraktionen CDU,
SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
(zu A38/2014)
zu TOP 21.12: Verwaltungsergänzung vom 09.12.2014
hier: 2. Veränderungsliste
Z10 / V 67 / 2014
-4Nichtöffentliche Sitzung:
Ergänzung:
A 45 / 2014
zu TOP 4:
Änderung der Richtlinie des Kreises
Euskirchen über die Anlage von liquiden
Mitteln
hier: gemeinsamer Antrag der SPDund CDU-Kreistagsfraktion
Zudem soll der TOP 3 des nichtöffentlichen Teils (V86/2014,
Wiederbestellung Vorstand KSK) unmittelbar im Anschluss an
diesen TOP im öffentlichen Teil behandelt werden.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) fragt an, warum der TOP 4
des nichtöffentlichen Teils (V84/2014, Richtlinie liquide Mittel)
nicht öffentlich behandelt wird, da er keinen Grund für eine
Nichtöffentlichkeit erkennen könne.
Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass man zum einen den
Beschuss im April über die Richtlinie auch im nichtöffentlichen
Teil gefasst habe und es sich zudem hierbei um eine Strategie
des Kreises Euskirchen zu Ausschreibungsverfahren handele.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bittet darum, den
Verwaltungsvorschlag zur Reduzierung der Ausgleichsrücklage
um 2,5 Mio. € zwischen TOP 21.8 und 21.9 zu behandeln. Zudem
möchte er die Veranschlagung der Haushaltsmittel in Sachen
vogelsang (TOP 2 nichtöffentlicher Teil, V86/2014) vorziehen und
unter TOP 21.12 behandeln.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass man sich zu TOP 16 (F4/2014, Aromastoffe) noch in der
Klärung befinde und insofern eine Vertagung in den
Fachausschuss angezeigt sei. Des Weiteren erkenne er keinen
Grund warum die V86/2014 (vogelsang) im nichtöffentlichen Teil
behandelt werden solle.
Landrat Rosenke erläutert, dass der Vorlage das Protokoll der
Aufsichtsratssitzung beigefügt ist und dieses nichtöffentlicher
Natur ist. Zudem werde in der Begründung hieraus zitiert.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erwidert, dass es dann jedoch unlogisch sei, zunächst über die
Haushaltsmittel zu entscheiden, um dann im nichtöffentlichen Teil
in der Sache zu diskutieren.
Nach kurzer Diskussion beantragt Fraktionsvorsitzender Grutke
(Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) die V86/2014 im öffentlichen Teil zu
thematisieren, dabei jedoch Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung
außen vor zu lassen.
Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen
einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden
Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-5-
TOP 2a
Wiederbestellung der Mitglieder des Vorstandes der
Kreissparkasse Euskirchen
V 83/2014
Kreisausschuss
Z1
26.11.2014
Der Kreistag genehmigt gem. § 8 Abs. 2 lit. e) des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz –
SpkG) den Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse
Euskirchen vom 10.11.2014, mit dem die Herren Udo Becker und
Hartmut Cremer für die Zeit vom 01.11.2015 bis 31.10.2020 als
Mitglieder des Vorstandes wiederbestellt wurden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Resolution:
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale
Daseinsvorsorge schützen
Kreistag
09.04.2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
01.09.2014
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
R 4/2014
Z1
Z2
Z3
Z4
Siehe Beschluss zu TOP 3.1.
TOP 3.1
Kreistag Euskirchen unterstützt Positionspapier der
kommunalen Spitzenverbände zum Freihandelsabkommen
TTIP
hier: Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Die LINKE
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine
Fraktion den Antrag in vollem Umfang unterstütze.
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer erläutert, dass seine Fraktion
leider nicht in die Antragstellung eingebunden worden sei, man
aber diesen dennoch unterstützen werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass man sich
des Fortschritts Willen diesem Antrag anschließen werde, auch
wenn das Positionspapier bezogen auf die Präambel kritisch
gesehen werde und man ansonsten auch weitere Teile des
Freihandelsabkommen ablehne.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion
nicht zustimmen werde, da man die positiven Auswirkungen und
die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht ausreichend gewürdigt
sieht.
Landrat Rosenke lässt sodann über den Antrag abstimmen.
A 43/2014
-6Der Kreistag Euskirchen beschließt, sich dem Positionspapier der
kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler
Unternehmen zum TTIP anzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDPFraktion und 1 Enthaltung der AfDFraktion
Abschaltung des Atomkraftwerks Tihange in Belgien
hier: Resolution der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN
R 5/2014
Verwaltungsergänzung
Z1
08.12.2014
Landrat Rosenke zitiert kurz aus der EU-Richtlinie
2009/71/EURATOM, aus der sich die grenzüberschreitenden
Informationspflichten in Atomfragen ergeben. Auch wenn danach
keine Information hätte erfolgen müssen, werde man trotzdem
Kontakt mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Brüssel
aufnehmen, um bestenfalls eine direkte Information bei
entsprechenden Störfällen zu erhalten.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) dankt
der Verwaltung für die zügige und ehrliche Beantwortung der
Fragen. Die Entscheidung der belgischen Regierung, die Laufzeit
der in Teilen über 30 Jahre alten Technik um weitere zehn Jahre
zu verlängern sei äußerst kritisch zu sehen und entsprechende
Störfälle vorprogrammiert. Insofern sei es beängstigend, dass der
Kreis Euskirchen über den Vorfall am 30.11.2014 in keinster
Weise informiert wurde. Dies könne so nicht hingenommen
werden und müsse der belgischen Regierung durch diese
Resolution verdeutlicht werden.
Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) stellt fest, dass es sich entgegen
der Resolution um ein Feuer in einem Umspannwerk gehandelt
habe und der Reaktor anschließend planmäßig und automatisch
heruntergefahren wurde, so dass die Sicherheitsvorkehrungen
funktioniert hätten. Zudem sei der AfD-Fraktion die Souveränität
der Nationalstaaten wichtig und man könne insofern den Belgiern
nicht deren Energiepolitik vorschreiben.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Resolution für
richtig, jedoch sei dies an der Stelle zu wenig. Vielmehr sei es
wichtig auf allen Ebenen vorstellig zu werden, damit sich auch die
Landes- und Bundesbehörde damit befasse. Ergänzend sei dies
sicherlich auch ein Thema für den Zweckverband Region
Aachen.
Landrat Rosenke teilt mit, dass es im Rahmen der
gleichgelagerten Resolution aus 2011 einen umfangreichen
Vorgang gebe, wo auch der Kreis Düren an die Bundeskanzlerin
geschrieben habe. Nach Sichtung werde er weitere Schritte
einleiten und sich für mehr Transparenz einsetzen.
-7Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass die Regularien
von belgischer Seite eingehalten wurden und man insofern der
Resolution nicht zustimmen werde. Dennoch werde man sich mit
den politischen Partnern in Belgien in Verbindung setzen und
dies empfehle er auch den anderen Fraktionen, um so vielleicht
eine neue Positionierung Belgiens zu erzielen.
Kreistagsmitglied Vermöhlen (SPD) möchte mit Verweis auf die
Beantwortung zu Frage 6 der Resolution wissen, wie man eine
entsprechend schnelle Verteilung der Kaliumiodidtabletten
sicherstellen könne und nach welchen Kriterien diese verteilt
würden.
Da dies in der Sitzung nicht beantwortet werden konnte, hat die
Fachabteilung zwischenzeitlich folgendes mitgeteilt:
Die Kaliumjodidtabletten wurden über das Land NRW Ende 2013
den Kreisen und kreisfreien Städten (nach Zonen- und
Bevölkerungsanteil) zur Verfügung gestellt.
Die Lagerung der Kaliumjodidtabletten erfolgt zentral im Bereich
des Arzneimittellagers des öffentlichen Rettungsdienstes / der
medizinischen Gefahrenabwehr des Kreises Euskirchen in
Mechernich.
Die Überwachung (Lagerung, Verfall, Austausch) erfolgt durch
den für den Rettungsdienst / die medizinische Gefahrenabwehr
verantwortlichen Apotheker.
Die Verteilung von Kaliumjodidtabletten erfolgt auf Anweisung
des Krisenstabes zunächst durch Zuführung der Arzneimittel an
die Städte und Gemeinden, hier durch Fahrzeuge des
Katastrophenschutzes.
In den Städten und Gemeinden sind auf Anweisung des
Krisenstabes dann die im Vorhinein dort festgelegten zentralen
Ausgabestellen personell zu besetzen. Diese personelle
Mindestbesetzung ist hier eine Mitarbeiterin oder ein
Mitarbeiter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Aufgabe:
Personenerfassung nach Einwohnermelderegister und
Dokumentation der Jodtablettenausgabe) in Verbindung mit einer
Apothekerin oder eines Apothekers bzw. einer Ärztin oder eines
Arztes (Hinweis auf Einnahme, Wirkung und Nebenwirkung,
Verteilung von noch zu erstellenden Merkblättern). Der
Personalansatz ist lageabhängig anzupassen.
Die punktuelle Zubringung von Kaliumjodtabletten ist
der Einzelbewertung der jeweiligen Stadt- und
Gemeindeverwaltung, dem dortigen örtlichen Stab für
außergewöhnliche Ereignisse, zugeordnet.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) macht deutlich, dass die
Atomkraftwerke verschwinden müssen und dass man aber auch
die Bevölkerung im Rahmen einer Übung auf den Ernstfall
vorbereiten müsse. Hier seien die entsprechenden Institutionen
und Einrichtungen des Kreises gefragt, die notwendigen
Vorbereitungen zu treffen.
-8Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) befürwortet die Resolution
und hält mit Blick auf Tschernobyl die Äußerungen von Herrn
Mondorf (AfD) gegenüber der Kreisbevölkerung für fahrlässig.
Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) erwidert, dass in Tschernobyl auf
hochriskante Art und Weise experimentiert wurde.
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus,
dass kürzlich in Luxemburg die gesamte Bevölkerung durch ein
Schreiben der Regierung auf mögliche Probleme mit dem
Reaktor in Tschernobyl und entsprechende Verhaltensweisen
hingewiesen wurde. Zudem teilt sie mit Verweis auf eine Übung
im Kernkraftwerk Moorland mit, dass auch das deutsche
Notfallmanagement nicht richtig funktioniere und hier
Handlungsbedarf bestehe.
Der Vorsitzende lässt anschließend über die Resolution
abstimmen.
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Euskirchen fordert die belgische Regierung mit
Nachdruck auf, das völlig veraltete Atomkraftwerk Tihange sofort
abzuschalten. Auf keinen Fall darf der heruntergefahrene
Reaktorblock 3 wieder aktiviert werden. Die belgische Regierung
wird aufgefordert die Risiken die durch den Betrieb des
Kraftwerks entstehen zu beachten sowie die Bedenken der
angrenzenden Regionen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDP, AfD
und UWV (1) sowie zwei
Enthaltungen (UWV)
Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aktueller Sachstand
V 71/2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
10.11.2014
Z1
26.11.2014
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den
Klimaschutzprojekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2014 zur
Kenntnis.
b.) Der Kreistag beschließt die Maßnahmenplanung 2015 sowie
die Mittelübertragung der Restmittel in Höhe von 56.000 €. Bei
der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziffer 2
der Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei Enthaltung der UWV- und AfDFraktion
-9-
TOP 6
DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Zwischenbericht zu
den Projekten und Vorschlag zur Mittelübertragung
2014/2015
V 72/2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
10.11.2014
Z1
26.11.2014
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den Demografie
Projekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2014 zur Kenntnis.
b.) Der Kreistag beschließt die Mittelübertragung der Restmittel in
Höhe von 80.000,00 € für verzögerte Projekte, bisher nicht
bewilligte Projekte sowie für laufende und fortzuführende
Projekte. Neue Projektansätze sind ebenso damit abzudecken.
Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziffer
2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen.
c.) Der Kreistag beschließt die Aufhebung der Regelungen zur
Anschubfinanzierung (Zwei-Jahres-Frist) im Bedarfsfall.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDP- und
AfD-Fraktion
sowie Enthaltung der UWV-Fraktion
Erstellung Breitbandkabelnetz
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Kreisausschuss
A 40/2014
26.11.2014
Landrat Rosenke teilt mit, dass das Thema Breitband sowohl
beim Kreis als auch den Kommunen zur Chefsache erklärt wurde.
Allerdings sei der alleinige Beschluss nicht ausreichend, die
Politik müsse auch entsprechende Mittel im Haushalt einplanen.
Er schlage daher vor, die Politik möge einen Titel von 50.000,- €
einplanen, damit die Planung auf Kreisebene erfolgen kann und
man den Kommunen die notwendige Unterstützung bieten könne.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält die Mittelbereitstellung
heute für unangebracht, da zunächst die Grundlagen und
Verfahrensweise mit den Kommunen zu klären seien.
Anschließend könne man sich Gedanken über mögliche
Förderungen und eigene Finanzmittel machen. Insofern werde
man das Thema weiter auf Wiedervorlage legen.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) lehnt ebenfalls eine
pauschale Mittelbereitstellung ab und bittet die Verwaltung
vielmehr, Mittel für konkrete Projekte und Maßnahmen über den
Fachausschuss zu beantragen - hier gelange man dann auch
sicherlich zu einem positiven Ergebnis.
Z1
- 10 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass aus seiner
Sicht die Stimmung bei den Bürgermeistern in dieser Sache
immer noch nicht gut sei und verweist auf die entsprechende
Vorlage aus Bad Münstereifel, in der in Bezug auf die Initiative
des Kreises von Skepsis die Rede sei. Insofern sei es wichtig,
dass die Beteiligten an einem Strang ziehen und mögliche
Irritationen aus der Welt geschaffen werden.
Landrat Rosenke sieht gute Chancen künftig gemeinsam mit den
Bürgermeistern das genannte Ziel zu verfolgen.
Der Kreistag beschließt, den Landrat aufzufordern, mit den
Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen Kontakt
aufzunehmen im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung
mit einem den heutigen Anforderungen erstreckenden
Breitbandnetzes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem
Kreis Düren und anderen Kommunalverbänden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der
Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017
V 85/2014
Kreisausschuss
Z1
26.11.2014
Kreistagsmitglied Mondorf (AfD) sieht bei den verbeamteten
Mitarbeiter/innen durchaus noch eine Diskrepanz zwischen den
Geschlechtern, allerdings sei dies aus seiner Sicht bei den
tariflich Beschäftigten nicht der Fall.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) stellt die allseits bekannte
Problematik von Frauen in Führungspositionen fest und regt an,
möglicherweise eine Kandidatin zur Landratswahl aufzustellen.
Frau Eil, Gleichstellungsbeauftragte, führt aus, dass es schwierig
sei, Frauen zu finden, die entsprechende Positionen bekleiden
möchten. Des Weiteren sei ein Großteil der Frauen in Teilzeit
beschäftigt, wodurch das Bild etwas verfälscht sei. Würde man
Stellenumfänge statt Köpfe darstellen, wäre der Handlungsbedarf
deutlicher sichtbar.
Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage zur
Vorlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung
Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (AfD)
- 11 TOP 9
Änderung des Taxentarifes vom 09.10.2013
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
V 76/2014
19.11.2014
26.11.2014
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt, die 12. Verordnung vom 09.10.2013
über die Festsetzung von Beförderungsentgelten für den Verkehr
mit den im Kreis Euskirchen zugelassenen Taxen (Taxentarif)
entsprechend der Anlage 1 der Vorlage zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Einstimmig
Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung,
Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)
V 82/2014
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beschließt:
1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016
(01.08.2015), auslaufend aufgelöst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren
nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
Einstimmig
Einsatz von Integrationshilfen insbesondere an
Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen
A 29/2014
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
13.11.2014
20.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beschließt,
1. die Kreisverwaltung wird aufgefordert, angesichts der
steigenden Anzahl von Integrationshelfern/
Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses
Förderinstrument weiterentwickelt werden kann. Dies gilt
in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie
auch für die Kindertagesstätten.
2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der
Inklusionspauschale weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 12 -
TOP 12
Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen
A 31/2014
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag nimmt die Ausführungen in der Z1 zur Kenntnis.
TOP 13
Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur
Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis
Euskirchen
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
A 37/2014
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
18.11.2014
26.11.2014
Kreistagsmitglied Ramers erläutert, dass viele der Flüchtlinge
männlich und im Schnitt ca. 30 Jahre alt seien. Aus diesem
Grund habe auch das BZE signalisiert, sich an entsprechenden
Angeboten zu beteiligen, so dass man den Prüfauftrag an die
Verwaltung auf das BZE ausweiten könne.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreis Euskirchen erarbeitet gemeinsam mit den Kommunen
und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein
kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der
jungen/jugendlichen Flüchtlinge. Bei der Suche nach geeigneten
Standorten soll eine abgestimmte, bedarfsgerechte Lösung
angestrebt werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler
Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2015/2016
V 75/2014
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Z1
Z2
20.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen
Träger für das Kindergartenjahr 2015/16 in Abweichung von
§ 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein
Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
- 13 -
TOP 15
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen
Gesundheitskonferenz
hier: Ersatzwahl
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
V 61/2014
13.11.2014
26.11.2014
Z1
Z2
Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte
Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
für die Gesetzliche Pflegeversicherung:
Sigrid Averesch, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Düsseldorf
und
für die Ärztekammer Nordrhein:
Dr. Michael Hirzebruch, Eifelhöhenklinik Marmagen
-als StellvertreterAbstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Erzeugung von Aromastoffen
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
F 4/2014
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
Z2
05.11.2014
19.11.2014
Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2 der Sitzung in den
Fachausschuss vertagt.
TOP 17
Sperrung von Wald- und Wanderwegen im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion
F 9/2014
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
Z1
Z2
25.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag nimmt die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung
zur Kenntnis.
TOP 18
Demographische Entwicklung im ländlichen Bereich
hier: Resolution der CDU-Kreistagsfraktion
R 3/2014
Kreisausschuss
Z1
Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
26.11.2014
- 14 Die Bundesregierung in Berlin und die Landesregierung in
Düsseldorf werden aufgefordert, durch Zurverfügungstellung von
städtebaulichen Mitteln und steuerlichen Vergünstigungen
Anreize dafür zu schaffen, dass der Erwerb von Eigentum in mit
alter Bausubstanz versehenen dörflichen Ortskernen und deren
nachhaltige Sanierung erleichtert werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Erlass der Sechsten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen vom 21.12.2005
V 70/2014
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
19.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Förderung kommunaler Straßenbau
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion
A 39/2014
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
19.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Regierung des
Landes Nordrhein-Westfalen auf die Notwendigkeit einer
fortdauernden Förderung des Baues und der Unterhaltung von
kommunalen Straßen über das Jahr 2019 hinaus aufmerksam zu
machen und dieselbe einzufordern. Für das
Stadtverkehrsförderprogramm - Förderung des kommunalen
Straßenbaus und der Nahmobilität muss es eine adäquate
Fortsetzung geben, die den bedarfsgerechten Erhalt der StraßenInfrastruktur im Kreis Euskirchen ermöglicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
TOP 21
Vorlagen, Anträge und Informationen zur Haushaltssatzung
2015
TOP 21.1
Stellungnahme der Verwaltung
Landrat Rosenke nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum
Haushalt 2015. Die Haushaltsrede ist dieser Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.
- 15 -
TOP 21.2
Stellungnahmen / Haushaltsreden der Fraktionen
Für die CDU-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Reidt zum
Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 2 beigefügt.
Für die SPD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Schulte zum
Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 3 beigefügt.
Für die FDP-Fraktion nimmt Kreistagsmitglied Grau zum Haushalt
2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift als
Anlage 4 beigefügt.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt
Fraktionsvorsitzender Grutke zum Haushalt 2015 Stellung. Diese
Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.
Für die UWV-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Troschke zum
Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 6 beigefügt.
Für die Fraktion DIE LINKE nimmt Fraktionsvorsitzender Bell zum
Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 7 beigefügt.
Für die AfD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Dürer zum
Haushalt 2015 Stellung. Diese Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 8 beigefügt.
TOP 21.3
Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß
§ 55 KrO NRW
V 68/2014
Kreistag
Verwaltungsergänzung
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
01.10.2014
30.10.2014
06.11.2014
19.11.2014
26.11.2014
Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte
und Gemeinden wie folgt:
Zu den im Schreiben vom 24.09.2014 angesprochenen Punkten
wird wie folgt Stellung genommen:
1. Dem vorangestellten Fazit der Bürgermeister ist
grundsätzlich zu widersprechen.
Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge
des Kreises Euskirchen werden ganz offensichtlich negiert.
Ein partnerschaftlicher Dialog hat immer stattgefunden.
- 16 -
Insbesondere für den erheblich kreisumlagerelevanten Sozialund Jugendbereich wurde eigens eine Sozialkonferenz
eingerichtet, die als Plattform für den gegenseitigen
Austausch über Situation, Ursachen und Lösungsansätze
dienen soll.
Der Kreistag lässt immer die haushaltswirtschaftliche
Situation in seine Erwägungen einfließen und bemüht sich um
Rücksichtnahme. Auf eines der jüngsten Beispiele, der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr
2014, darf ebenso verwiesen werden wie auf den
Vermögenseinsatz der Vergangenheit. Die Finanznöte der
Städte und Gemeinden wurden im Übrigen vom Kreis nie
negiert.
Der Kreistag kann allerdings auch nicht die Gesetzeslage
ignorieren, die einen Haushaltsausgleich für Kreise
vorschreibt. Ebenso wenig kann er sich eigener Steuerquellen
bedienen, sondern ist kraft Gesetzes auf das Institut der
Umlagefinanzierung für den verbleibenden Zuschussbedarf
angewiesen.
Plakative Vorwürfe à la „Kreis ist … mitverantwortlich für die
… Misere“ ändern nichts an der Tatsache, dass die
gestiegenen Kreisumlagebelastungen fast ausschließlich auf
Steigerungen im sozialen Bereich zurückzuführen sind.
Die Kritik an Umgangsformen ist aus Sicht des Kreises nicht
nachvollziehbar.
2. Benehmen
Wie unter 1.3 richtigerweise ausgeführt, kommt der Kreis seinen
Verpflichtungen nach und folgt der Rechtslage. Kritik an fehlender
Detailtiefe kann aus Sicht des Kreises nicht nachvollzogen
werden, da zu dem frühen Zeitpunkt der Benehmenseinleitung
eine umfangreichere Darstellung nicht leistbar ist.
Wenn im Zwischenfazit eine Vorfestlegung unterstellt wird, ist
diese zurückzuweisen:
Da eine Kreisumlage nicht „von oben herab“ zu Beginn des
Aufstellungsprozesses festgelegt wird, sondern am Ende des
Prozesses Ergebnis einer Vielzahl von Produktplanungen ist,
wurde auch der Gesamtergebnisplan, der Basis der Eckdaten
ist, in das Benehmensschreiben aufgenommen. Angesichts
der Irritation, die dies anscheinend auslöst, wird künftig auf
diese Angabe verzichtet.
Die Einstellung des Schreibens in den elektronischen
Sitzungsdienst folgt der langjährigen Praxis und dem Wunsch
des Kreistages, frühzeitig über das Benehmensschreiben
informiert zu werden.
Dass sich Parameter im Zuge der Beratungen noch verändern
können, trifft alle staatlichen Ebenen. Eine „last-minuteVerständigung“ erscheint nicht praktikabel.
3. Einzelne angesprochene Punkte
Zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wurden auf
Seite 5 des Benehmensschreibens Erläuterungen
abgegeben. Die zu erwartenden Stände des Eigenkapitals
sind Inhalt des Haushaltsentwurfes, der am 01.10.2014 dem
- 17 Kreistag zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Eine Sonderumlage nach § 56c KrO ist derzeit ebenso wenig
geplant wie eine Abrechnung der Jugendamtsumlage. Die
Ausführungen der Bürgermeister, dass in diesem Falle ein
Ertrag mit kreisumlagemindernder Wirkung entstünde, gehen
allerdings fehl.
Die Ursache der steigenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist
die steigende Fallzahl, wie auch im Benehmensschreiben
ausgeführt wird. Vorwürfe, dass die Entwicklung vom Kreis
lediglich als durchzureichendes „Faktum“ angesehen wird,
sind unangebracht. Gegensteuerungsmaßnahmen sind
jedoch leider derzeit nicht ersichtlich. Bei der Hilfe zum
Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und
Gemeinden delegierte Aufgabe. Die Thematik wurde auch in
der Sozialkonferenz am 15.09.2014 angesprochen, ohne
dass irgendeine Gemeinde eine Idee zur Gegensteuerung in
diesem Bereich geäußert hat.
Mitverursacher der steigenden Fallzahlen ist zu einem
wesentlichen Teil das durch den Bundesgesetzgeber
abgesenkte Rentenniveau - insbesondere bei den in der
Regel zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrenten.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine
auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Als
Konsequenz aus den Feststellungen der Rechnungsprüfung
im Rechnungsprüfungsbericht laufen derzeit bilaterale
Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden. Die
dort erzielten Ergebnisse sollen in der nächsten
Sozialkonferenz und ggfls. anschließend in der
Bürgermeisterkonferenz mit allen Städten und Gemeinden
diskutiert und bewertet werden. Dies wurde ebenfalls in der
Sozialkonferenz vom 15.09.2014 angekündigt.
Themen werden dabei insbesondere sein:
ein ordnungsgemäßer Personaleinsatz
die Geltendmachung von Eigenschäden
die Beibehaltung oder Rücknahme der Delegation.
Die Nachbesetzung einer Stelle im Bereich
Schulsozialarbeit war erforderlich, weil eine Stelle derzeit
nicht besetzt ist. Um überhaupt qualifizierte Bewerber(innen)
zur Bewerbung zu motivieren, ist der Zusatz in der
Stellenausschreibung - wie beschrieben - gewählt worden.
Nach wie vor steht der Kreis zu seiner Zusage, eine
Entscheidung über die Fortführung der
Schulsozialarbeiterstellen nach dem BuT erst nach
Erörterung mit den Städten und Gemeinden zu treffen.
Derzeit erstellt die Abt. 51 - wie besprochen - ein
Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit
insgesamt. In der Sozialkonferenz am 15.09.2014 ist der
Kreis von den Städten und Gemeinden gebeten worden,
hierbei auch zu prüfen, ob die Schulsozialarbeit der
Schulträger nicht auch vom Kreis übernommen werden kann.
Dieses Thema ist Schwerpunktthema der nächsten
Sozialkonferenz.
- 18
In der Abt. 51 findet ein stetiges, umfangreiches und
intensives Controlling statt. Mit jedem Anbieter finden
konstruktive, aber auch kontroverse Qualitätsdialoge statt
(Wirksamkeitsdialoge).
Die Wirksamkeit und Zielerreichung von erzieherischen
Hilfen wird bundesweit diskutiert und ist auch in der Abt. 51
seit vielen Jahren im Rahmen der Qualitätsentwicklung
permanente Aufgabe. Ziel ist dabei weiterhin eine möglichst
effektive Hilfeplanung (ohne Einschränkung des
Rechtsanspruches).
Insgesamt ist dann auch festzustellen, dass der Kreis
Euskirchen im Vergleich der Aufwände mit anderen
Jugendhilfeträgern im unteren Bereich anzusiedeln ist.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der freiwillige
Anteil an den Elternbeiträgen (Differenz der geplanten
Elternbeiträge zu 19% der Betriebskosten) seit Jahren im
Haushalt bei den freiwilligen Leistungen ausgewiesen.
Die vorgenommenen Änderungen im Elternbeitragsrecht
waren allgemeiner politischer Wille und sind auch vor dem
Hintergrund der Einbringlichkeit des Beitrages bei Eltern aus
den angesprochenen Rechtskreisen zu sehen.
Bezüglich des steigenden Buchungsverhaltens ist
festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen eine der niedrigsten
Quoten für 45 Stunden-Betreuung hat sowie die vom Land
vorgegebene max. Erhöhung von 4% pro Kindergartenjahr
bei den 45-Stunden-Betreuungen immer unterschritten
wurde. Dies liegt u.a. daran, dass von hier die
Betreuungsbuchungen für jede Kita im Einzelgespräch auf
der Basis der tatsächlichen Anmeldungen genehmigt werden.
Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Die Abrechnungen der Tageseinrichtungen erfolgen durch
die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der
Verwendungsnachweise. Sollten dort Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten bestehen, wird um Konkretisierung
gebeten.
ÖPNV-Umlage
Wie richtigerweise bemerkt wird, ist der Ertragsrückgang
aufgrund der Anteilsverkäufe an der ene/ere sukzessive
berücksichtigt. Von einem vollen Ertragsrückgang in 2015
wurde nicht ausgegangen.
Bündelung Schüler- und Linienverkehre und Nutzung der DB:
Bereits im Jahr 2011 hat der Kreis Euskirchen zusammen mit
der RVK über das Projekt „SchuliMM“ versucht, auf die sich
wandelnde Schullandschaft mit Aufbau neuer Schulformen
und den Veränderungen durch den demographischen
Wandel (Rückgang Schülerzahlen) für den ÖPNV zu
reagieren. Ziel war es, bereits frühzeitig zusammen mit den
Städten und Gemeinden Lösungsmöglichkeiten für eine
kostengünstige ÖPNV-Anbindung neuer Schulformen oder
veränderter Schulstandorte zu finden. Der Kreis Euskirchen
hat dabei nicht nur einzelne Schulstandorte im Blick, sondern
muss den vernetzten Verkehr für die Schulträger zusammen
mit der RVK planen und umsetzen. Im Jahr 2012 musste das
- 19 Projekt „SchuliMM“ aufgegeben werden, da sich die
Kommunen und Schulträger außer Stande sahen, konkrete
Angaben zu den zukünftigen Schulstandorten oder
Schulformen zu tätigen.
Zum Schuljahr 2013/2014 wurde in Blankenheim/Nettersheim
die Gesamtschule sowie in Mechernich und Kall die
Sekundarschule eingerichtet. Für die Gesamtschule wurde
nach mehrheitlichem Votum der Städten und Gemeinden
neue Verkehre aufgelegt, da sich neue Fahrbeziehungen in
Richtung Blankenheim ergaben, die in der bisherigen
Schullandschaft nicht vorhanden waren.
Für die Planung des Schülerverkehrs ergeben sich mehrere
Problempunkte. Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist
grundsätzlich auf die Bahnstrecken abgestimmt. Teilweise
werden auch schon Schülerverkehre über die Bahn
abgewickelt. Die Beförderung mit der Bahn ist jedoch nicht
überall möglich, von den Schulträgern gewünscht oder
betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die Taktung der Bahn umfasst
überwiegend einen Stundentakt. Die Schulzeiten orientieren
sich an einem 45-Minuten-Rhythmus. Daher passen die
Schul- und Bahnzeiten nicht immer zusammen. Zudem
werden von einigen Schulträgern nur kurze Wartezeiten für
die Schüler toleriert. Hierdurch ist eine Beförderung über die
Bahn und über den auf die Bahn ausgerichteten ÖPNV
schwierig.
Vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene Beförderungen über
die Bahn, die einen zusätzlichen Umstieg oder eine längere
Reisezeit für einige Schüler bedeutet hätten, wurden von den
betroffenen Schulträgern nicht akzeptiert.
Die Schülerfahrtkostenverordnung stellt ebenfalls Grenzen
für eine Beförderung von Schülern auf. Diese Grenzen
werden von Seiten der Schulträger aber nur teilweise
ausgereizt.
Vor diesem Hintergrund erstellt der Kreis Euskirchen eine
Leitlinie, unter welchen Voraussetzungen zukünftig dem
Schülerverkehr dienende Fahrten neu eingerichtet werden
und über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden. Eine
entsprechende Information der Städte und Gemeinden fand
im Juli 2014 statt. Eine konstruktive Mitarbeit der Städte und
Gemeinden ist erforderlich.
Die Ergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen,
dass der ÖPNV bei der Schulentwicklungsplanung der
Schulträger keine Rolle spielt. Nach Festlegung der neuen
Schulformen muss der ÖPNV entsprechend reagieren und
angepasst werden. Durch den „Wettbewerb“ um Schüler
werden möglichst ansprechende Verbindungen zu den
Schulstandorten von Seiten der Schulträger versprochen.
Dass keine Beförderungspflicht seitens des Schulträgers
oder des ÖPNV für jede individuelle Verbindung besteht,
kommt dabei nur selten zum Tragen.
Um die Schülerbeförderung besser in den ÖPNV und in den
Bahnverkehr integrieren zu können, müssten die Schulträger
sowie die Schulen die Schulzeiten auf die Taktung von
ÖPNV und Bahn abstimmen und entsprechende Wartezeiten
einplanen.
In den Fällen, wo eine Integration möglich war, wurde diese
auch umgesetzt.
- 20 Entwicklung der ÖPNV-Umlage
In der Stellungnahme der Bürgermeister wird auf die
Entwicklung der Kreisumlage(n) in den Jahren 2008 bis 2014
eingegangen. Hierbei wird deutlich, dass zwischen den
Haushaltsjahren 2011 und 2012 eine z. T. erhebliche
Erhöhung der differenzierten ÖPNV-Umlage bei den Städten
und Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese resultiert aus der
zum Schuljahreswechsel 2011/2012 im Einvernehmen mit
den Städten und Gemeinden erfolgten Integration der
Schülerverkehre in den ÖPNV. Die Integration führte jedoch
gleichzeitig in den kommunalen Haushalten zu einem Entfall
der Direktzahlungen an die RVK und zur Leistung von
Schulträgeranteilen zu den SchülerTickets.
Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP):
Im Rahmen der Fortschreibung zum Nahverkehrsplan Kreis
Euskirchen wurden alle Städte und Gemeinden Anfang Juli
2014 über den Sachstand informiert. Hier wurden die
Ergebnisse zur Fortschreibung des Bedienungsstandards,
die Integration von TaxiBus und AST sowie die Durchführung
von Schülerverkehren erörtert.
Darüber hinaus fand bereits mit einzelnen Städten und
Gemeinden ein intensiver Austausch zu kommunalen NVPThemen statt. Dieser Austausch findet nicht nur im Rahmen
der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sondern auch zu
allgemeinen Themen des ÖPNV z.B. im Rahmen der
Veränderungen zum Fahrplan- oder Schuljahreswechsel
statt.
Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten
Aufgabenträgern über grenzüberschreitende Verkehre.
Zur Fortschreibung des NVP wird darauf hingewiesen, dass
der Kreis Euskirchen nicht nur ein Grobkonzept für die
einzelnen Bereiche erarbeitet, wie es für einen NVP üblich
ist, sondern dass die einzelnen Projekte möglichst
umsetzungsreif konzipiert werden. Diese Herangehensweise
ist deutlich arbeitsintensiver als die Erstellung von
Grobkonzepten.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass zur Erarbeitung des NVP
für den Bereich Planung lediglich eine Teilzeitstelle zur
Verfügung steht und im Rahmen dieser Stelle gleichzeitig die
Vorbereitungen zum Schuljahres- und Fahrplanwechsel
bearbeitet werden müssen.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 werden bereits
einige Maßnahmen umgesetzt. Weitere Prüfkonzepte sind in
Bearbeitung.
Mit den Städten und Gemeinden wurde vereinbart, dass noch
2014 Regionalkonferenzen mit den Fraktionsvertretern auf
gemeindlicher Ebene stattfinden werden. Der Kreis
Euskirchen wird hierzu einladen.
Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der
kdvz haben sich immer für kompromissorientierte
Maßnahmen eingesetzt, konnten sich aber im Hinblick auf die
Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durchsetzen.
Warum unter 1.3, e. suggeriert wird, dass eine Positionierung
der Kreis Euskirchen hieran irgendetwas ändert, ist nicht
- 21 nachvollziehbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass
außer dem Kreis Euskirchen auch noch mehrere Städte und
Gemeinden aus dem Kreis der unterzeichnenden
Bürgermeister Mitglied der kdvz sind.
Die Rechtsposition der kdvz dient der berechtigten
Interessenwahrung aller verbliebenen kdvz-Mitglieder
gegenüber den austrittswilligen und ist aus Sicht dieser
durchaus erfolgversprechend.
Diskussionen über Beauftragte, Netzwerke oder Zentren
steht der Kreis - wie in der Vergangenheit - sehr offen
gegenüber. Es bedarf allerdings in diesem Zusammenhang
schon einer Konkretisierung, was es aus Sicht der
Bürgermeister abzuschaffen gilt.
Woher die Bürgermeister die Annahme nehmen, der Kreis
beabsichtige über zu pessimistische Planungen eine
Überschussbewirtschaftung, wird weder belegt noch auch
nur annähernd nachvollziehbar begründet. Soweit auf das
Rechnungsjahr 2010 Bezug genommen wird, ist festzustellen,
dass es sich um das Jahr der überraschenden und hohen
Nachzahlung aus der Wohngeldersparnis handelt. Der
Kreistag hatte hierzu im Dezember 2010 beschlossen, den
größten Teil an die Städte und Gemeinden auszuschütten
und einen Restbetrag dazu zu nutzen, den vsl. für 2009
entstehenden Fehlbetrag (der sich später auch bestätigt hat)
durch einen Überschuss 2010 auszugleichen.
Aber auch darüber hinausgehend ist festzuhalten, dass der
Kreis immer versucht, Planungen realistisch vorzunehmen.
Die Ergebnisse des letzten Jahrzehnts weisen sowohl
Überschüsse als auch Fehlbeträge in der Jahresrechnung
aus, die sich aber jeweils im Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen (bzw. vorher Ausgaben) relativ gering
darstellen. Es mutet schon etwas abstrus an, sich auf das
Jahr 2010 zu beziehen und gleichzeitig das Fehlbetragsjahr
2009 außen vor zu lassen. Für 2014 wird derzeit im Übrigen
ebenfalls von einem Defizit ausgegangen, wie den
Bürgermeistern bekannt ist.
Bei der Finanzierung des U3-Ausbaus von einer
„Umgehungsstrategie“ zu sprechen, ist vollkommen
unangebracht. Der sog. Kindergartenkonsens hat mit der
Kreisumlage überhaupt nichts zu tun, sondern ist historisch
vor dem Hintergrund gewachsen, dass zum einen eine TeilAufgabenerledigung durch die Städte und Gemeinden
insgesamt wirtschaftlicher erschien und zum anderen damit
die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eigener Steuerung
haben. Gerade diese Steuerungsmöglichkeiten werden von
den Städten und Gemeinden unterschiedlich bewertet, wie
sich in den letzten Jahren zeigt.
Dass diese Ausführungen von allen 11 Städten und
Gemeinden mitgetragen werden, erstaunt doch sehr. Aus
den intensiven Erörterungen gerade dieses Themas in den
vergangenen Monaten ist kreisseitig festgehalten worden,
- 22 dass 10 von 11 Städten und Gemeinden am bisherigen „KitaKonsens“ festhalten wollen. Kreisseitig wird derzeit absprachegemäß - an der Vorbereitung entsprechender
vertraglicher Vereinbarungen gearbeitet.
Auch über das Beispiel hinaus sind keine Aufgaben
ersichtlich, die „vor der Klammer“ auf die Kommunen
abgewälzt worden sein sollen. Angesichts der bisherigen
Vorwürfe, der Kreis versuche zu viel an sich zu ziehen,
erscheint dieser Vorwurf etwas widersprüchlich.
Die sogenannte „Kreisumlage-Steuer-Spirale“ geht nach
Auffassung des Kreises an der Realität vorbei. Tatsache ist,
dass Grundsteuererhöhungen durchaus zu erhöhten
Unterkunftskosten und damit steigenden Soziallasten führen.
Dass aber – wie in der Zeichnung unterstellt – reihenweise
Abgabenschuldner durch die erhöhten Grundsteuer
hilfebedürftig werden, darf bezweifelt werden. Es ist im
Übrigen bezeichnend, dass „nur“ die Frage gestellt wird, was
denn der Kreis dagegen tue.
Das unter 3.2 beklagte „Verpuffen von
Konsolidierungsmaßnahmen“ gilt nicht nur für die
gemeindliche Ebene, sondern gerade auch für den Kreis. Die
vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen des Kreises bis hin
zum Vermögenseinsatz konnten die steigenden Soziallasten
im Ergebnis nur gering bremsen. Wenn behauptet wird, dass
eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises nicht zu
erkennen seien, zeugt dies nicht gerade von sachlicher
Auseinandersetzung.
Der auf den Seiten 8 bis 10 gerichtete Blick in die
Vergangenheit weist leider den Mangel auf, dass zwar die
Ausgaben und Aufwendungen für die Umlagen, die der Kreis
erhebt, aufgeführt werden, die andere Seite der Medaille aber
in den meisten Tabellen tunlichst ignoriert wird. So fehlen bei
fast allen Städten und Gemeinden insbesondere die
einmaligen Zahlungen des Kreises, die aufgrund sich
abzeichnender Überschüsse ausgekehrt wurden. Es sei
beispielhaft auf den Betrag von 10,7 Mio. € im Jahr 2010
verwiesen, der aus der Nachzahlung der Wohngeldersparnis
(s.o.) resultierte. Auch die Zahlungen, die der Kreis freiwillig
an die kommunalen Kindergartenträger leistet, werden nicht
aufgeführt. Anders allerdings in 2008: da werden die
Zahlungen des Kreises überwiegend abgezogen, so dass das
Basisjahr für den Vergleich relativ gering ausfällt.
Dass der Vergleichsmaßstab 2008 (letzteres kamerales Jahr)
gewählt wurde, macht die Vergleiche im Übrigen nur noch
unseriöser, da zum einen bekanntermaßen das
Haushaltsjahr 2008 mit einem hohen (kameralen) Fehlbetrag
abschloss und es zum anderen durch die Einführung der
Doppik automatisch zu Erhöhungen kommen musste
(Beispiel kamerale Nichttilgung vs. doppische Abschreibung).
Soll-Stellenbedarf: Außer dass sich der Kreis in der
Vergangenheit externen Untersuchungen (Kienbaum) gestellt
und bei GPA-Vergleichen gut abgeschnitten hat, wird darauf
- 23 hingewiesen, dass der Stellenbedarf jährlich in der
Organisations- und Stellenbewertungskommission des
Kreises geprüft wird.
Dennoch kann eine neue Ermittlung des
Gesamtstellenbedarfs durch einen externen Berater (z.B.
KGSt. oder REFA) beim Kreis - wie auch den
kreisangehörigen Gemeinden - sinnvoll sein. Das Thema
sollte daher in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen
erörtert werden.
Zu den in der Anhörung am 29.10.2014 angesprochenen
Punkten, soweit nicht bereits in der schriftlichen Stellungnahme
thematisiert oder in der Anhörungsveranstaltung direkt
beantwortet, sowie zum Schreiben der Kollegialen Konferenz der
Bürgermeister vom 18.11.2014 wird wie folgt Stellung
genommen:
Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen
großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der
Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise
über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine
eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist
gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die
(insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über
gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene
Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über
gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden.
Städte und Gemeinden sowie Kreis sitzen mithin immer „in
einem Boot“. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie
gelegentlich diskutiert wird und auch in der Anhörung
angesprochen wurde, steht der Kreis offen gegenüber.
Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht
geteilt, da dabei verkannt wird, dass auch der Kreis äußeren
Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis
mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die
Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und
Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich
der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der
Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend
noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor
Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von
ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt
wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot
der Rücksichtnahme bereits in der Vergangenheit sehr ernst
genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch
für den Beschluss über die Haushaltssatzung 2015.
Der Kreis Euskirchen bekundet nochmals seine jederzeitige
- 24 Gesprächsbereitschaft zu konkreten Einsparvorschlägen und
zur Erörterung und ggf. Erschließung gemeinsamer oder
mehrheitlich vorhandener Rationalisierungs- und
Optimierungspotentiale.
Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor
Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte zur
Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein
vergleichsweise geringes Eigenkapital. Die
Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer
Schwankungsreserve. Angesichts der vorhandenen
Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere
dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach
§ 56c KrO zu vermeiden, da aus Sicht des Kreises
Planungssicherheit anzustreben ist. Als Ergebnis eines
Abwägungsprozesses wird nach dem Jahr 2014 auch in 2015
eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen.
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den
Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und
Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik, die auch die
Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht
freiwilligen Aufgaben umfasste.
Einladungen an die Städte und Gemeinden zur fachlichen
Erörterung dienen generell entweder der möglichst
umfassenden Information oder der Diskussion. Ein Verzicht
würde in diesen Fällen zu einer Nichtbeteiligung der Städte
und Gemeinden führen. Im Sinne eines möglichst
gemeinschaftlichen Miteinanders wurde bisher davon
ausgegangen, dass ein Verzicht gemeindlicherseits nicht
erwünscht ist. Nach Ansicht des Kreises sollte einzelfallbezogen an den Kreis herangetragen werden, auf welche
konkreten Veranstaltungen verzichtet werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21.4
Einstimmig
Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der
Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion
A 38/2014
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Schreiben der Fraktionen CDU, SPD und
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Z1
Z2
18.11.2014
26.11.2014
04.12.2014
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke möchte wissen, ob es
realistisch ist, dass diese neuen Stellen ergebnis- bzw.
kreisumlageneutral eingerichtet werden.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass es unterschiedliche
Fördermöglichkeiten gebe und es insofern vielmehr Sozialpolitik
als Arbeitsmarktpolitik sei. Ziel sei nicht, den Stellenplan bzw. die
Kosten aufzublähen, mögliche Restkosten sollen im Rahmen des
allgemeinen Stellenbudgets aufgefangen werden.
- 25 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, ob die sechs
Stellen nur dann eingerichtet werden sollen, wenn deren
Finanzierung außerhalb des Stellenplanes gewährleistet sei.
Herr Adams, GBL I, geht davon aus, dass das vorhandene
Stellenplanbudget ausreichen wird.
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag
abstimmen.
Der Kreistag beschließt,
1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen
Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen
mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig
eine berufliche Perspektive bietet.
In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen
eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen
Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben.
Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen
Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei
Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu
erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber
auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können.
2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die
Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und
Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die
Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt
ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein
ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird.
3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein
kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter
und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten
(NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem
Förderbedarf bereitstellt.
4. Zur Umsetzung und Anwendung berichtet die Verwaltung
jährlich. Der "Soziale Stellenplan" wird bei Notwendigkeit dem
gegebenen Bedarf angepasst. Eine paritätische Besetzung der
Stellen wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDP-, UWV-
und AfD-Fraktion
TOP 21.5
Berücksichtigung von Einfacharbeitsplätzen im Stellenplan
2015
Hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
A 34/2014
Kreisausschuss
Z1
26.11.2014
Auf Nachfrage teilt die antragstellende Fraktion mit, dass sich
- 26 dieser Antrag aufgrund der Ergänzung zu TOP 21.4 (Schreiben
der Fraktionen) erledigt hat.
TOP 21.6
Stellenplan 2015
V 64/2014
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
06.11.2014
21.11.2014
26.11.2014
27.11.2014
Z1
Z2
Z3
Z4
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) beantragt eine
Stellenmehrung von 9 Stellen.
Landrat Rosenke lässt über diesen Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der Fraktion DIE
LINKE und Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2015 nach dem
vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen
der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des
Kreisausschusses.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21.7
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
UWV und AfD (2) sowie einer
Enthaltung (AfD)
Beteiligungsbericht 2013
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
Info 22/2014
10.11.2014
Z1
26.11.2014
Z2
Der Kreistag nimmt die Info 22/2014 zur Kenntnis.
TOP 21.8
Haushalt 2015
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Kreisausschuss
Siehe Beschluss zu TOP 21.9.
A 33/2014
26.11.2014
Z1
- 27 -
TOP 21.9
Verwendung der Ausgleichsrücklage
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stellt fest, dass die zu
erwartende Kreisumlageerhöhung durch die Gewerbesteuer und
Grundsteuer B unmittelbar bei den Kreisbürgern ankommt.
Insofern würde auch der Beschluss zur Ausgleichsrücklage
direkte Auswirkungen haben.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) betont, dass diese Maßnahme
lediglich eine einmalige Wirkung erzeuge und man damit nicht die
strukturellen Probleme löse. Da man auch die Interessen des
Kreises berücksichtigen müsse, sei die Entnahme in Höhe von 2
Mio. € vertretbar und sinnvoll.
Landrat Rosenke erläutert kurz den verwaltungsseitigen
Vorschlag zur Entnahme von 2,5 Mio. €.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) hält fest, dass seine Fraktion
eine verlässliche Finanzpolitik möchte und die
Ausgleichsrücklage eine solche bleiben sollte. Insofern würde der
jetzige Griff in die Rücklage nicht wirklich weiterhelfen, da weder
für die Städte und Gemeinden noch für den Kreis absehbar sei,
was künftig noch auf die jeweilige Kommune zukomme.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ebenfalls für unseriös
und gefährlich und verweist ergänzend auf die Berichte der
Gemeindeprüfungsanstalt.
Landrat Rosenke lässt über den UWV-Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der Fraktionen
FDP, UWV, AfD und DIE LINKE
Mit Verweis auf die Veränderungsliste erfolgt anschließend die
Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag (Entnahme in Höhe
von 2,5 Mio. €).
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der AfD-Fraktion
und Landrat Rosenke
Im Anschluss stellt der Vorsitzende den CDU-Antrag zur
Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
DIE LINKE sowie einer Enthaltung
A 44/2014
- 28 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
TOP 21.10
DemografieInitiative - Reduzierung des Haushaltsansatzes
2015
hier: Antrag der FDP-Fraktion
A 35/2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
10.11.2014
Z1
26.11.2014
Z2
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt den Mittelansatz für die
DemografieInitiative des Kreises Euskirchen (Kostenträger
1505710411 / Sachkonto SK 5281000) im Haushaltsplan 2015
von 80.000 € auf 40.000 € zu reduzieren. Der Ansatz ist zu
budgetieren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21.11
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der Fraktionen
FDP, UWV und AfD
Teilnahme am Bundesprogramm 'Demokratie Leben'
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 41/2014
Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Fachausschuss
vertagt.
TOP 21.12
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2015
V 67/2014
Kreistag
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
Verwaltungsergänzung
01.10.2014
06.11.2014
10.11.2014
Z1
Z2
Z3
19.11.2014
13.11.2014
18.11.2014
20.11.2014
26.11.2014
28.11.2014
09.12.2014
Z4
Z5
Z6
Z7
Z8
Z9
Z 10
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) bittet für die Fraktionen CDU
und
SPD
über
die
2.
Veränderungsliste
in
der
Verwaltungsergänzung Z10 vorab gesondert abstimmen zu
lassen. Dieser Bitte wird zugestimmt. Sodann steht ohne weitere
Aussprache die 2. Veränderungsliste zur Abstimmung.
- 29 Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Zustimmung der Fraktion DIE
LINKE und Enthaltung der AfDFraktion
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt eine kurze
Sitzungsunterbrechung. Der Vorsitzende unterbricht daraufhin die
Sitzung.
Im Anschluss plädiert Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) dafür,
die Haushaltsmittel entsprechend der Vorlage 86/2014 in den
Haushalt mit aufzunehmen.
Auf Nachfragen des UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke
erläutert Kreiskämmerer Hessenius die Höhe der Folgekosten im
Falle der Bezuschussung durch das Land und nimmt zur Frage
der vorläufigen Haushaltsführung Stellung: soweit der Haushalt
2015 noch nicht rechtswirksam ist, ist im Einzelfall das Vorliegen
der Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung zu
prüfen. Diese sind hier erfüllt.
Für Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
ist die ganze Situation äußerst fragwürdig, wenn Haushaltsmittel
eingestellt werden ohne dass in der Sache eine vernünftige
Diskussion stattgefunden habe. Dies sei an der Stelle zu kurz
gesprungen und müsse aufgearbeitet werden.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass viele andere
Gesellschafter schon zugestimmt hätten und sich auch bei
vogelsang ip alle Beteiligten einig waren. Insofern solle man jetzt
die Sache zeitnah im Rahmen einer Sondersitzung des
Fachausschusses zu Ende bringen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke zitiert einen Presseartikel
vom 03.09.2014, wonach angeblich noch alles in Ordnung war
und möchte wissen, woher nun plötzlich diese enorme Differenz
komme.
Landrat Rosenke verweist darauf, die inhaltliche Diskussion im
Fachausschuss zu führen und ergänzt, dass eine Entscheidung
im März nach Informationen der Bezirksregierung Köln
förderunschädlich sei.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) betont, dass die Vorlage eigentlich
entscheidungsreif sei und man durchaus heute den Beschluss
fassen könne. Die Sondersitzung sei insofern lediglich ein
Angebot.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt sodann die
Haushaltsmittel aus der Vorlage 86/2014 (nichtöffentlich)
vorsorglich in den Haushalt einzustellen und das Thema inhaltlich
womöglich in einer Sondersitzung des Fachausschusses Anfang
Januar zu behandeln, um dann im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung in der Sache zu beschließen, damit
auch die Förderanträge entsprechend zeitnah gestellt werden
können.
- 30 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erläutert, dass es heute
lediglich um die Haushaltsmittel gehe und nicht um die Sache als
solches. Zudem sei es bei Altbauprojekten die Regel, dass
unvorhergesehene Dinge passierten, die dann zu Mehrkosten
führen. Des Weiteren seien die Rückmeldungen seiner Kollegen
aus den anderen Kreisen durchaus positiv, dort gebe es
anscheinend weniger Probleme als hier. Allerdings bittet er
darum, die Politik über solche Dinge künftig unmittelbar zu
informieren, damit man es nicht aus der Presse erfahren müsse.
Eine Sondersitzung benötige seine Fraktion nicht.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt
mit Verweis auf einen Fragenkatalog aus Düren mit, dass man
über die Projekterhöhung diskutieren wolle und eine Aufklärung
verlange. Ohne zu wissen, wie der Betrag entstanden sei, wäre
es unverantwortlich den zusätzlichen Betrag in den Haushalt
einzustellen, der womöglich auf 1 Mio. € anwachsen könne.
Schließlich sei im Fachausschuss am 10.11.2014 noch alles in
Ordnung gewesen.
Kreistagsmitglied Bühl (UWV) stellt fest, dass CDU und SPD in
den entsprechenden Gremien vertreten seien und insofern einen
klaren Wissensvorsprung hätten. Wären die kleineren Fraktionen
ebenso informiert worden, gäbe es die Probleme in der Form jetzt
vermutlich gar nicht.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) ergänzt, dass es zum guten Ton
gehöre, allen Beteiligten den gleichen Wissensstand zu
vermitteln, damit vor der Entscheidung über die Sache diskutiert
werden könne.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist der Auffassung, dass
es hier durchaus auch um Personen gehe und dass das
Zustandekommen der Vorlage schon recht fragwürdig sei, so
dass der Eindruck entstehen könne, man wolle gewisse Sachen
gar nicht diskutieren.
Nach Ansicht von Kreistagsmitglied Ramers (SPD) wurde das
Thema von verschiedenen Seiten aufgebauscht und er hielte nun
den Vorschlag einer Sondersitzung sowie den heutigen
Beschluss über die Mittelbereitstellung - versehen mit einer
entsprechenden Sperre - für vernünftig.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) macht nochmals deutlich, dass
diese Sondersitzung in der ersten Januarwoche stattfinden muss.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt sodann eine
Sondersitzung des Fachausschusses in der ersten Januarwoche
sowie die Einstellung der mit einer Sperre versehenen
entsprechenden Haushaltsmittel.
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet um
getrennte Abstimmung.
Der Vorsitzende lässt zunächst
Sondersitzung abstimmen:
über
den
Antrag
der
- 31 Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der
UWV-Fraktion und Enthaltung der
AfD-Fraktion
Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag
Haushaltsmittel inklusive Sperrvermerk abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
der
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE sowie Enthaltung der AfDFraktion
Abschließend stellt der Vorsitzende den Haushalt unter
Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse insgesamt wie folgt
zur Abstimmung:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung der
Anlage 9 zu dieser Niederschrift.
2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wird
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
UWV, AfD und DIE LINKE
Berichte und Mitteilungen des Landrates -Mündl. VortragDer Vorsitzende teilt mit, dass es keine weiteren Mitteilungen
gebe.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 06.01.2015
- 32 gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter