Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.07.2017
73/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
FB II
Herr Grießhaber,
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.22
20.06.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Konsequenzen aus dem Moratorium Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und
Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5
der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden.
In naher Zukunft ist keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert. Aus diesem
Grund macht der Rat der Gemeinde Hürtgenwald von seinem Recht gebrauch, die Anregung nach
§ 24 GO unmittelbar zu beraten und entscheiden.
Es wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Hierin wird angeregt, dass der Rat beschließt, dass:
1. alle öffentlichen Gräber, Symbole und Gedenkstätten der Wehrmacht resp. deren Offiziere, im
Gemeindegebiet entfernt werden .
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2.
der Bürgermeister sein Hausrecht unmittelbar ausübt und die in der Vitrine des Rathauses
ausgestellten Kriegsdevotionalien entfernen lässt.
3. die Geschichte der Juden in der Gemeinde Hürtgenwald durch einen Forschungsauftrag
untersucht wird, d.h. der Rat beschließt, dass dazu die notwendigen Mittel bereitgestellt
werden und die Verwaltung hierzu Fördermittel beantragt.
Sachstandsbericht der Verwaltung:
Der Abschlussbericht des Lenkungskreises „Moratorium Hürtgenwald“ steht auf der Tagesordnung
des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine am 11. Juli 2017. Wie der Ausschuss in dieser
Thematik weiter verfährt, kann ggfs. im Rahmen der Ratssitzung bekannt gegeben werden.
Die Ausstellungsstücke des Geschichtsvereins in der Rathausvitrine wurden zwischenzeitlich
bereits von Vereinsvertretern zurückgeholt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ob der Rat der Gemeinde Hürtgenwald der Anregung des Antragstellers nachkommt, entscheidet
dieser in eigener Zuständigkeit.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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