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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Konsequenzen aus dem Moratorium Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Konsequenzen aus dem Moratorium Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Konsequenzen aus dem Moratorium Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.07.2017 73/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: FB II Herr Grießhaber, Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.22 20.06.2017 öffentlich TOP- Nr.: Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Konsequenzen aus dem Moratorium Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5 der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden. In naher Zukunft ist keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert. Aus diesem Grund macht der Rat der Gemeinde Hürtgenwald von seinem Recht gebrauch, die Anregung nach § 24 GO unmittelbar zu beraten und entscheiden. Es wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Hierin wird angeregt, dass der Rat beschließt, dass: 1. alle öffentlichen Gräber, Symbole und Gedenkstätten der Wehrmacht resp. deren Offiziere, im Gemeindegebiet entfernt werden . - Seite 1 von 2 - 2. der Bürgermeister sein Hausrecht unmittelbar ausübt und die in der Vitrine des Rathauses ausgestellten Kriegsdevotionalien entfernen lässt. 3. die Geschichte der Juden in der Gemeinde Hürtgenwald durch einen Forschungsauftrag untersucht wird, d.h. der Rat beschließt, dass dazu die notwendigen Mittel bereitgestellt werden und die Verwaltung hierzu Fördermittel beantragt. Sachstandsbericht der Verwaltung: Der Abschlussbericht des Lenkungskreises „Moratorium Hürtgenwald“ steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine am 11. Juli 2017. Wie der Ausschuss in dieser Thematik weiter verfährt, kann ggfs. im Rahmen der Ratssitzung bekannt gegeben werden. Die Ausstellungsstücke des Geschichtsvereins in der Rathausvitrine wurden zwischenzeitlich bereits von Vereinsvertretern zurückgeholt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ob der Rat der Gemeinde Hürtgenwald der Anregung des Antragstellers nachkommt, entscheidet dieser in eigener Zuständigkeit. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -