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Beschlussvorlage (Anhörung 2. stv. Wehrleiter)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
60 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
20.03.17, 16:00
Aktualisiert
20.03.17, 16:00
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Inhalt der Datei

Der Landrat Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Amt für Bevölkerungsschutz -Nur als elektronische Post- Dienstgebäude Marienstr. 29, KreuzauStockheim Auskunft Karlheinz Eismar Telefon-Durchwahl 02421/559-226 eMail k.eismar@kreis-dueren.de An den Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Zimmer-Nr. GA4 Fax 02421/559-144 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Kreisbrandmeister Datum 10. Februar 2017 Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestellung eines weiteren stellvertretenden Leiter der Feuerwehr. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Besetzung einer weiteren Funktionsstelle eines stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, wurde unter Beachtung des § 11 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in der derzeit gültigen Fassung, die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald unter meiner Beteiligung, durch den Feuerschutzträger, vertreten durch Herrn Bürgermeister Axel Buch, am 09.02.2017 angehört. Als Ergebnis dieser Anhörung schlage ich dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, den Brandinspektor Sebastian Schwindt zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen. Die Bestellung von Herrn Schwindt zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr kann jedoch nur kommissarisch erfolgen, weil er nach der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) in der zurzeit gültigen Fassung noch nicht über die dort geforderte fachliche Qualifikation verfügt. Herr Schwindt muss hierzu noch die Lehrgänge F/B V Teil 1 und Teil 2 sowie F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolvieren. Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei Jahre nicht übersteigen. Bankverbindung: Telefonzentrale: Internet: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356 212 IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF (02421) 220 Paketanschrift: www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Die förmliche Ernennung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr und die damit notwendige Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit können bei Herrn Schwindt erst nach Vorliegen der vorgenannten fachlichen Voraussetzungen erfolgen. Wird die erforderliche Qualifikation innerhalb von zwei Jahren nicht erworben, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der Feuerwehr gemäß § 11 BHKG erforderlich. Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist gem. § 17 (4) LVO FF nicht auf die Dienstzeit anzurechnen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Karlheinz Eismar) Kreisbrandmeister