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Beschlusstext (Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
08.01.15, 15:45

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21.3 Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW V 68/2014 Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt: Zu den im Schreiben vom 24.09.2014 angesprochenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen: 1. Dem vorangestellten Fazit der Bürgermeister ist grundsätzlich zu widersprechen.       Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge des Kreises Euskirchen werden ganz offensichtlich negiert. Ein partnerschaftlicher Dialog hat immer stattgefunden. Insbesondere für den erheblich kreisumlagerelevanten Sozialund Jugendbereich wurde eigens eine Sozialkonferenz eingerichtet, die als Plattform für den gegenseitigen Austausch über Situation, Ursachen und Lösungsansätze dienen soll. Der Kreistag lässt immer die haushaltswirtschaftliche Situation in seine Erwägungen einfließen und bemüht sich um Rücksichtnahme. Auf eines der jüngsten Beispiele, der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2014, darf ebenso verwiesen werden wie auf den Vermögenseinsatz der Vergangenheit. Die Finanznöte der Städte und Gemeinden wurden im Übrigen vom Kreis nie negiert. Der Kreistag kann allerdings auch nicht die Gesetzeslage ignorieren, die einen Haushaltsausgleich für Kreise vorschreibt. Ebenso wenig kann er sich eigener Steuerquellen bedienen, sondern ist kraft Gesetzes auf das Institut der Umlagefinanzierung für den verbleibenden Zuschussbedarf angewiesen. Plakative Vorwürfe à la „Kreis ist … mitverantwortlich für die … Misere“ ändern nichts an der Tatsache, dass die gestiegenen Kreisumlagebelastungen fast ausschließlich auf Steigerungen im sozialen Bereich zurückzuführen sind. Die Kritik an Umgangsformen ist aus Sicht des Kreises nicht nachvollziehbar. 2. Benehmen Wie unter 1.3 richtigerweise ausgeführt, kommt der Kreis seinen Verpflichtungen nach und folgt der Rechtslage. Kritik an fehlender Detailtiefe kann aus Sicht des Kreises nicht nachvollzogen werden, da zu dem frühen Zeitpunkt der Benehmenseinleitung eine umfangreichere Darstellung nicht leistbar ist. Wenn im Zwischenfazit eine Vorfestlegung unterstellt wird, ist diese zurückzuweisen:   Da eine Kreisumlage nicht „von oben herab“ zu Beginn des Aufstellungsprozesses festgelegt wird, sondern am Ende des Prozesses Ergebnis einer Vielzahl von Produktplanungen ist, wurde auch der Gesamtergebnisplan, der Basis der Eckdaten ist, in das Benehmensschreiben aufgenommen. Angesichts der Irritation, die dies anscheinend auslöst, wird künftig auf diese Angabe verzichtet. Die Einstellung des Schreibens in den elektronischen Sitzungsdienst folgt der langjährigen Praxis und dem Wunsch des Kreistages, frühzeitig über das Benehmensschreiben informiert zu werden. Dass sich Parameter im Zuge der Beratungen noch verändern können, trifft alle staatlichen Ebenen. Eine „last-minuteVerständigung“ erscheint nicht praktikabel. 3. Einzelne angesprochene Punkte  Zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wurden auf Seite 5 des Benehmensschreibens Erläuterungen abgegeben. Die zu erwartenden Stände des Eigenkapitals sind Inhalt des Haushaltsentwurfes, der am 01.10.2014 dem Kreistag zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eine Sonderumlage nach § 56c KrO ist derzeit ebenso wenig geplant wie eine Abrechnung der Jugendamtsumlage. Die Ausführungen der Bürgermeister, dass in diesem Falle ein Ertrag mit kreisumlagemindernder Wirkung entstünde, gehen allerdings fehl.  Die Ursache der steigenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist die steigende Fallzahl, wie auch im Benehmensschreiben ausgeführt wird. Vorwürfe, dass die Entwicklung vom Kreis lediglich als durchzureichendes „Faktum“ angesehen wird, sind unangebracht. Gegensteuerungsmaßnahmen sind jedoch leider derzeit nicht ersichtlich. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Die Thematik wurde auch in der Sozialkonferenz am 15.09.2014 angesprochen, ohne dass irgendeine Gemeinde eine Idee zur Gegensteuerung in diesem Bereich geäußert hat. Mitverursacher der steigenden Fallzahlen ist zu einem wesentlichen Teil das durch den Bundesgesetzgeber abgesenkte Rentenniveau - insbesondere bei den in der Regel zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrenten. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Als Konsequenz aus den Feststellungen der Rechnungsprüfung im Rechnungsprüfungsbericht laufen derzeit bilaterale Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden. Die dort erzielten Ergebnisse sollen in der nächsten Sozialkonferenz und ggfls. anschließend in der Bürgermeisterkonferenz mit allen Städten und Gemeinden diskutiert und bewertet werden. Dies wurde ebenfalls in der Sozialkonferenz vom 15.09.2014 angekündigt. Themen werden dabei insbesondere sein:  ein ordnungsgemäßer Personaleinsatz  die Geltendmachung von Eigenschäden  die Beibehaltung oder Rücknahme der Delegation.  Die Nachbesetzung einer Stelle im Bereich Schulsozialarbeit war erforderlich, weil eine Stelle derzeit nicht besetzt ist. Um überhaupt qualifizierte Bewerber(innen) zur Bewerbung zu motivieren, ist der Zusatz in der Stellenausschreibung - wie beschrieben - gewählt worden. Nach wie vor steht der Kreis zu seiner Zusage, eine Entscheidung über die Fortführung der Schulsozialarbeiterstellen nach dem BuT erst nach Erörterung mit den Städten und Gemeinden zu treffen. Derzeit erstellt die Abt. 51 - wie besprochen - ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit insgesamt. In der Sozialkonferenz am 15.09.2014 ist der Kreis von den Städten und Gemeinden gebeten worden, hierbei auch zu prüfen, ob die Schulsozialarbeit der Schulträger nicht auch vom Kreis übernommen werden kann. Dieses Thema ist Schwerpunktthema der nächsten Sozialkonferenz.  In der Abt. 51 findet ein stetiges, umfangreiches und intensives Controlling statt. Mit jedem Anbieter finden konstruktive, aber auch kontroverse Qualitätsdialoge statt (Wirksamkeitsdialoge). Die Wirksamkeit und Zielerreichung von erzieherischen Hilfen wird bundesweit diskutiert und ist auch in der Abt. 51 seit vielen Jahren im Rahmen der Qualitätsentwicklung permanente Aufgabe. Ziel ist dabei weiterhin eine möglichst effektive Hilfeplanung (ohne Einschränkung des Rechtsanspruches). Insgesamt ist dann auch festzustellen, dass der Kreis Euskirchen im Vergleich der Aufwände mit anderen Jugendhilfeträgern im unteren Bereich anzusiedeln ist.  Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der freiwillige Anteil an den Elternbeiträgen (Differenz der geplanten Elternbeiträge zu 19% der Betriebskosten) seit Jahren im Haushalt bei den freiwilligen Leistungen ausgewiesen. Die vorgenommenen Änderungen im Elternbeitragsrecht waren allgemeiner politischer Wille und sind auch vor dem Hintergrund der Einbringlichkeit des Beitrages bei Eltern aus den angesprochenen Rechtskreisen zu sehen. Bezüglich des steigenden Buchungsverhaltens ist festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen eine der niedrigsten Quoten für 45 Stunden-Betreuung hat sowie die vom Land vorgegebene max. Erhöhung von 4% pro Kindergartenjahr bei den 45-Stunden-Betreuungen immer unterschritten wurde. Dies liegt u.a. daran, dass von hier die Betreuungsbuchungen für jede Kita im Einzelgespräch auf der Basis der tatsächlichen Anmeldungen genehmigt werden. Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Die Abrechnungen der Tageseinrichtungen erfolgen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Verwendungsnachweise. Sollten dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bestehen, wird um Konkretisierung gebeten.  ÖPNV-Umlage Wie richtigerweise bemerkt wird, ist der Ertragsrückgang aufgrund der Anteilsverkäufe an der ene/ere sukzessive berücksichtigt. Von einem vollen Ertragsrückgang in 2015 wurde nicht ausgegangen. Bündelung Schüler- und Linienverkehre und Nutzung der DB: Bereits im Jahr 2011 hat der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK über das Projekt „SchuliMM“ versucht, auf die sich wandelnde Schullandschaft mit Aufbau neuer Schulformen und den Veränderungen durch den demographischen Wandel (Rückgang Schülerzahlen) für den ÖPNV zu reagieren. Ziel war es, bereits frühzeitig zusammen mit den Städten und Gemeinden Lösungsmöglichkeiten für eine kostengünstige ÖPNV-Anbindung neuer Schulformen oder veränderter Schulstandorte zu finden. Der Kreis Euskirchen hat dabei nicht nur einzelne Schulstandorte im Blick, sondern muss den vernetzten Verkehr für die Schulträger zusammen mit der RVK planen und umsetzen. Im Jahr 2012 musste das Projekt „SchuliMM“ aufgegeben werden, da sich die Kommunen und Schulträger außer Stande sahen, konkrete Angaben zu den zukünftigen Schulstandorten oder Schulformen zu tätigen. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde in Blankenheim/Nettersheim die Gesamtschule sowie in Mechernich und Kall die Sekundarschule eingerichtet. Für die Gesamtschule wurde nach mehrheitlichem Votum der Städten und Gemeinden neue Verkehre aufgelegt, da sich neue Fahrbeziehungen in Richtung Blankenheim ergaben, die in der bisherigen Schullandschaft nicht vorhanden waren. Für die Planung des Schülerverkehrs ergeben sich mehrere Problempunkte. Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist grundsätzlich auf die Bahnstrecken abgestimmt. Teilweise werden auch schon Schülerverkehre über die Bahn abgewickelt. Die Beförderung mit der Bahn ist jedoch nicht überall möglich, von den Schulträgern gewünscht oder betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die Taktung der Bahn umfasst überwiegend einen Stundentakt. Die Schulzeiten orientieren sich an einem 45-Minuten-Rhythmus. Daher passen die Schul- und Bahnzeiten nicht immer zusammen. Zudem werden von einigen Schulträgern nur kurze Wartezeiten für die Schüler toleriert. Hierdurch ist eine Beförderung über die Bahn und über den auf die Bahn ausgerichteten ÖPNV schwierig. Vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene Beförderungen über die Bahn, die einen zusätzlichen Umstieg oder eine längere Reisezeit für einige Schüler bedeutet hätten, wurden von den betroffenen Schulträgern nicht akzeptiert. Die Schülerfahrtkostenverordnung stellt ebenfalls Grenzen für eine Beförderung von Schülern auf. Diese Grenzen werden von Seiten der Schulträger aber nur teilweise ausgereizt. Vor diesem Hintergrund erstellt der Kreis Euskirchen eine Leitlinie, unter welchen Voraussetzungen zukünftig dem Schülerverkehr dienende Fahrten neu eingerichtet werden und über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden. Eine entsprechende Information der Städte und Gemeinden fand im Juli 2014 statt. Eine konstruktive Mitarbeit der Städte und Gemeinden ist erforderlich. Die Ergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der ÖPNV bei der Schulentwicklungsplanung der Schulträger keine Rolle spielt. Nach Festlegung der neuen Schulformen muss der ÖPNV entsprechend reagieren und angepasst werden. Durch den „Wettbewerb“ um Schüler werden möglichst ansprechende Verbindungen zu den Schulstandorten von Seiten der Schulträger versprochen. Dass keine Beförderungspflicht seitens des Schulträgers oder des ÖPNV für jede individuelle Verbindung besteht, kommt dabei nur selten zum Tragen. Um die Schülerbeförderung besser in den ÖPNV und in den Bahnverkehr integrieren zu können, müssten die Schulträger sowie die Schulen die Schulzeiten auf die Taktung von ÖPNV und Bahn abstimmen und entsprechende Wartezeiten einplanen. In den Fällen, wo eine Integration möglich war, wurde diese auch umgesetzt. Entwicklung der ÖPNV-Umlage In der Stellungnahme der Bürgermeister wird auf die Entwicklung der Kreisumlage(n) in den Jahren 2008 bis 2014 eingegangen. Hierbei wird deutlich, dass zwischen den Haushaltsjahren 2011 und 2012 eine z. T. erhebliche Erhöhung der differenzierten ÖPNV-Umlage bei den Städten und Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese resultiert aus der zum Schuljahreswechsel 2011/2012 im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgten Integration der Schülerverkehre in den ÖPNV. Die Integration führte jedoch gleichzeitig in den kommunalen Haushalten zu einem Entfall der Direktzahlungen an die RVK und zur Leistung von Schulträgeranteilen zu den SchülerTickets. Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP): Im Rahmen der Fortschreibung zum Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen wurden alle Städte und Gemeinden Anfang Juli 2014 über den Sachstand informiert. Hier wurden die Ergebnisse zur Fortschreibung des Bedienungsstandards, die Integration von TaxiBus und AST sowie die Durchführung von Schülerverkehren erörtert. Darüber hinaus fand bereits mit einzelnen Städten und Gemeinden ein intensiver Austausch zu kommunalen NVPThemen statt. Dieser Austausch findet nicht nur im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sondern auch zu allgemeinen Themen des ÖPNV z.B. im Rahmen der Veränderungen zum Fahrplan- oder Schuljahreswechsel statt. Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern über grenzüberschreitende Verkehre. Zur Fortschreibung des NVP wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Euskirchen nicht nur ein Grobkonzept für die einzelnen Bereiche erarbeitet, wie es für einen NVP üblich ist, sondern dass die einzelnen Projekte möglichst umsetzungsreif konzipiert werden. Diese Herangehensweise ist deutlich arbeitsintensiver als die Erstellung von Grobkonzepten. Hinzuweisen ist auch darauf, dass zur Erarbeitung des NVP für den Bereich Planung lediglich eine Teilzeitstelle zur Verfügung steht und im Rahmen dieser Stelle gleichzeitig die Vorbereitungen zum Schuljahres- und Fahrplanwechsel bearbeitet werden müssen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 werden bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Weitere Prüfkonzepte sind in Bearbeitung. Mit den Städten und Gemeinden wurde vereinbart, dass noch 2014 Regionalkonferenzen mit den Fraktionsvertretern auf gemeindlicher Ebene stattfinden werden. Der Kreis Euskirchen wird hierzu einladen.  Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der kdvz haben sich immer für kompromissorientierte Maßnahmen eingesetzt, konnten sich aber im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durchsetzen. Warum unter 1.3, e. suggeriert wird, dass eine Positionierung der Kreis Euskirchen hieran irgendetwas ändert, ist nicht nachvollziehbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass außer dem Kreis Euskirchen auch noch mehrere Städte und Gemeinden aus dem Kreis der unterzeichnenden Bürgermeister Mitglied der kdvz sind. Die Rechtsposition der kdvz dient der berechtigten Interessenwahrung aller verbliebenen kdvz-Mitglieder gegenüber den austrittswilligen und ist aus Sicht dieser durchaus erfolgversprechend.  Diskussionen über Beauftragte, Netzwerke oder Zentren steht der Kreis - wie in der Vergangenheit - sehr offen gegenüber. Es bedarf allerdings in diesem Zusammenhang schon einer Konkretisierung, was es aus Sicht der Bürgermeister abzuschaffen gilt.  Woher die Bürgermeister die Annahme nehmen, der Kreis beabsichtige über zu pessimistische Planungen eine Überschussbewirtschaftung, wird weder belegt noch auch nur annähernd nachvollziehbar begründet. Soweit auf das Rechnungsjahr 2010 Bezug genommen wird, ist festzustellen, dass es sich um das Jahr der überraschenden und hohen Nachzahlung aus der Wohngeldersparnis handelt. Der Kreistag hatte hierzu im Dezember 2010 beschlossen, den größten Teil an die Städte und Gemeinden auszuschütten und einen Restbetrag dazu zu nutzen, den vsl. für 2009 entstehenden Fehlbetrag (der sich später auch bestätigt hat) durch einen Überschuss 2010 auszugleichen. Aber auch darüber hinausgehend ist festzuhalten, dass der Kreis immer versucht, Planungen realistisch vorzunehmen. Die Ergebnisse des letzten Jahrzehnts weisen sowohl Überschüsse als auch Fehlbeträge in der Jahresrechnung aus, die sich aber jeweils im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen (bzw. vorher Ausgaben) relativ gering darstellen. Es mutet schon etwas abstrus an, sich auf das Jahr 2010 zu beziehen und gleichzeitig das Fehlbetragsjahr 2009 außen vor zu lassen. Für 2014 wird derzeit im Übrigen ebenfalls von einem Defizit ausgegangen, wie den Bürgermeistern bekannt ist.  Bei der Finanzierung des U3-Ausbaus von einer „Umgehungsstrategie“ zu sprechen, ist vollkommen unangebracht. Der sog. Kindergartenkonsens hat mit der Kreisumlage überhaupt nichts zu tun, sondern ist historisch vor dem Hintergrund gewachsen, dass zum einen eine TeilAufgabenerledigung durch die Städte und Gemeinden insgesamt wirtschaftlicher erschien und zum anderen damit die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eigener Steuerung haben. Gerade diese Steuerungsmöglichkeiten werden von den Städten und Gemeinden unterschiedlich bewertet, wie sich in den letzten Jahren zeigt. Dass diese Ausführungen von allen 11 Städten und Gemeinden mitgetragen werden, erstaunt doch sehr. Aus den intensiven Erörterungen gerade dieses Themas in den vergangenen Monaten ist kreisseitig festgehalten worden, dass 10 von 11 Städten und Gemeinden am bisherigen „KitaKonsens“ festhalten wollen. Kreisseitig wird derzeit absprachegemäß - an der Vorbereitung entsprechender vertraglicher Vereinbarungen gearbeitet. Auch über das Beispiel hinaus sind keine Aufgaben ersichtlich, die „vor der Klammer“ auf die Kommunen abgewälzt worden sein sollen. Angesichts der bisherigen Vorwürfe, der Kreis versuche zu viel an sich zu ziehen, erscheint dieser Vorwurf etwas widersprüchlich.  Die sogenannte „Kreisumlage-Steuer-Spirale“ geht nach Auffassung des Kreises an der Realität vorbei. Tatsache ist, dass Grundsteuererhöhungen durchaus zu erhöhten Unterkunftskosten und damit steigenden Soziallasten führen. Dass aber – wie in der Zeichnung unterstellt – reihenweise Abgabenschuldner durch die erhöhten Grundsteuer hilfebedürftig werden, darf bezweifelt werden. Es ist im Übrigen bezeichnend, dass „nur“ die Frage gestellt wird, was denn der Kreis dagegen tue.  Das unter 3.2 beklagte „Verpuffen von Konsolidierungsmaßnahmen“ gilt nicht nur für die gemeindliche Ebene, sondern gerade auch für den Kreis. Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen des Kreises bis hin zum Vermögenseinsatz konnten die steigenden Soziallasten im Ergebnis nur gering bremsen. Wenn behauptet wird, dass eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises nicht zu erkennen seien, zeugt dies nicht gerade von sachlicher Auseinandersetzung.  Der auf den Seiten 8 bis 10 gerichtete Blick in die Vergangenheit weist leider den Mangel auf, dass zwar die Ausgaben und Aufwendungen für die Umlagen, die der Kreis erhebt, aufgeführt werden, die andere Seite der Medaille aber in den meisten Tabellen tunlichst ignoriert wird. So fehlen bei fast allen Städten und Gemeinden insbesondere die einmaligen Zahlungen des Kreises, die aufgrund sich abzeichnender Überschüsse ausgekehrt wurden. Es sei beispielhaft auf den Betrag von 10,7 Mio. € im Jahr 2010 verwiesen, der aus der Nachzahlung der Wohngeldersparnis (s.o.) resultierte. Auch die Zahlungen, die der Kreis freiwillig an die kommunalen Kindergartenträger leistet, werden nicht aufgeführt. Anders allerdings in 2008: da werden die Zahlungen des Kreises überwiegend abgezogen, so dass das Basisjahr für den Vergleich relativ gering ausfällt. Dass der Vergleichsmaßstab 2008 (letzteres kamerales Jahr) gewählt wurde, macht die Vergleiche im Übrigen nur noch unseriöser, da zum einen bekanntermaßen das Haushaltsjahr 2008 mit einem hohen (kameralen) Fehlbetrag abschloss und es zum anderen durch die Einführung der Doppik automatisch zu Erhöhungen kommen musste (Beispiel kamerale Nichttilgung vs. doppische Abschreibung).  Soll-Stellenbedarf: Außer dass sich der Kreis in der Vergangenheit externen Untersuchungen (Kienbaum) gestellt und bei GPA-Vergleichen gut abgeschnitten hat, wird darauf hingewiesen, dass der Stellenbedarf jährlich in der Organisations- und Stellenbewertungskommission des Kreises geprüft wird. Dennoch kann eine neue Ermittlung des Gesamtstellenbedarfs durch einen externen Berater (z.B. KGSt. oder REFA) beim Kreis - wie auch den kreisangehörigen Gemeinden - sinnvoll sein. Das Thema sollte daher in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen erörtert werden. Zu den in der Anhörung am 29.10.2014 angesprochenen Punkten, soweit nicht bereits in der schriftlichen Stellungnahme thematisiert oder in der Anhörungsveranstaltung direkt beantwortet, sowie zum Schreiben der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 18.11.2014 wird wie folgt Stellung genommen:  Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die (insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Städte und Gemeinden sowie Kreis sitzen mithin immer „in einem Boot“. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie gelegentlich diskutiert wird und auch in der Anhörung angesprochen wurde, steht der Kreis offen gegenüber.  Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht geteilt, da dabei verkannt wird, dass auch der Kreis äußeren Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind. Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden. Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot der Rücksichtnahme bereits in der Vergangenheit sehr ernst genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch für den Beschluss über die Haushaltssatzung 2015. Der Kreis Euskirchen bekundet nochmals seine jederzeitige Gesprächsbereitschaft zu konkreten Einsparvorschlägen und zur Erörterung und ggf. Erschließung gemeinsamer oder mehrheitlich vorhandener Rationalisierungs- und Optimierungspotentiale.  Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein vergleichsweise geringes Eigenkapital. Die Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer Schwankungsreserve. Angesichts der vorhandenen Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach § 56c KrO zu vermeiden, da aus Sicht des Kreises Planungssicherheit anzustreben ist. Als Ergebnis eines Abwägungsprozesses wird nach dem Jahr 2014 auch in 2015 eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen.  Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik, die auch die Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht freiwilligen Aufgaben umfasste.  Einladungen an die Städte und Gemeinden zur fachlichen Erörterung dienen generell entweder der möglichst umfassenden Information oder der Diskussion. Ein Verzicht würde in diesen Fällen zu einer Nichtbeteiligung der Städte und Gemeinden führen. Im Sinne eines möglichst gemeinschaftlichen Miteinanders wurde bisher davon ausgegangen, dass ein Verzicht gemeindlicherseits nicht erwünscht ist. Nach Ansicht des Kreises sollte einzelfallbezogen an den Kreis herangetragen werden, auf welche konkreten Veranstaltungen verzichtet werden sollte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig