Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
08.01.15, 15:45
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21.3
Haushaltssatzung 2015: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß
§ 55 KrO NRW
V 68/2014
Der Kreistag beschließt über die o.g. Einwendungen der Städte
und Gemeinden wie folgt:
Zu den im Schreiben vom 24.09.2014 angesprochenen Punkten
wird wie folgt Stellung genommen:
1. Dem vorangestellten Fazit der Bürgermeister ist
grundsätzlich zu widersprechen.
Die vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge
des Kreises Euskirchen werden ganz offensichtlich negiert.
Ein partnerschaftlicher Dialog hat immer stattgefunden.
Insbesondere für den erheblich kreisumlagerelevanten Sozialund Jugendbereich wurde eigens eine Sozialkonferenz
eingerichtet, die als Plattform für den gegenseitigen
Austausch über Situation, Ursachen und Lösungsansätze
dienen soll.
Der Kreistag lässt immer die haushaltswirtschaftliche
Situation in seine Erwägungen einfließen und bemüht sich um
Rücksichtnahme. Auf eines der jüngsten Beispiele, der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr
2014, darf ebenso verwiesen werden wie auf den
Vermögenseinsatz der Vergangenheit. Die Finanznöte der
Städte und Gemeinden wurden im Übrigen vom Kreis nie
negiert.
Der Kreistag kann allerdings auch nicht die Gesetzeslage
ignorieren, die einen Haushaltsausgleich für Kreise
vorschreibt. Ebenso wenig kann er sich eigener Steuerquellen
bedienen, sondern ist kraft Gesetzes auf das Institut der
Umlagefinanzierung für den verbleibenden Zuschussbedarf
angewiesen.
Plakative Vorwürfe à la „Kreis ist … mitverantwortlich für die
… Misere“ ändern nichts an der Tatsache, dass die
gestiegenen Kreisumlagebelastungen fast ausschließlich auf
Steigerungen im sozialen Bereich zurückzuführen sind.
Die Kritik an Umgangsformen ist aus Sicht des Kreises nicht
nachvollziehbar.
2. Benehmen
Wie unter 1.3 richtigerweise ausgeführt, kommt der Kreis seinen
Verpflichtungen nach und folgt der Rechtslage. Kritik an fehlender
Detailtiefe kann aus Sicht des Kreises nicht nachvollzogen
werden, da zu dem frühen Zeitpunkt der Benehmenseinleitung
eine umfangreichere Darstellung nicht leistbar ist.
Wenn im Zwischenfazit eine Vorfestlegung unterstellt wird, ist
diese zurückzuweisen:
Da eine Kreisumlage nicht „von oben herab“ zu Beginn des
Aufstellungsprozesses festgelegt wird, sondern am Ende des
Prozesses Ergebnis einer Vielzahl von Produktplanungen ist,
wurde auch der Gesamtergebnisplan, der Basis der Eckdaten
ist, in das Benehmensschreiben aufgenommen. Angesichts
der Irritation, die dies anscheinend auslöst, wird künftig auf
diese Angabe verzichtet.
Die Einstellung des Schreibens in den elektronischen
Sitzungsdienst folgt der langjährigen Praxis und dem Wunsch
des Kreistages, frühzeitig über das Benehmensschreiben
informiert zu werden.
Dass sich Parameter im Zuge der Beratungen noch verändern
können, trifft alle staatlichen Ebenen. Eine „last-minuteVerständigung“ erscheint nicht praktikabel.
3. Einzelne angesprochene Punkte
Zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wurden auf
Seite 5 des Benehmensschreibens Erläuterungen
abgegeben. Die zu erwartenden Stände des Eigenkapitals
sind Inhalt des Haushaltsentwurfes, der am 01.10.2014 dem
Kreistag zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Eine Sonderumlage nach § 56c KrO ist derzeit ebenso wenig
geplant wie eine Abrechnung der Jugendamtsumlage. Die
Ausführungen der Bürgermeister, dass in diesem Falle ein
Ertrag mit kreisumlagemindernder Wirkung entstünde, gehen
allerdings fehl.
Die Ursache der steigenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist
die steigende Fallzahl, wie auch im Benehmensschreiben
ausgeführt wird. Vorwürfe, dass die Entwicklung vom Kreis
lediglich als durchzureichendes „Faktum“ angesehen wird,
sind unangebracht. Gegensteuerungsmaßnahmen sind
jedoch leider derzeit nicht ersichtlich. Bei der Hilfe zum
Lebensunterhalt handelt es sich um eine auf die Städte und
Gemeinden delegierte Aufgabe. Die Thematik wurde auch in
der Sozialkonferenz am 15.09.2014 angesprochen, ohne
dass irgendeine Gemeinde eine Idee zur Gegensteuerung in
diesem Bereich geäußert hat.
Mitverursacher der steigenden Fallzahlen ist zu einem
wesentlichen Teil das durch den Bundesgesetzgeber
abgesenkte Rentenniveau - insbesondere bei den in der
Regel zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrenten.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt es sich um eine
auf die Städte und Gemeinden delegierte Aufgabe. Als
Konsequenz aus den Feststellungen der Rechnungsprüfung
im Rechnungsprüfungsbericht laufen derzeit bilaterale
Gespräche mit den betroffenen Städten und Gemeinden. Die
dort erzielten Ergebnisse sollen in der nächsten
Sozialkonferenz und ggfls. anschließend in der
Bürgermeisterkonferenz mit allen Städten und Gemeinden
diskutiert und bewertet werden. Dies wurde ebenfalls in der
Sozialkonferenz vom 15.09.2014 angekündigt.
Themen werden dabei insbesondere sein:
ein ordnungsgemäßer Personaleinsatz
die Geltendmachung von Eigenschäden
die Beibehaltung oder Rücknahme der Delegation.
Die Nachbesetzung einer Stelle im Bereich
Schulsozialarbeit war erforderlich, weil eine Stelle derzeit
nicht besetzt ist. Um überhaupt qualifizierte Bewerber(innen)
zur Bewerbung zu motivieren, ist der Zusatz in der
Stellenausschreibung - wie beschrieben - gewählt worden.
Nach wie vor steht der Kreis zu seiner Zusage, eine
Entscheidung über die Fortführung der
Schulsozialarbeiterstellen nach dem BuT erst nach
Erörterung mit den Städten und Gemeinden zu treffen.
Derzeit erstellt die Abt. 51 - wie besprochen - ein
Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit
insgesamt. In der Sozialkonferenz am 15.09.2014 ist der
Kreis von den Städten und Gemeinden gebeten worden,
hierbei auch zu prüfen, ob die Schulsozialarbeit der
Schulträger nicht auch vom Kreis übernommen werden kann.
Dieses Thema ist Schwerpunktthema der nächsten
Sozialkonferenz.
In der Abt. 51 findet ein stetiges, umfangreiches und
intensives Controlling statt. Mit jedem Anbieter finden
konstruktive, aber auch kontroverse Qualitätsdialoge statt
(Wirksamkeitsdialoge).
Die Wirksamkeit und Zielerreichung von erzieherischen
Hilfen wird bundesweit diskutiert und ist auch in der Abt. 51
seit vielen Jahren im Rahmen der Qualitätsentwicklung
permanente Aufgabe. Ziel ist dabei weiterhin eine möglichst
effektive Hilfeplanung (ohne Einschränkung des
Rechtsanspruches).
Insgesamt ist dann auch festzustellen, dass der Kreis
Euskirchen im Vergleich der Aufwände mit anderen
Jugendhilfeträgern im unteren Bereich anzusiedeln ist.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der freiwillige
Anteil an den Elternbeiträgen (Differenz der geplanten
Elternbeiträge zu 19% der Betriebskosten) seit Jahren im
Haushalt bei den freiwilligen Leistungen ausgewiesen.
Die vorgenommenen Änderungen im Elternbeitragsrecht
waren allgemeiner politischer Wille und sind auch vor dem
Hintergrund der Einbringlichkeit des Beitrages bei Eltern aus
den angesprochenen Rechtskreisen zu sehen.
Bezüglich des steigenden Buchungsverhaltens ist
festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen eine der niedrigsten
Quoten für 45 Stunden-Betreuung hat sowie die vom Land
vorgegebene max. Erhöhung von 4% pro Kindergartenjahr
bei den 45-Stunden-Betreuungen immer unterschritten
wurde. Dies liegt u.a. daran, dass von hier die
Betreuungsbuchungen für jede Kita im Einzelgespräch auf
der Basis der tatsächlichen Anmeldungen genehmigt werden.
Gleiches gilt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Die Abrechnungen der Tageseinrichtungen erfolgen durch
die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der
Verwendungsnachweise. Sollten dort Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten bestehen, wird um Konkretisierung
gebeten.
ÖPNV-Umlage
Wie richtigerweise bemerkt wird, ist der Ertragsrückgang
aufgrund der Anteilsverkäufe an der ene/ere sukzessive
berücksichtigt. Von einem vollen Ertragsrückgang in 2015
wurde nicht ausgegangen.
Bündelung Schüler- und Linienverkehre und Nutzung der DB:
Bereits im Jahr 2011 hat der Kreis Euskirchen zusammen mit
der RVK über das Projekt „SchuliMM“ versucht, auf die sich
wandelnde Schullandschaft mit Aufbau neuer Schulformen
und den Veränderungen durch den demographischen
Wandel (Rückgang Schülerzahlen) für den ÖPNV zu
reagieren. Ziel war es, bereits frühzeitig zusammen mit den
Städten und Gemeinden Lösungsmöglichkeiten für eine
kostengünstige ÖPNV-Anbindung neuer Schulformen oder
veränderter Schulstandorte zu finden. Der Kreis Euskirchen
hat dabei nicht nur einzelne Schulstandorte im Blick, sondern
muss den vernetzten Verkehr für die Schulträger zusammen
mit der RVK planen und umsetzen. Im Jahr 2012 musste das
Projekt „SchuliMM“ aufgegeben werden, da sich die
Kommunen und Schulträger außer Stande sahen, konkrete
Angaben zu den zukünftigen Schulstandorten oder
Schulformen zu tätigen.
Zum Schuljahr 2013/2014 wurde in Blankenheim/Nettersheim
die Gesamtschule sowie in Mechernich und Kall die
Sekundarschule eingerichtet. Für die Gesamtschule wurde
nach mehrheitlichem Votum der Städten und Gemeinden
neue Verkehre aufgelegt, da sich neue Fahrbeziehungen in
Richtung Blankenheim ergaben, die in der bisherigen
Schullandschaft nicht vorhanden waren.
Für die Planung des Schülerverkehrs ergeben sich mehrere
Problempunkte. Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist
grundsätzlich auf die Bahnstrecken abgestimmt. Teilweise
werden auch schon Schülerverkehre über die Bahn
abgewickelt. Die Beförderung mit der Bahn ist jedoch nicht
überall möglich, von den Schulträgern gewünscht oder
betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die Taktung der Bahn umfasst
überwiegend einen Stundentakt. Die Schulzeiten orientieren
sich an einem 45-Minuten-Rhythmus. Daher passen die
Schul- und Bahnzeiten nicht immer zusammen. Zudem
werden von einigen Schulträgern nur kurze Wartezeiten für
die Schüler toleriert. Hierdurch ist eine Beförderung über die
Bahn und über den auf die Bahn ausgerichteten ÖPNV
schwierig.
Vom Kreis Euskirchen vorgeschlagene Beförderungen über
die Bahn, die einen zusätzlichen Umstieg oder eine längere
Reisezeit für einige Schüler bedeutet hätten, wurden von den
betroffenen Schulträgern nicht akzeptiert.
Die Schülerfahrtkostenverordnung stellt ebenfalls Grenzen
für eine Beförderung von Schülern auf. Diese Grenzen
werden von Seiten der Schulträger aber nur teilweise
ausgereizt.
Vor diesem Hintergrund erstellt der Kreis Euskirchen eine
Leitlinie, unter welchen Voraussetzungen zukünftig dem
Schülerverkehr dienende Fahrten neu eingerichtet werden
und über die ÖPNV-Umlage gezahlt werden. Eine
entsprechende Information der Städte und Gemeinden fand
im Juli 2014 statt. Eine konstruktive Mitarbeit der Städte und
Gemeinden ist erforderlich.
Die Ergebnisse und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen,
dass der ÖPNV bei der Schulentwicklungsplanung der
Schulträger keine Rolle spielt. Nach Festlegung der neuen
Schulformen muss der ÖPNV entsprechend reagieren und
angepasst werden. Durch den „Wettbewerb“ um Schüler
werden möglichst ansprechende Verbindungen zu den
Schulstandorten von Seiten der Schulträger versprochen.
Dass keine Beförderungspflicht seitens des Schulträgers
oder des ÖPNV für jede individuelle Verbindung besteht,
kommt dabei nur selten zum Tragen.
Um die Schülerbeförderung besser in den ÖPNV und in den
Bahnverkehr integrieren zu können, müssten die Schulträger
sowie die Schulen die Schulzeiten auf die Taktung von
ÖPNV und Bahn abstimmen und entsprechende Wartezeiten
einplanen.
In den Fällen, wo eine Integration möglich war, wurde diese
auch umgesetzt.
Entwicklung der ÖPNV-Umlage
In der Stellungnahme der Bürgermeister wird auf die
Entwicklung der Kreisumlage(n) in den Jahren 2008 bis 2014
eingegangen. Hierbei wird deutlich, dass zwischen den
Haushaltsjahren 2011 und 2012 eine z. T. erhebliche
Erhöhung der differenzierten ÖPNV-Umlage bei den Städten
und Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese resultiert aus der
zum Schuljahreswechsel 2011/2012 im Einvernehmen mit
den Städten und Gemeinden erfolgten Integration der
Schülerverkehre in den ÖPNV. Die Integration führte jedoch
gleichzeitig in den kommunalen Haushalten zu einem Entfall
der Direktzahlungen an die RVK und zur Leistung von
Schulträgeranteilen zu den SchülerTickets.
Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP):
Im Rahmen der Fortschreibung zum Nahverkehrsplan Kreis
Euskirchen wurden alle Städte und Gemeinden Anfang Juli
2014 über den Sachstand informiert. Hier wurden die
Ergebnisse zur Fortschreibung des Bedienungsstandards,
die Integration von TaxiBus und AST sowie die Durchführung
von Schülerverkehren erörtert.
Darüber hinaus fand bereits mit einzelnen Städten und
Gemeinden ein intensiver Austausch zu kommunalen NVPThemen statt. Dieser Austausch findet nicht nur im Rahmen
der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sondern auch zu
allgemeinen Themen des ÖPNV z.B. im Rahmen der
Veränderungen zum Fahrplan- oder Schuljahreswechsel
statt.
Zudem erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten
Aufgabenträgern über grenzüberschreitende Verkehre.
Zur Fortschreibung des NVP wird darauf hingewiesen, dass
der Kreis Euskirchen nicht nur ein Grobkonzept für die
einzelnen Bereiche erarbeitet, wie es für einen NVP üblich
ist, sondern dass die einzelnen Projekte möglichst
umsetzungsreif konzipiert werden. Diese Herangehensweise
ist deutlich arbeitsintensiver als die Erstellung von
Grobkonzepten.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass zur Erarbeitung des NVP
für den Bereich Planung lediglich eine Teilzeitstelle zur
Verfügung steht und im Rahmen dieser Stelle gleichzeitig die
Vorbereitungen zum Schuljahres- und Fahrplanwechsel
bearbeitet werden müssen.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 werden bereits
einige Maßnahmen umgesetzt. Weitere Prüfkonzepte sind in
Bearbeitung.
Mit den Städten und Gemeinden wurde vereinbart, dass noch
2014 Regionalkonferenzen mit den Fraktionsvertretern auf
gemeindlicher Ebene stattfinden werden. Der Kreis
Euskirchen wird hierzu einladen.
Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der
kdvz haben sich immer für kompromissorientierte
Maßnahmen eingesetzt, konnten sich aber im Hinblick auf die
Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durchsetzen.
Warum unter 1.3, e. suggeriert wird, dass eine Positionierung
der Kreis Euskirchen hieran irgendetwas ändert, ist nicht
nachvollziehbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass
außer dem Kreis Euskirchen auch noch mehrere Städte und
Gemeinden aus dem Kreis der unterzeichnenden
Bürgermeister Mitglied der kdvz sind.
Die Rechtsposition der kdvz dient der berechtigten
Interessenwahrung aller verbliebenen kdvz-Mitglieder
gegenüber den austrittswilligen und ist aus Sicht dieser
durchaus erfolgversprechend.
Diskussionen über Beauftragte, Netzwerke oder Zentren
steht der Kreis - wie in der Vergangenheit - sehr offen
gegenüber. Es bedarf allerdings in diesem Zusammenhang
schon einer Konkretisierung, was es aus Sicht der
Bürgermeister abzuschaffen gilt.
Woher die Bürgermeister die Annahme nehmen, der Kreis
beabsichtige über zu pessimistische Planungen eine
Überschussbewirtschaftung, wird weder belegt noch auch
nur annähernd nachvollziehbar begründet. Soweit auf das
Rechnungsjahr 2010 Bezug genommen wird, ist festzustellen,
dass es sich um das Jahr der überraschenden und hohen
Nachzahlung aus der Wohngeldersparnis handelt. Der
Kreistag hatte hierzu im Dezember 2010 beschlossen, den
größten Teil an die Städte und Gemeinden auszuschütten
und einen Restbetrag dazu zu nutzen, den vsl. für 2009
entstehenden Fehlbetrag (der sich später auch bestätigt hat)
durch einen Überschuss 2010 auszugleichen.
Aber auch darüber hinausgehend ist festzuhalten, dass der
Kreis immer versucht, Planungen realistisch vorzunehmen.
Die Ergebnisse des letzten Jahrzehnts weisen sowohl
Überschüsse als auch Fehlbeträge in der Jahresrechnung
aus, die sich aber jeweils im Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen (bzw. vorher Ausgaben) relativ gering
darstellen. Es mutet schon etwas abstrus an, sich auf das
Jahr 2010 zu beziehen und gleichzeitig das Fehlbetragsjahr
2009 außen vor zu lassen. Für 2014 wird derzeit im Übrigen
ebenfalls von einem Defizit ausgegangen, wie den
Bürgermeistern bekannt ist.
Bei der Finanzierung des U3-Ausbaus von einer
„Umgehungsstrategie“ zu sprechen, ist vollkommen
unangebracht. Der sog. Kindergartenkonsens hat mit der
Kreisumlage überhaupt nichts zu tun, sondern ist historisch
vor dem Hintergrund gewachsen, dass zum einen eine TeilAufgabenerledigung durch die Städte und Gemeinden
insgesamt wirtschaftlicher erschien und zum anderen damit
die Städte und Gemeinden die Möglichkeit eigener Steuerung
haben. Gerade diese Steuerungsmöglichkeiten werden von
den Städten und Gemeinden unterschiedlich bewertet, wie
sich in den letzten Jahren zeigt.
Dass diese Ausführungen von allen 11 Städten und
Gemeinden mitgetragen werden, erstaunt doch sehr. Aus
den intensiven Erörterungen gerade dieses Themas in den
vergangenen Monaten ist kreisseitig festgehalten worden,
dass 10 von 11 Städten und Gemeinden am bisherigen „KitaKonsens“ festhalten wollen. Kreisseitig wird derzeit absprachegemäß - an der Vorbereitung entsprechender
vertraglicher Vereinbarungen gearbeitet.
Auch über das Beispiel hinaus sind keine Aufgaben
ersichtlich, die „vor der Klammer“ auf die Kommunen
abgewälzt worden sein sollen. Angesichts der bisherigen
Vorwürfe, der Kreis versuche zu viel an sich zu ziehen,
erscheint dieser Vorwurf etwas widersprüchlich.
Die sogenannte „Kreisumlage-Steuer-Spirale“ geht nach
Auffassung des Kreises an der Realität vorbei. Tatsache ist,
dass Grundsteuererhöhungen durchaus zu erhöhten
Unterkunftskosten und damit steigenden Soziallasten führen.
Dass aber – wie in der Zeichnung unterstellt – reihenweise
Abgabenschuldner durch die erhöhten Grundsteuer
hilfebedürftig werden, darf bezweifelt werden. Es ist im
Übrigen bezeichnend, dass „nur“ die Frage gestellt wird, was
denn der Kreis dagegen tue.
Das unter 3.2 beklagte „Verpuffen von
Konsolidierungsmaßnahmen“ gilt nicht nur für die
gemeindliche Ebene, sondern gerade auch für den Kreis. Die
vielfältigen Konsolidierungsanstrengungen des Kreises bis hin
zum Vermögenseinsatz konnten die steigenden Soziallasten
im Ergebnis nur gering bremsen. Wenn behauptet wird, dass
eigene Konsolidierungsanstrengungen des Kreises nicht zu
erkennen seien, zeugt dies nicht gerade von sachlicher
Auseinandersetzung.
Der auf den Seiten 8 bis 10 gerichtete Blick in die
Vergangenheit weist leider den Mangel auf, dass zwar die
Ausgaben und Aufwendungen für die Umlagen, die der Kreis
erhebt, aufgeführt werden, die andere Seite der Medaille aber
in den meisten Tabellen tunlichst ignoriert wird. So fehlen bei
fast allen Städten und Gemeinden insbesondere die
einmaligen Zahlungen des Kreises, die aufgrund sich
abzeichnender Überschüsse ausgekehrt wurden. Es sei
beispielhaft auf den Betrag von 10,7 Mio. € im Jahr 2010
verwiesen, der aus der Nachzahlung der Wohngeldersparnis
(s.o.) resultierte. Auch die Zahlungen, die der Kreis freiwillig
an die kommunalen Kindergartenträger leistet, werden nicht
aufgeführt. Anders allerdings in 2008: da werden die
Zahlungen des Kreises überwiegend abgezogen, so dass das
Basisjahr für den Vergleich relativ gering ausfällt.
Dass der Vergleichsmaßstab 2008 (letzteres kamerales Jahr)
gewählt wurde, macht die Vergleiche im Übrigen nur noch
unseriöser, da zum einen bekanntermaßen das
Haushaltsjahr 2008 mit einem hohen (kameralen) Fehlbetrag
abschloss und es zum anderen durch die Einführung der
Doppik automatisch zu Erhöhungen kommen musste
(Beispiel kamerale Nichttilgung vs. doppische Abschreibung).
Soll-Stellenbedarf: Außer dass sich der Kreis in der
Vergangenheit externen Untersuchungen (Kienbaum) gestellt
und bei GPA-Vergleichen gut abgeschnitten hat, wird darauf
hingewiesen, dass der Stellenbedarf jährlich in der
Organisations- und Stellenbewertungskommission des
Kreises geprüft wird.
Dennoch kann eine neue Ermittlung des
Gesamtstellenbedarfs durch einen externen Berater (z.B.
KGSt. oder REFA) beim Kreis - wie auch den
kreisangehörigen Gemeinden - sinnvoll sein. Das Thema
sollte daher in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen
erörtert werden.
Zu den in der Anhörung am 29.10.2014 angesprochenen
Punkten, soweit nicht bereits in der schriftlichen Stellungnahme
thematisiert oder in der Anhörungsveranstaltung direkt
beantwortet, sowie zum Schreiben der Kollegialen Konferenz der
Bürgermeister vom 18.11.2014 wird wie folgt Stellung
genommen:
Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass die Kreisumlage einen
großen Teil der Transferaufwendungen der Städte und
Gemeinden darstellt. Der Grund liegt allerdings in der
Umlagesystematik, die damit verknüpft ist, dass die Kreise
über keine eigene Steuereinnahme verfügen und ihnen keine
eigenen Anteile an der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer zugewiesen werden. Das Umlagesystem ist
gesetzlich so konzipiert, dass über die Umlage(n) die
(insbesondere sozialen) Aufgaben der Umlageverbände über
gemeindliche Steuern, den Gemeinden zugewiesene
Einkommen- und Umsatzsteuermittel sowie auch über
gemeindliche Schlüsselzuweisungen finanziert werden.
Städte und Gemeinden sowie Kreis sitzen mithin immer „in
einem Boot“. Einer alternativen Kreisfinanzierung, wie sie
gelegentlich diskutiert wird und auch in der Anhörung
angesprochen wurde, steht der Kreis offen gegenüber.
Der Vorwurf, der Kreis verhielte sich unsolidarisch, wird nicht
geteilt, da dabei verkannt wird, dass auch der Kreis äußeren
Zwängen unterliegt, die die Einsparbemühungen unterlaufen.
Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis
mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die
Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und
Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner
erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich
der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der
Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend
noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind.
Nicht vergessen werden darf auch, dass bereits vor
Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte in Höhe von
ca. 60 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt
wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Kreis Euskirchen das Gebot
der Rücksichtnahme bereits in der Vergangenheit sehr ernst
genommen hat und dies auch nach wie vor tut. Dies gilt auch
für den Beschluss über die Haushaltssatzung 2015.
Der Kreis Euskirchen bekundet nochmals seine jederzeitige
Gesprächsbereitschaft zu konkreten Einsparvorschlägen und
zur Erörterung und ggf. Erschließung gemeinsamer oder
mehrheitlich vorhandener Rationalisierungs- und
Optimierungspotentiale.
Der Kreis Euskirchen verfügt aufgrund der Tatsache, dass vor
Einführung des NKF erhebliche Vermögenswerte zur
Senkung der Kreisumlage eingesetzt wurden, nur über ein
vergleichsweise geringes Eigenkapital. Die
Ausgleichsrücklage hat den Zweck einer
Schwankungsreserve. Angesichts der vorhandenen
Haushaltsrisiken soll die Schwankungsreserve insbesondere
dazu dienen, die etwaige Erhebung einer Sonderumlage nach
§ 56c KrO zu vermeiden, da aus Sicht des Kreises
Planungssicherheit anzustreben ist. Als Ergebnis eines
Abwägungsprozesses wird nach dem Jahr 2014 auch in 2015
eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgesehen.
Die freiwilligen Leistungen werden Jahr für Jahr auf den
Prüfstand gestellt. Eine besonders intensive Befassung und
Reduzierung erfolgte in der Aufgabenkritik, die auch die
Beteiligungen des Kreises sowie die Standards bei nicht
freiwilligen Aufgaben umfasste.
Einladungen an die Städte und Gemeinden zur fachlichen
Erörterung dienen generell entweder der möglichst
umfassenden Information oder der Diskussion. Ein Verzicht
würde in diesen Fällen zu einer Nichtbeteiligung der Städte
und Gemeinden führen. Im Sinne eines möglichst
gemeinschaftlichen Miteinanders wurde bisher davon
ausgegangen, dass ein Verzicht gemeindlicherseits nicht
erwünscht ist. Nach Ansicht des Kreises sollte einzelfallbezogen an den Kreis herangetragen werden, auf welche
konkreten Veranstaltungen verzichtet werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig