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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 112)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Erstellt
09.06.17, 12:01
Aktualisiert
22.06.17, 12:01
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 112) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 112)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 06.07.2017 öffentlich TOP- Nr.: 58/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.415 F/Ra 06.06.2017 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 112 Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der westlichen Verlängerung der Gemeindestraße „Endgesfeld“ bis zu den Erörterungsterminen mit der Bezirksregierung Köln im Zusammenhang mit der Neuaufstellung es Regionalplanes zurückzustellen. Die Antragsteller sind entsprechend zu informieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem beiliegenden Antrag. Das besagte Grundstück liegt in westlicher Verlängerung der Gemeindestraße „Endgesfeld“ im Ortsteil Hürtgen. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Baurecht kann nur über eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Im Rahmen der Beratungen zur Neuaufstellung des Regionalplanes muss auch sehr wahrscheinlich der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde überarbeitet werden. In diesem - Seite 1 von 2 - Verfahren wird die Bezirksregierung mit der Gemeinde die derzeitige und die künftige Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan beraten und abklären. Es ist aber zu überlegen, ob im Vorgriff auf die Gespräche mit der Bezirksregierung zum jetzigen Zeitpunkt eine Anfrage nach § 35 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung eingereicht werden soll. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -