Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
03.02.15, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21.4
Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der
Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke möchte wissen, ob es
realistisch ist, dass diese neuen Stellen ergebnis- bzw.
kreisumlageneutral eingerichtet werden.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass es unterschiedliche
Fördermöglichkeiten gebe und es insofern vielmehr Sozialpolitik
als Arbeitsmarktpolitik sei. Ziel sei nicht, den Stellenplan bzw. die
Kosten aufzublähen, mögliche Restkosten sollen im Rahmen des
allgemeinen Stellenbudgets aufgefangen werden.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, ob die sechs
Stellen nur dann eingerichtet werden sollen, wenn deren
Finanzierung außerhalb des Stellenplanes gewährleistet sei.
Herr Adams, GBL I, geht davon aus, dass das vorhandene
Stellenplanbudget ausreichen wird.
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag
abstimmen.
Der Kreistag beschließt,
1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen
Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen
mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig
eine berufliche Perspektive bietet.
In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen
eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen
Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben.
Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen
Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei
Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu
erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber
auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können.
2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die
Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und
Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die
Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt
ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein
ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird.
3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein
kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter
und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten
A 38/2014
(NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem
Förderbedarf bereitstellt.
4. Zur Umsetzung und Anwendung berichtet die Verwaltung
jährlich. Der "Soziale Stellenplan" wird bei Notwendigkeit dem
gegebenen Bedarf angepasst. Eine paritätische Besetzung der
Stellen wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der FDP-, UWV-
und AfD-Fraktion