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Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
08.01.15, 15:45
Aktualisiert
03.02.15, 04:11
Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion) Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.12.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21.4 Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke möchte wissen, ob es realistisch ist, dass diese neuen Stellen ergebnis- bzw. kreisumlageneutral eingerichtet werden. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) führt aus, dass es unterschiedliche Fördermöglichkeiten gebe und es insofern vielmehr Sozialpolitik als Arbeitsmarktpolitik sei. Ziel sei nicht, den Stellenplan bzw. die Kosten aufzublähen, mögliche Restkosten sollen im Rahmen des allgemeinen Stellenbudgets aufgefangen werden. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, ob die sechs Stellen nur dann eingerichtet werden sollen, wenn deren Finanzierung außerhalb des Stellenplanes gewährleistet sei. Herr Adams, GBL I, geht davon aus, dass das vorhandene Stellenplanbudget ausreichen wird. Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Der Kreistag beschließt, 1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig eine berufliche Perspektive bietet. In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben. Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. 2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. 3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten A 38/2014 (NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem Förderbedarf bereitstellt. 4. Zur Umsetzung und Anwendung berichtet die Verwaltung jährlich. Der "Soziale Stellenplan" wird bei Notwendigkeit dem gegebenen Bedarf angepasst. Eine paritätische Besetzung der Stellen wird angestrebt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP-, UWV- und AfD-Fraktion