Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
24.07.17, 15:03
Aktualisiert
24.07.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
20.06.2017
22
I.
II.
III.
Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ 286/2017
Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt - Köttingen, Verwertungszentrum südlicher Erftkreis
(VZEK), durchgeführt. Städtebauliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen der REMONDIS GmbH Rheinland. Die ursprüngliche Planung zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes wird aufgegeben.
Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung
vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtverpackungsstoffe“ des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd
nebst Begründung als Rechtsplanentwurf beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Vertagt in die nächste Sitzung