Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
07.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.12.16, 12:00
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2016 öffentlich TOP- Nr.: 177/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963.11 07.12.2016 Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und der weiteren Beratung in der Vertretungskörperschaft beschließt der Rat die Hebesatzsatzung für die Realsteuern für das Jahr 2017 in der beiliegenden Fassung. Danach betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 780 v. H. 926 v. H. 480 v. H. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrerträge Grundsteuer A 10.000,00 € Grundsteuer B 419.000,00 € Gewerbesteuer 40.000,00 € - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Nach den Beratungen im Gemeinderat sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer am 1.12.2016 beschlossen. Für die Festlegung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ist noch weiterer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Entwicklung bei der Kreis- und Jugendamtsumlage für den Kreis Düren und weiteren Einsparungen vorhanden. Danach hätte sich für den Haushalt ein Fehlbedarf für das kommende Jahr in Höhe von rd. 924.000,00 € ergeben. In einem interfraktionellen Gespräch sind weitere Verbesserungen im Hinblick auf den Haushaltsplan 2017 in einer Größenordnung von über 305.00,00 € am 6.12.2016 erarbeitet worden. Danach wäre ein Fehlbedarf von ca. 619.000,00 € darstellbar. Da der Fehlbedarf für 2017 in Rahmen der III. Fortschreibung bei der Verabschiedung des Haushaltes 2016 mit ca. 692.000,00 € ausgewiesen worden ist, wird die Mehrverbesserung von 73.000,00 € im Rahmen des Hebesatzes bei der Grundsteuer B mit abgewickelt. Dies führt letztlich zu einem Hebesatz in Höhe von 926 v. H. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Mehrerträge in Höhe von 469.000,00 € Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung sollte die Hebesatzsatzung in der beiliegenden Fassung beschlossen werden. Gleichzeitig sollte am vorgegebenen Konsolidierungsrahmen für die Haushaltswirtschaft festgehalten werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -