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Beschlussvorlage (Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Einfriedigungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.03.17, 12:01
Aktualisiert
03.03.17, 12:01
Beschlussvorlage (Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Einfriedigungen) Beschlussvorlage (Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Einfriedigungen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 16.03.2017 öffentlich TOP- Nr.: 24/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 630.039 F/Ra 22.02.2017 Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Einfriedigungen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, die „Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen“ (Gestaltungssatzungen) in den einzelnen Ortsteilen zu überarbeiten. Das gleiche gilt für den Textbebauungsplan mit der Bezeichnung „Gestaltung“. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Die Gemeinde hat für den Innenbereich mit Datum vom 07.05.2007 für jeden Ortsteil eine „Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen“ (Gestaltungssatzung) erlassen. Bezüglich der Einfriedigungen ist unter § 5 Punkt 5 geregelt, dass bei der Errichtung von Einfriedigungen (ausgenommen Hecken), die straßenseitigen und seitlichen Einfriedigungen im Bereich der Vorgärten bis zur Hausfront bis zu einer Gesamthöhe von 0,80 m zulässig sind. Das Anpflanzen einer Hecke muss mit einheimischen Gehölzen erfolgen. - Seite 1 von 2 - Im Bereich von Bebauungsplänen wurden die Festsetzungen dieser Satzung mit dem Textbebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“ vom 30.04.2008 übernommen. Zur Information ist eine Gestaltungssatzung mit den entsprechenden Festsetzungen als Anlage beigefügt In der Vergangenheit hat es immer wieder – praktisch seit Erlass der Satzungen – Diskussionen und Ärger um diese Festsetzungen gegeben. In vielen Fällen konnte die Verwaltung betroffene Grundstückseigentümer über Sinn und Zweck dieser Festsetzungen überzeugen. In manchen Fällen gelang dies aber nicht, was dann zu Unmut gegenüber der Verwaltung und der Politik führte. Weitere Kritikpunkte sind z. B. a) die Verpflichtung zur Anpflanzung von heimischen Gehölzen, b) Probleme bezüglich der Höhe der Einfriedigung durch Zaunanlagen/Hecken - bei Hundehaltung auf dem Grundstück, - Sicht- und Windschutz auf Terrassen, Wintergärten pp., sowie - bezüglich vorbeugender Maßnahmen gegen Kriminalität (Einbruch pp.). Aufgrund der auch in den letzten Monaten geführten Diskussionen und kritischen Anmerkungen zu diesen Festsetzungen stellt sich die Frage, ob diese Regelung in der Satzung, bezogen auf Einfriedigungen, noch zeitgemäß ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gestaltungssatzung hinsichtlich der Einfriedigung zu überarbeiten und an die heutigen, vor allen Dingen baulichen Gegebenheiten anzupassen. Sollte dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden, ist es angebracht, auch die anderen Festsetzungen in der Satzung zu überdenken und ggf. anzupassen. Diskussionen gab und gibt es auch zu den Festsetzungen „Dachformen“, „Dachneigung“, „Nebengebäude“ und „Firsthöhe“. Diskussionen hierzu erfolgen aber bei Weitem nicht so häufig, wie diejenigen bezüglich der Einfriedigungen. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Es wird um Beratung in den politischen Fraktionen gebeten, damit evtl. Anregungen in der Sitzung vorgetragen und vorab diskutiert werden können. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -