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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
160 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
24.02.15, 12:02
Aktualisiert
24.02.15, 12:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, den 11.02.2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.02.2015 in der Matthias-Hagen-Schule (Lehrerzimmer) in Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstraße 22-24 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:30 Uhr 19:15 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen vertritt Herrn Johannes Mertens Gerdemann, Rita, Zülpich Könen, Sara, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wasems, Hans Peter, Blankenheim SPD Fischer, Klaus, Zülpich Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Herrn Emmanuel Kunz Lakhal, Gianna, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem FDP Grau, Christian, Zülpich Räderscheidt, Maf, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen vertritt Frau Nathalie Konias Nitsche, Valérie, Euskirchen UWV Daniel, Susanne, Euskirchen DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich AfD Mondorf, Michael, Weilerswist vertritt Herrn Alexander Hack Ohne Fraktion -2Diefenthal, Michael, Euskirchen Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen Prüßmann, Arnd, Swisttal Roebers, Jochen, Alfter Tilk, Jürgen, Euskirchen c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Fathmann, ALin 40 Herr Recher, GB III / 40 als Schriftführer d) Sonstige Herr Rellecke, Schulaufsicht Hauptschulen Herr Wunsch, Vogelsang IP gGmbH Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Mertens, Johannes, Dahlem SPD Kunz, Emmanuel, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Konias, Nathalie, Mechernich AfD Hack, Alexander, Bad Münstereifel Ohne Fraktion Schmitz, Gabriele, Alfter Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Tagesordnungspunkt 7 - V 98/2015 "Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16" - wird um die Z 1/ V 98/2015 ergänzt. -3Schulische Angelegenheiten TOP 3 Vogelsang IP als außerschulischer Lernort Herr Wunsch, wissenschaftliche Leitung der Akademie Vogelsang IP, berichtet ausführlich über Vogelsang als außerschulischem Lernort. Aktuell sind von der Bezirksregierung zwei halbe Lehrerstellen nach Vogelsang abgeordnet. Weitere Bildungsangebote werden von freiberuflichen Referenten übernommen, die auf Honorarbasis tätig sind. Das Budget von 500.000 € wird von insgesamt sieben Gesellschaftern (LVR Rheinland, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Stadt Schleiden, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Kreis Euskirchen) getragen; der Anteil für den Kreis Euskirchen beträgt 28,56 %. Bisher ist dieses Budget ausreichend und wird neben den Anteilen der Gesellschafter sowohl durch diverse Projekte finanziert als auch durch Sponsoring oder ähnliches. Der Kreis Euskirchen hat weiterhin 10.000 € für Arbeit gegen Rechts investiert; dieses Thema stellt einen zentralen Punkt der wissenschaftlichen Arbeit der Vogelsang IP gGmbH dar. Weitere Projekte werden in diesem Bereich unter anderem vom Landschaftsverband Rheinland sowie der StädteRegion Aachen initiiert. Ziel für die Zukunft soll es sein, durch die Attraktivität des (Bildungs)Standortes Vogelsang die Besucherzahlen zu steigern, um so zukünftig Zugewinne zu erzielen. Die Besucherklassen kommen zu etwa 60 % aus den Gesellschafterregionen und zu etwa 40 % aus dem benachbarten Rheinland-Pfalz, der Region Rhein-Ruhr und weiteren Gebieten. Die Mitglieder des Ausschusses bedanken sich bei Herrn Wunsch für die geleistete Arbeit am Standort Vogelsang und den informativen Vortrag. Die PowerPointPräsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. TOP 4 Vorstellung Herr Rellecke, Schulaufsicht Hauptschulen Herr Thomas Rellecke ist seit dem 06. Oktober 2014 mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulaufsichtsbeamten für den Hauptschulbereich beim Schulamt für den Kreis Euskirchen beauftragt. Wie sein Vorgänger Herr Joachim Hülshorst übernimmt er diese Aufgabe zu je 50 % für die Kreise Düren und Euskirchen. Aufgrund der allgemeinen Veränderung der Schullandschaft und der Auflösungen von Hauptschulen besteht seine Aufgabe zu einem Großteil darin, diesen Umgestaltungsprozess zu begleiten und die entsprechenden Institutionen wie Schulen, Schulträger, Kollegien und Eltern zu beraten. - mündl. Bericht - -4Schulformübergreifend übernimmt Herr Rellecke im Kreis Euskirchen u.a. die Generalien Übergang Schule/Beruf und Migration. TOP 5 Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte Bei der Förderung von jungen/jugendlichen Flüchtlingen muss zwischen schulpflichtigen und erwachsenen Flüchtlingen unterschieden werden. Im Schuljahr 2014/15 sind bis dato 96 schulpflichtige Migranten an Schulen im Kreis vermittelt worden. Die Herkunft der Migranten verteilt sich dabei auf Osteuropa, Irak, Afrika und Arabien. Eine Konzentration auf ein bestimmtes Herkunftsgebiet wie z.B. Syrien kann nicht festgestellt werden. Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte werden den Schulen zur Beschulung dieser Kinder u.a. Stellen für Integrationshilfe (9,7 Stellen an Primar- und Sekundarstufe I im Schuljahr 2014/15) und Internationale Förderklassen (aktuell drei Stellen an Hauptschulen) bereitgestellt. Um Integrationshilfestellen zu erhalten, legen die Schulen Konzepte vor, in denen sie ihr Angebot vorstellen. Nach Bewertung der Konzepte werden die entsprechenden Stellenanteile - abhängig von Konzept und Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entsprechend an die Schulen verteilt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass auch Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen in diesem Bereich besser ausgestattet werden müssen, um zu verhindern, dass die schulpflichtigen Migranten trotz vorhandener Eignung zwangsläufig an Hauptschulen enden. In diesem Zusammenhang weist AV Poth darauf hin, dass seitens des Kommunalen Integrationszentrums bei den Erstberatungen auf die Fähigkeiten der Kinder geachtet werde, um sie der entsprechenden Schulform zuzuweisen. Im Primarstufenbereich wird außerdem darauf geachtet, dass die Kinder möglichst die wohnortnächste Grundschule besuchen, um den Kindern kurze Wege zu ermöglichen. Ansonsten soll bei der Bereitstellung der Internationalen Förderklassen möglichst darauf geachtet werden, dass die Anbindung an Standorten mit Primar- und Sekundarstufe erfolgen soll, damit sich Synergieeffekte ergeben. Problematisch ist in diesem Bereich, dass vor allem "neue" Schulen schnell an ihre Kapazitätsgrenze gelangen und deshalb nicht in der Lage sind, die Themenfelder Inklusion und Integration ausreichend zu bedienen. Bezüglicher der zukünftigen Stellenausstattung über das Schuljahr 2014/15 hinaus, muss die entsprechende Verfügung der Bezirksregierung abgewartet werden; tendenziell ist davon auszugehen, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen weiterhin verfolgt und keine Kürzungen vorgenommen werden. Info 46/2015 -5Im außerschulischen Bereich haben Abstimmungsgespräche mit dem Berufsbildungszentrum in Euskirchen-Euenheim, dem Weiterbildungskolleg (Außenstelle Euskirchen) und der Volkshochschule des Kreises gezeigt, dass seitens dieser Institutionen durchaus Interesse daran besteht, Angebote für junge Flüchtlinge zu offerieren. Die Volkshochschule bietet bereits eine Vielzahl von Deutschkursen für Flüchtlinge an. Das Weiterbildungskolleg möchte es jungen, nicht mehr schulpflichtigen Zuwanderern ermöglichen an angebotenen Bildungsgängen teilzunehmen. Die Abschlüsse am Weiterbildungskolleg sind kostenfrei. Das Berufsbildungszentrum Euenheim möchte das Angebot dahingehend ausweiten, dass auch jungen Zuwanderern der Zugang zu Ausbildung und Beruf ermöglicht wird. Denkbar wäre zum Beispiel ein Tag der Offenen Tür für Migranten. Innerhalb des Ausschusses ist man einstimmig der Meinung, dass Projekte, die der Förderung der jugendlichen/jungen Migranten dienen und diesen eine Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Beruf ermöglichen, aus dem Budget Demografie (Sachkonto 150 57104 11) finanziert werden. TOP 6 Kreisweites Schulentwicklungskonzept für den Bereich Förderschulen hier: aktueller Sachstand Eine Vereinbarung mit der Schule im Hermann-Josef-Haus ermöglicht es dem Kreis Euskirchen im Südkreis wohnende Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ES an der Schule im Hermann-Josef-Haus zu beschulen. Demnach ist das Angebot für den Förderschwerpunkt ES nach aktuellem Stand auch nach der auslaufenden Auflösung der Don-BoscoSchule mittelfristig gesichert. Aktuell wird die Schule im HermannJosef-Haus von ca. 100 Schüler/-innen besucht, die ihren eigentlichen Wohnsitz teilweise außerhalb des Kreises haben und im angrenzenden Internat untergebracht sind. Da es sich bei der Schule im Hermann-Josef-Haus um eine Ersatzschule handelt, obliegt sie nicht der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke. Die in der Presse dargestellte Variante, dass am jetzigen Förderschulstandort der Schule am Veybach in MechernichSatzvey eine Waldorfschule entsteht ist ein Zukunftsszenario frühestens für das Schuljahr 2016/17 - für den Fall, dass der Förderschulstandort Satzvey als Teilstandort der Stephanusschule Zülpich-Bürvenich zeitnah unter die Mindestschülerzahl von 72 fallen sollte. Dies hätte zur Folge, dass der Teilstandort Satzvey endgültig aufgelöst werden müsste. Die Beschulung der verbliebenen Schülerinnen und Schüler würde dann am Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich erfolgen. Info 47/2015 -6TOP 7 Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 V 98/2015 Verwaltungsergänzung Z1 09.02.2015 Die Beschlussempfehlung der V 98/2015 wird durch die Z 1 / V 98/2015 korrigiert. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss autorisiert die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW vorzubereiten und durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 8 Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 V 89/2015 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 9 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit Die Fraktionen von CDU, SPD und Die Linke befürworten eine Verlängerung der Zeitverträge in der Schulsozialarbeit. Weiterhin ergänzen SPD und Die Linke, dass es Ziel sein sollte, die befristeten Stellen zu entfristen, um u.a. den Beschäftigten Sicherheit in Hinblick auf ihre berufliche Zukunft zu geben. Das Land NRW hat Ende 2014 die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit mit 170.000 € jährlich bis einschließlich 31.12.2017 beschlossen, so dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der Förderung des Landes ohne zusätzliche V 91/2015 -7Belastung der Kreisumlage erfolgen kann. Eine Finanzierungssicherheit über den 31.12.2017 hinaus gibt es nicht, weshalb unbefristete Verlängerungen der Zeitarbeitsverträge aktuell kein Thema sind. Bei Bewährung der Schulsozialarbeit wird dies Mitte 2017 erneut zu diskutieren sein. Das in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellte Konzept wird weiterhin konkretisiert und in den entsprechenden Gremien thematisiert werden. Die Kommunen wurden in der Sozialkonferenz am 04.12.2014 informiert. Entsprechende Stellungnahmen der Kommunen werden bis zur Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 erwartet. Die FDP-Fraktion sieht noch weiteren Beratungsbedarf und verweist auf den Kreistagsbeschluss der V 42/2013 vom 17.07.2013, in dem die Verwaltung beauftragt wird, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge in der Schulsozialarbeit gebunden an die voraussichtliche Projektdauer zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei zwei Enthaltungen (FDP) TOP 10 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationszentrum Die Kommunale Koordinierung (KoKo), zu 50 % vom Land und zu 50 % vom Kreis finanziert, und das Kommunale Integrationszentrum, zu 100 % vom Land finanziert, sind Bestandteil des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums. Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum zeigt sich als bedeutende Organisationseinheit, bei der die zur Verfügung gestellten Ressourcen u.a. für die übergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung genutzt werden. Es ist nicht absehbar, ob die Zeitverträge im Bereich des Kommunalen Integrationszentrums über den 31.12.2017 verlängert werden. Das wird Mitte 2017 nach entsprechender Evaluation zu diskutieren sein. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der V 92/2015 -8sachgrundbefristeten Zeitverträge gebunden an die jeweilige voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen Koordinierungsstelle und dem Kommunalen Integrationszentrum zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Sport- und Kulturangelegenheiten TOP 11 70. Eifeler Musikfest 2015 im Kloster Steinfeld Info 45/2015 Der Ausschuss nimmt die Info 45/2015 zur Kenntnis. TOP 12 Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtÜber den Stand des Armutsberichtes mit Sozialberichterstattung wird Mitte 2015 informiert Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Markus Ramers Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Recher Schriftführer(in)