Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
213 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 17:01
Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017) Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017) Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 213 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2016 147/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 5 700.313 (2017) 08.11.2016 öffentlich TOP- Nr.: Schmutz- und Niederschlagswasser hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 108,00 €/Jahr, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,45 € je m³, c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 je m² versiegelte Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,98 € pro Jahr, e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,20 € pro Jahr und f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt. 3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Kosten: 2.694.972,21 € Erlöse: 2.694.972,21 € - Seite 1 von 3 - Sachverhalt: Auf der Grundlage der für das Jahr 2017 geplanten Haushaltsansätze ist die Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt (Anlage 2) Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen: • Personalaufwendungen • Versorgungsaufwendungen • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen • Bilanzielle Abschreibungen • Transferaufwendungen • Sonstige ordentliche Aufwendungen Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 68.178,00 € steigen geringfügig auf 71.794,00 €. Diese leichte Veränderung ist mit Anpassungen bei den Stellenanteilen und tariflichen Erhöhungen zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) berücksichtigt. In den Bereichen der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ wird im kommenden Jahr eine Kostenreduzierung in Höhe von rd. 36.000,00 € erreicht. Dies ist im Wesentlichen mit den geringeren Kosten im Bereich Kanalunterhaltung zu begründen. Die kalkulatorischen Kosten setzen sich aus der Abschreibung auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte und der kalkulatorischen Verzinsung nach Anschaffungswerten zusammen. Die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte führt zu keinen nennenswert höheren Kosten. Bei der kalkulatorischen Verzinsung ist einerseits die Vorgabe des Haushaltsicherungskonzeptes und andererseits die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Außerdem hat die Gemeindeprüfanstalt den durchschnittlichen Zinssatz mit 6,02 % ermittelt, welcher nach der aktuellen Rechtsprechung mit bis zu 0,5 % überschritten werden darf. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Aus diesem Grunde wird bei der kalkulatorischen Verzinsung ein Zinssatz in Höhe von 6,5 % zugrundegelegt. Bei den „Transferaufwendungen“ ist in Summe die Erhöhung im Wesentlichen mit einer weiteren Preissteigerung des Wasserverbandsbeitrages in Höhe von 28.000,00 € (von 1.623.000,00 € auf 1.651.000,00 €) zu begründen. Bei der Abrechnung für das Jahr 2015 (Anlage 3) hat sich ein Überschuss in Höhe von 129.630,17 € ergeben. Dieser Betrag ist im Jahresabschluss 2015 der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt worden. Um eine gewisse Gebührenstabilität zu gewährleisten und um mögliche Risiken auffangen zu können, wird im Rahmen der Kalkulation ein Betrag von 49.630,17 € berücksichtigt. Als Erlöse für 2017 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen. - Seite 2 von 3 - Wie bereits im Jahre 2016 wird die Gemeinde Hürtgenwald durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Abwassergebührenhilfe erhalten. Hier wird mit einem Betrag in Höhe von ca. 65.000,00 € gerechnet. Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 32,20 € je Zähler ab 2017 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert. Der Zähler selbst, der Einbau und die Verplombung durch den Wasserversorgungsträger sind ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten und bleiben in unveränderter Höhe bestehen. Außerdem sind im beiliegenden Satzungsentwurf der Gebührensatzung einige Ergänzungen bzw. klarstellende Regelungen in den § 5 Abs. 4 und § 12 vorgenommen worden. Die Änderungen sind in Fettschrift und kursiv wieder gegeben. Die fortschreitende Bearbeitung der überprüften Niederschlagswasserfälle und der damit verbundenen Berechnung der Mehrflächen tragen zur Senkung der Gebühren im Bereich des Niederschlagswassers bei. Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr 2017 Flächengebühr 2017 Grundgebühr 2017 Verbrauchsgebühr 2017 0,20 € je m² (Vorjahr 0,21 €) versiegelte Fläche 0,98 € je m² (Vorjahr 1,05 €) angeschlossene Fläche 108,00 € (Vorjahr 108,00 €) je Anschluss 3,45 € je m³ (Vorjahr 3,48 €) zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -,- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -