Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
213 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2016
147/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Bergs / Herr
Engels
Aktenzeichen:
Datum:
5 700.313 (2017)
08.11.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Schmutz- und Niederschlagswasser
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für
das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.
2) Die kalkulierten Gebühren lauten:
a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 108,00 €/Jahr,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,45 € je m³,
c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 je m² versiegelte Fläche,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,98 € pro Jahr,
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,20 € pro Jahr und
f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt.
3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Kosten:
2.694.972,21 €
Erlöse:
2.694.972,21 €
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Sachverhalt:
Auf der Grundlage der für das Jahr 2017 geplanten Haushaltsansätze ist die Neuberechnung der
Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt (Anlage 2)
Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
• Personalaufwendungen
• Versorgungsaufwendungen
• Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
• Bilanzielle Abschreibungen
• Transferaufwendungen
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 68.178,00 € steigen geringfügig
auf 71.794,00 €. Diese leichte Veränderung ist mit Anpassungen bei den Stellenanteilen und
tariflichen Erhöhungen zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem
KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) berücksichtigt.
In den Bereichen der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und „Sonstigen ordentlichen
Aufwendungen“ wird im kommenden Jahr eine Kostenreduzierung in Höhe von rd. 36.000,00 €
erreicht. Dies ist im Wesentlichen mit den geringeren Kosten im Bereich Kanalunterhaltung zu
begründen.
Die kalkulatorischen Kosten setzen sich aus der Abschreibung auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte und der kalkulatorischen Verzinsung nach Anschaffungswerten zusammen.
Die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte führt zu keinen nennenswert höheren
Kosten.
Bei der kalkulatorischen Verzinsung ist einerseits die Vorgabe des Haushaltsicherungskonzeptes
und andererseits die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Außerdem hat die
Gemeindeprüfanstalt den durchschnittlichen Zinssatz mit 6,02 % ermittelt, welcher nach der
aktuellen Rechtsprechung mit bis zu 0,5 % überschritten werden darf. Auf die beigefügte Anlage
wird verwiesen. Aus diesem Grunde wird bei der kalkulatorischen Verzinsung ein Zinssatz in Höhe
von 6,5 % zugrundegelegt.
Bei den „Transferaufwendungen“ ist in Summe die Erhöhung im Wesentlichen mit einer weiteren
Preissteigerung des Wasserverbandsbeitrages in Höhe von 28.000,00 € (von 1.623.000,00 € auf
1.651.000,00 €) zu begründen.
Bei der Abrechnung für das Jahr 2015 (Anlage 3) hat sich ein Überschuss in Höhe von
129.630,17 € ergeben. Dieser Betrag ist im Jahresabschluss 2015 der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt worden. Um eine gewisse Gebührenstabilität zu gewährleisten und um
mögliche Risiken auffangen zu können, wird im Rahmen der Kalkulation ein Betrag von
49.630,17 € berücksichtigt.
Als Erlöse für 2017 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der
Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen.
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Wie bereits im Jahre 2016 wird die Gemeinde Hürtgenwald durch das Land Nordrhein-Westfalen
eine Abwassergebührenhilfe erhalten. Hier wird mit einem Betrag in Höhe von ca. 65.000,00 €
gerechnet.
Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 32,20 € je Zähler ab 2017 für den Zeitraum
von 6 Jahren kalkuliert. Der Zähler selbst, der Einbau und die Verplombung durch den
Wasserversorgungsträger sind ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der
Zwischenzählergebühr enthalten und bleiben in unveränderter Höhe bestehen.
Außerdem sind im beiliegenden Satzungsentwurf der Gebührensatzung einige Ergänzungen bzw.
klarstellende Regelungen in den § 5 Abs. 4 und § 12 vorgenommen worden. Die Änderungen sind
in Fettschrift und kursiv wieder gegeben.
Die fortschreitende Bearbeitung der überprüften Niederschlagswasserfälle und der damit
verbundenen Berechnung der Mehrflächen tragen zur Senkung der Gebühren im Bereich des
Niederschlagswassers bei.
Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Grundgebühr 2017
Flächengebühr 2017
Grundgebühr 2017
Verbrauchsgebühr 2017
0,20 € je m²
(Vorjahr 0,21 €)
versiegelte Fläche
0,98 € je m²
(Vorjahr 1,05 €)
angeschlossene
Fläche
108,00 €
(Vorjahr 108,00 €)
je Anschluss
3,45 € je m³
(Vorjahr 3,48 €)
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-,-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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