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Beschlussvorlage (Kalkulatorischer Zinssatz)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.11.16, 16:19
Aktualisiert
09.11.16, 16:19
Beschlussvorlage (Kalkulatorischer Zinssatz)

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Inhalt der Datei

Kalkulatorischer Zinssatz 2017 Kalkulatorischer Zinssatz 2017 Der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2017 lautet: 6,02 Prozent. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jahren (1966 bis 1 2015). Diese Werte werden von der deutschen Bundesbank veröffentlicht. Der oben angegebene Zinssatz kann um 0,5 %-Punkte erhöht werden. Dies ist möglich, „um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen 2 ist“. Diese Information wird von der GPA NRW für jedes Kalkulationsjahr aktualisiert und im Internetauftritt veröffentlicht. Fundstellen • OVG Urteil vom 13. April 2005 • VG Urteil vom 09. August 2010 • Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank Bei Fragen wenden Sie sich an Inga Bohm (E-Mail: inga.bohm@gpa.nrw.de; Tel.: 02323/1480-313). Stand August 2016 1 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2010 - 5K 1552/10 - (RN 67 und 71) 2 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2010 - 5K 1552/10 – (RN 69) Seite 1 von 1