Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
24.02.15, 12:02
Aktualisiert
24.02.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.02.2015
im Matthias-Hagen-Schule (Lehrerzimmer) in Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstraße 22-24
TOP 8
Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur
Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs
für
die
Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule
des
Kreises
Euskirchen
mit
den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und
Soziale Entwicklung in Euskirchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 89/2015