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Beschlusstext (Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
24.02.15, 12:02
Aktualisiert
24.02.15, 12:02
Beschlusstext (Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.02.2015 im Matthias-Hagen-Schule (Lehrerzimmer) in Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstraße 22-24 TOP 8 Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 89/2015