Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
24.02.15, 12:02
Aktualisiert
24.02.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.02.2015
im Matthias-Hagen-Schule (Lehrerzimmer) in Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstraße 22-24
TOP 10
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an
V 92/2015
die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle
sowie im Kommunalen Integrationzentrum
Die Kommunale Koordinierung (KoKo), zu 50 % vom Land und zu
50 % vom Kreis finanziert, und das Kommunale
Integrationszentrum, zu 100 % vom Land finanziert, sind
Bestandteil des Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrums. Das Kommunale Bildungs- und
Integrationszentrum zeigt sich als bedeutende
Organisationseinheit, bei der die zur Verfügung gestellten
Ressourcen u.a. für die übergreifende Vernetzung und
Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung
genutzt werden.
Es ist nicht absehbar, ob die Zeitverträge im Bereich des
Kommunalen Integrationszentrums über den 31.12.2017
verlängert werden. Das wird Mitte 2017 nach entsprechender
Evaluation zu diskutieren sein.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der
sachgrundbefristeten Zeitverträge gebunden an die jeweilige
voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen
Koordinierungsstelle und dem Kommunalen Integrationszentrum
zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen