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Beschlusstext (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
24.02.15, 12:02
Aktualisiert
24.02.15, 12:02
Beschlusstext (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 10.02.2015 im Matthias-Hagen-Schule (Lehrerzimmer) in Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstraße 22-24 TOP 10 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an V 92/2015 die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum Die Kommunale Koordinierung (KoKo), zu 50 % vom Land und zu 50 % vom Kreis finanziert, und das Kommunale Integrationszentrum, zu 100 % vom Land finanziert, sind Bestandteil des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums. Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum zeigt sich als bedeutende Organisationseinheit, bei der die zur Verfügung gestellten Ressourcen u.a. für die übergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung genutzt werden. Es ist nicht absehbar, ob die Zeitverträge im Bereich des Kommunalen Integrationszentrums über den 31.12.2017 verlängert werden. Das wird Mitte 2017 nach entsprechender Evaluation zu diskutieren sein. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge gebunden an die jeweilige voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen Koordinierungsstelle und dem Kommunalen Integrationszentrum zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen