Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
05.03.15, 04:06
Aktualisiert
05.03.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
19.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9.1
Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim"
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Zu den einzelnen Fragen der
nachfolgend Stellung genommen:
SPD-Fraktion
A 48/2015
1. Ergänzun
g
wird
Zu 1:
Im ersten halben Jahr der "Probezeit" des Systems
Kreistierheim ist es verständlicherweise anfänglich noch zu
kleineren Problemen gekommen. Die waren aber im
Wesentlichen bedingt durch mangelnde Kommunikation des
Systems innerhalb der Kommunen, d.h. insbesondere am
Wochenende gaben einzelne Kommunen falsche Auskünfte
an Finder von Tieren und verwiesen an falsche
Ansprechpartner (Polizei, Feuerwehr, 'Tierheim' Kall).
Davon abgesehen haben sich
sowohl die Leiter der
Ordnungsämter, als auch die beteiligten Tierschutzvereine
sehr positiv über das System geäußert. Das System sollte,
wenn sämtliche Informationsdefizite ausgeräumt sind,
zukünftig reibungslos funktionieren.
Das Euskirchener Modell wird, da die Fundtierproblematik
und deren Finanzierung ein bundesweites Problem darstellt,
auch anderweitig interessiert beobachtet.
Zu 2:
Den Kommunen ist zugesagt worden, nach einem Jahr über
die Kosten des Systems zu informieren. Diese Zusage wird
eingehalten; entsprechende Vorarbeiten laufen. Zu dem
Aufwand in der Veterinärabteilung lässt sich zum jetzigen
Zeitpunkt überschlägig feststellen:
Erstbegutachtung ( tierärztliche Eingangsuntersuchung):
1.45 Std.
Verwaltung (Eingangsmeldungen, Rückfragen…):
1 Std.
Sonstige tierärztliche Versorgung (Chippen, Impfen,
Entwurmen … ),
Festsetzung Schutzgebühr, Besprechung der Einzelfälle
und Probleme,
Führung der Tierärztlichen Hausapotheke,
Absprache mit der weiter behandelnden Tierarztpraxis):
5-6 Std./ Woche.
Für die vereinbarte anderthalbjährige Probephase wurde
von ungedeckten jährlichen Kosten in Höhe von 122.500,00
€/ Jahr ausgegangen. Diese errechneten sich im
Wesentlichen aus Personalkosten (zwei ausgebildete
Tierpfleger plus Hilfspersonal), Gebäudeabschreibungen,
Versicherungen,
Arzneimittel,
Futter
und
externen
Tierarztkosten,
abzüglich
der
Einnahmen
durch
Schutzgebühren, Auslösekosten durch die Tierhalter für
Fundtiere und der Tagespauschalen für Wegnahmetiere.
Die Kalkulation ging dabei von den durchschnittlichen
Fundtierzahlen der letzten Jahre, also 440 Fundtieren für
das Jahr 2014 aus. In der Zeit vom 01.07. - 31.12.2014 sind
222 Tiere (52 Hunde, 157 Katzen incl. Katzenwelpen, 7
Kaninchen und 6 Reptilien) in diesem System erfasst
worden.
Zu 3:
Das Tierheim in Mechernich wurde durchschnittlich 2 - 3
mal
pro
Woche
aufgesucht.
Die
zuständigen
Mitarbeiterinnen sind angehalten, die Wege zum Tierheim
so zu organisieren, dass andere dienstliche Tätigkeiten,
insbesondere Tierschutzfälle oder die Begutachtung
gefährlicher Hunde im Stadtgebiet Mechernich oder im
Südkreis damit verbunden werden. Insofern können zu den
anteiligen Reisekosten keine dezidierten Aussagen
getroffen werden.
Zu 4:
Siehe Antworten 2 und 3.
Zu 5 a)
Herr Bauer ist Vorsitzender des Tierschutzvereins
Mechernich und damit bekanntermaßen Betreiber des
Tierheims. In dieser Eigenschaft hat Herr Bauer in der
Zeitung die Einführung des Mindestlohns genutzt, um von
allgemeinen Finanzierungsproblemen im Tierschutzbereich
zu berichten und mit Hinweis auf das Problem beim
Mindestlohn an die Spendenbereitschaft der Öffentlichkeit
zu appellieren. Dies hat er völlig unabhängig vom System
Kreistierheim getan. Dieses beansprucht nur einen kleinen
Teil der Infrastruktur des Tierheims, weshalb die damit
zusammenhängenden Kosten zum großen Teil nicht zum
System gehören. Bei den Personalkosten sind vom
Mindestlohn lediglich die auf Stundenbasis entlohnten
Hilfskräfte betroffen. Die Grundlagen der Kostenkalkulation
wurden mit den Kommunen bereits im Jahre 2012
festgelegt, da stand der Mindestlohn noch nicht auf der
Regierungsagenda.
Zu 5 b)
In welcher Höhe die Kommunen Leistungen eines
Tierheims in Anspruch nehmen und in welchem
prozentualen Anteil sie sich dann an den Kosten beteiligen,
ist nach wie vor umstritten. Um die finanzielle Ausstattung
der bundesdeutschen Tierheime auf eine bessere Basis zu
stellen wurde zwischen dem zuständigen Ministerium, den
beiden
größten
Tierheimbetreibern
(Deutscher
Tierschutzbund, Bund gegen Missbrauch der Tiere) und den
Kommunalen
Spitzenverbänden
bereits
2010
die
Einrichtung einer Sachverständigenrunde vereinbart. Für
den Deutschen Landkreistag nahm der Unterzeichner daran
teil. Das im Frühjahr 2011 einmütig verabschiedete
Positionspapier dieser Runde wurde dann leider seitens der
Politik nicht weiter verfolgt.
Vor diesem Hintergrund stößt das in dieser Form völlig
neuartige
Euskirchener
Modell
auf
überregionales
Interesse, wobei der Fokus natürlich auch hier auf der
Kostenentwicklung liegt. In diesem System wird wohl
erstmals mit den tatsächlich ermittelten Kosten gerechnet
und nicht wie sonst allgemein üblich mit Pauschalen. Wie
hoch diese dann tatsächlich sein werden steht erst nach
Ablauf eines jeden Jahres fest. Die Jahresrechnung 2014
ist noch nicht erstellt, insoweit sind konkrete Angaben
derzeit noch nicht möglich.
gez. Rosenke
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
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(Unterschrift)
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Kreista
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